HWK Oberfan­ken: Die­se Hand­werks­be­trie­be blei­ben geöffnet

Hand­werk von der All­ge­mein­ver­fü­gung „Ver­an­stal­tungs­ver­bo­te und Betriebs­un­ter­sa­gun­gen anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie“ des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums nicht betroffen

Mit der Ver­öf­fent­li­chung einer Posi­tiv­li­ste hat das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge die bis­he­ri­ge Aus­le­gung der All­ge­mein­ver­fü­gung „Ver­an­stal­tungs­ver­bo­te und Betriebs­un­ter­sa­gun­gen anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie“ noch­mals bestä­tigt: Das Hand­werk ist von den ange­ord­ne­ten Schlie­ßun­gen nicht betroffen.

Die Posi­tiv­li­ste des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums folgt den Emp­feh­lun­gen des Kabi­nettsau­schus­ses der Bun­des­re­gie­rung zur Coro­na-Epi­de­mie an die Bun­des­län­der, dass ins­be­son­de­re „Dienst­lei­ster und Hand­wer­ker“ gene­rell wei­ter ihrer Tätig­keit nach­ge­hen kön­nen sol­len. Betriebs­un­ter­sa­gun­gen gel­ten grund­sätz­lich nicht für das Hand­werk, also nicht für all jene Betrie­be, die in die Hand­werks­rol­le oder in das Ver­zeich­nis der zulas­sungs­frei­en Hand­wer­ke und hand­werks­ähn­li­chen Betrie­be bei einer Hand­werks­kam­mer ein­ge­tra­gen sind. Kon­kret heißt dies: Jede Hand­wer­ke­rin und jeder Hand­wer­ker kann wei­ter ihren/​seinen Betrieb fort­füh­ren und Auf­trä­ge anneh­men und abarbeiten.

Fri­seu­re und Kos­me­ti­ker sind in der Liste nicht expli­zit erwähnt, sind aber – da dem Hand­werk zuge­hö­rig – nicht von den Betriebs­un­ter­sa­gun­gen betrof­fen. Aller­dings muss in Dienst­lei­stungs­be­trie­ben ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Kun­den (heißt Abstand Kun­de-Kun­de, nicht Fri­seur-Kun­de) ein­ge­hal­ten wer­den. Auch bei Ein­hal­tung die­ses Abstands dür­fen sich nicht mehr als 10 Per­so­nen im War­te­be­reich aufhalten.

Online-Han­del und Lie­fer­dien­ste sind grund­sätz­lich auch wei­ter durchführbar.

Für das Hand­werk sind fol­gen­de Rege­lun­gen relevant:

Bran­che / Betriebsart

Bewer­tung / Vom Ver­bot auszunehmen

Misch­be­trie­be des Hand­werks (Betrie­be des Hand­werks, die dane­ben auch verkaufen)

Ja. Hand­werk. Der Neben­bei­ver­kauf von Waren ist unab­ding­ba­rer Teil des Betriebs.

Bäcke­rei­en in den 3 h Stun­den, die sie nach dem Laden­schluss­ge­setz an Sonn­ta­gen öff­nen dürfen

Die 3‑stündige nach dem LaSchlG vor­ge­se­he­ne Öff­nung ist durch die All­ge­mein­ver­fü­gung nicht auf­ge­ho­ben, son­dern nur erwei­tert worden.

Land­ma­schi­nen­re­pa­ra­tur, Landmaschinenersatzteile

Ja. Im Prin­zip ver­gleich­bar mit Autowerkstätte.
Not­wen­dig für Auf­recht­erhal­tung der lang­fri­sti­gen Lebensmittelversorgung.

Kfz-Werk­stät­ten, Ersatzteilhandel

Ja. Hand­werk. Systemrelevant.

Geschäf­te mit spe­zia­li­sier­ten Bau­markt­sor­ti­men­ten wie Far­ben- oder Bodenfachgeschäfte

Ja. Sie sind als Unter­form von Bau- und Gar­ten­märk­ten anzusehen.

Bau­stoff­han­del

Ja. Not­wen­dig zur Belie­fe­rung von Baustellen.

Bau­stel­len, Baugewerbe

Ja, weil nicht in AV erwähnt.

Kamin­keh­rer

Ja. Hand­werk.

Denkmal‑, Fas­sa­den- und Gebäudereiniger

Ja. Not­wen­dig.

Stör­dien­ste aller Art, z.B. Schlüsseldienst

Ja. Not­wen­dig.

Fahr­rad­re­pa­ra­tur, Fahrradersatzteilhandel

Ja. Im Prin­zip ver­gleich­bar mit Auto­werk­stät­te. Not­wen­dig für Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

Bestat­ter

Ja. Hand­werk. Notwendig.

Lie­fe­rung und Mon­ta­ge von Waren, z.B. Küchen.

Ja. Es han­delt sich um den Abschluss von bereits getä­tig­ten Geschäf­ten. Ver­gleich­bar Handwerksleistungen.

Unter https://​www​.hwk​-ober​fran​ken​.de/​c​o​r​ona stellt die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken per­ma­nent aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu Hil­fen für Betrie­be und wich­ti­ge Link­samm­lun­gen rund um die Coro­na-Pan­de­mie zur Verfügung.

Service/​Info:

Das Bera­ter-Netz­werk der Hand­werks­kam­mer steht den Betrie­ben zur Sei­te. Die ent­spre­chen­den Ansprech­part­ner fin­den Hand­werks­be­trie­be unter https://​www​.hwk​-ober​fran​ken​.de/​b​e​r​a​t​ung (Betriebs­be­ra­tung), https://​www​.hwk​-ober​fran​ken​.de/​r​e​cht (Rechts­aus­künf­te) und https://​www​.hwkober​fran​ken​.de/​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​s​b​e​r​a​t​ung.