Bay­reuth: OB-Wahl 2020 – Hin­wei­se zur Stich­wahl am 29. März

BAY­REUTH – Am Sonn­tag, 29. März, fin­det in der Stadt Bay­reuth die Stich­wahl für das Amt des Ober­bür­ger­mei­sters bezie­hungs­wei­se der Ober­bür­ger­mei­ste­rin statt. Auf­grund der aktu­el­len Coro­na­vi­rus-Kri­se wird die Wahl aus­schließ­lich als Brief­wahl durch­ge­führt. Jeder Stimm­be­rech­tig­te erhält vom Wahl­amt der Stadt einen Wahl­schein, einen Stimm­zet­tel, einen Stimm­zet­tel­um­schlag, ein Merk­blatt für die Brief­wahl sowie einen Wahl­brief­um­schlag. Die Stimm­be­rech­tig­ten müs­sen dafür Sor­ge tra­gen, dass ihr Wahl­brief mit Stimm­zet­tel und Wahl­schein spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr beim Wahl­amt der Stadt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, ein­geht. Jede stimm­be­rech­tig­te Per­son hat eine Stim­me. Das Wahl­recht kann nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­ge­übt werden.