Blick über den Zaun: Stadt Erlan­gen erlässt wegen Coro­no wei­te­re Einschränkungen

Coro­na-Virus: Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens
Das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) sieht erheb­li­che Gefah­ren für die deut­sche Bevöl­ke­rung durch das Coro­na-Virus. Die Gefähr­dungs­la­ge wur­de daher ab heu­te auf „hoch“ ein­ge­stuft. Grund sei die Dyna­mik der Pan­de­mie. Der Frei­staat Bay­ern hat gestern, 16. März, den Kata­stro­phen­fall fest­ge­stellt. Am glei­chen Tag hat die Regie­rung von Mit­tel­fran­ken ihre Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz (FüGK) ein­be­ru­fen und auch die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den auf­ge­for­dert, FüGK ein­zu­rich­ten. Die Fort­füh­rung der bereits bestehen­den Struk­tu­ren ist aller­dings mög­lich. Daher hat die Stadt Erlan­gen ent­schie­den, ihren bereits seit ver­gan­ge­ner Woche ein­ge­rich­te­ten Kri­sen­stab, als Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz (FüGK), zu füh­ren. Zusätz­lich zur bis­he­ri­gen Run­de unter der Lei­tung von Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik ist das Amt für Brand- und Kata­stro­phen­schutz nun dau­er­haft ver­tre­ten. Bei einer Pres­se­kon­fe­renz am Diens­tag­nach­mit­tag haben die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt­ver­wal­tung über den aktu­el­len Stand informiert.

Stadt­ver­wal­tung erbringt unver­zicht­ba­re Lei­stun­gen wei­ter Die Stadt­ver­wal­tung schafft in den kom­men­den Tagen alle Vor­aus­set­zun­gen, um unver­zicht­ba­re Lei­stun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch in die­ser schwie­ri­gen Gesamt­si­tua­ti­on dau­er­haft zu erbrin­gen. Ins­be­son­de­re die von spe­zi­ell geschul­ten Mit­ar­bei­tern erbrach­ten Lei­stun­gen, die zur Exi­stenz­si­che­rung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­nen, ste­hen dabei im Fokus. Ein Aus­fall die­ser Mit­ar­bei­te­rin­nen wäre nicht zu kom­pen­sie­ren. Ab Mitt­woch, 18. März, ist das Rat­haus des­halb grund­sätz­lich für den direk­ten Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen. Nicht not­wen­di­ge Ter­mi­ne wer­den abge­sagt. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, sich mit unauf­schieb­ba­ren Anlie­gen zur Vor­ab­klä­rung tele­fo­nisch oder per Mail an die Stadt­ver­wal­tung zu wen­den. Am Mitt­woch, 18. März, wird die Stadt eine Liste mit den kon­kre­ten Kon­takt­da­ten (E‑Mail und Tele­fon) für Dienst­lei­stun­gen ver­öf­fent­li­chen. Not­wen­di­ge Lei­stun­gen, für die per­sön­li­cher Kon­takt erfor­der­lich ist, sol­len auch wei­ter­hin erbracht werden.

Um dies vor­zu­be­rei­ten, wer­den im Rat­haus ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­li­che Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen. Die­se sol­len dem Schutz der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie der Bür­ger vor einer Aus­brei­tung des Virus gewähr­lei­sten und zugleich in drin­gen­den Fäl­len wei­ter­hin den direk­ten Kon­takt ermög­li­chen. Ter­mi­nier­te Trau­un­gen fin­den bis auf Wei­te­res statt, aller­dings wer­den auf­grund der räum­li­chen Situa­ti­on in den Trau­räu­men maxi­mal acht Per­so­nen zuge­las­sen. Die städ­ti­schen Trau­er­hal­len sind ab sofort bis auf Wei­te­res geschlos­sen. Die Trau­er­fei­ern wer­den im Frei­en durch­ge­führt. Auch hier wird gebe­ten, die emp­foh­le­nen Min­dest­ab­stän­de zum gegen­sei­ti­gen Schutz zwin­gend einzuhalten.

Bür­ger­te­le­fon der Stadt wei­ter­hin erreich­bar Nach wie vor steht das Bür­ger­te­le­fon der Stadt unter der Ruf­num­mer 09131 866–866 zur Ver­fü­gung. Es ist bis Don­ners­tag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreich­bar. Dort wird Aus­kunft zu allen die Stadt­ver­wal­tung betref­fen­den Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen gege­ben. Es erfolgt aber kei­ne medi­zi­ni­sche Bera­tung. Wer glaubt, sich mit dem Coro­na-Virus ange­steckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst tele­fo­nisch an sei­nen Haus­arzt oder an den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tele­fon 116 117) wen­den. Die Stadt ruft alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf, sich gegen­sei­tig bei Ein­käu­fen zu unter­stüt­zen und ins­be­son­de­re der älte­ren Bevöl­ke­rung zur Sei­te zu stehen.

Aus­schuss­sit­zun­gen Die Sit­zun­gen der Stadt­rats-Aus­schüs­se fin­den bis auf Wei­te­res nicht statt. Dar­auf hat sich der Ober­bür­ger­mei­ster mit den Frak­ti­ons­spit­zen ver­stän­digt. Not­wen­di­ge Beschlüs­se wer­den in die Stadt­rats­sit­zung am 26. März verlegt.

Schlie­ßung von Ein­rich­tun­gen Seit Diens­tag, 17. März, haben alle Ein­rich­tun­gen, die nicht not­wen­di­gen Ver­rich­tun­gen des täg­li­chen Lebens die­nen, son­dern der Frei­zeit­ge­stal­tung, geschlos­sen. Dazu gehö­ren Sau­nen, Bade­an­stal­ten, Kinos, Clubs, Bars, Dis­ko­the­ken, Fit­ness-Stu­di­os, Spiel­hal­len, Sport-/Spiel­plät­ze, Stadt­füh­run­gen, Bor­dell­be­trie­be, Tier­parks, Schwimm­bä­der, Tagungs- und Ver­an­stal­tungs­räu­me, Thea­ter, Ver­eins­räu­me, Muse­en, Sport­hal­len, Tanz­schu­len, Well­ness­zen­tren, Ther­men, Biblio­the­ken, Wei­ter- und Fort­bil­dungs­räu­me, Ver­gnü­gungs­stät­ten, Volks­hoch­schu­len, Musik­schu­len und Jugend­häu­ser. Auch Wett­an­nah­me­stel­len zäh­len dazu. Eini­ge die­ser Ein­rich­tun­gen sind in Erlan­gen bereits seit Frei­tag, 13. März, geschlos­sen. Fer­ner wur­de vom Frei­staat klar­ge­stellt, dass das Ver­an­stal­tungs­ver­bot auch für Zusam­men­künf­te in Kir­chen, Moscheen und Syn­ago­gen sowie für die Zusam­men­künf­te ande­rer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten gilt.

Unter­sagt wer­den ab Mitt­woch, 18. März, Gastro­no­mie­be­trie­be. Aus­ge­nom­men davon sind in der Zeit von 6:00 bis 15:00 Uhr Betriebs­kan­ti­nen sowie Speiselokale/​Betriebe, in denen über­wie­gend Spei­sen zum Ver­zehr an Ort und Stel­le abge­ge­ben wer­den. Aus­ge­nom­men ist zudem die Abga­be von Spei­sen zum Mit­neh­men bzw. die Aus­lie­fe­rung, dies ist zuläs­sig. Es muss sicher­ge­stellt sein, dass der Abstand zwi­schen den Gästen min­de­stens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räu­men nicht mehr als 30 Per­so­nen auf­hal­ten. Eben­falls aus­ge­nom­men sind Hotels, soweit aus­schließ­lich Über­nach­tungs­gä­ste bewir­tet wer­den. Von der Staats­re­gie­rung wur­de zudem klar­ge­stellt, dass die bereits getrof­fe­nen Regeln auch für Gast­stät­ten­be­rei­che im Frei­en gel­ten (z. B. Bier­gär­ten und Terrassen).

Dienst­lei­stungs­be­trie­be Zu den sich aus der All­ge­mein­ver­fü­gung erge­ben­den Ein­zel­fra­gen wird noch eine Stel­lung­nah­me der Staats­re­gie­rung erwar­tet. Klar­stel­lend erläu­tert wur­de bereits, dass Fri­seu­re als Hand­werk nicht dem Ver­bot der Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten des Ein­zel­han­dels unter­lie­gen. In Dienst­lei­stungs­be­trie­ben muss ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Meter zwi­schen den Kun­den ein­ge­hal­ten wer­den. Auch bei Ein­hal­tung die­ses Abstands dür­fen sich nicht mehr als zehn Per­so­nen im War­te­be­reich auf­hal­ten. Die Stadt Erlan­gen geht davon aus, dass bei Misch­be­trie­ben aus Hand­werk und Ein­zel­han­del der Ver­kauf von Waren ein­ge­stellt wer­den muss und der Hand­werks­be­trieb im Übri­gen fort­ge­führt wer­den kann. Der einem Hand­werks­be­trieb ange­glie­der­te Ersatz­teil­ver­kauf wird als unter­ge­ord­ne­ter Geschäfts­teil des Hand­werks­be­triebs wei­ter­hin für zuläs­sig gehalten.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen sind, teil­wei­se auch in meh­re­ren Fremd­spra­chen, im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona abrufbar.