Blick über den Zaun: Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken kün­digt strin­gen­tes Vor­ge­hen gegen „Coro­na-Par­ty­gän­ger“ an

Symbolbild Polizei

POL-MFR: (383) Ver­hal­tens­hin­wei­se i. S. Coro­na – Poli­zei kontrolliert
Ein­hal­tung der Allgemeinverfügung

Mit­tel­fran­ken (ots) – Wie mit Mel­dung 370 vom 17.03.2020 berich­tet, fan­den im
Bereich des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken bereits meh­re­re sog. „Coro­na-Par­tys“
statt. Eine wei­te­re Par­ty wur­de am spä­ten Diens­tag­abend (17.03.2020, 22:30 Uhr)
in Nürn­berg unter der Franz-Josef-Strauß-Brücke von der Poli­zei aufgelöst.

Meh­re­re aus­län­di­sche und deut­sche Mit­bür­ger hat­ten sich dort ver­sam­melt und
fei­er­ten gemein­sam. Sie wur­den alle nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz belehrt und
erhiel­ten nach erfolg­ter Iden­ti­täts­fest­stel­lung einen Platzverweis.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken weist in die­sem Zusam­men­hang noch einmal
ein­dring­lich auf die von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung erlas­se­ne und für jeden
ver­bind­li­che All­ge­mein­ver­fü­gung, nach der u.a. nicht geneh­mig­te Veranstaltungen
und Ver­samm­lun­gen sowie der Besuch von Sport- und Frei­zeit­stät­ten seit
17.03.2020 gene­rell unter­sagt sind, hin.

Der Inhalt der All­ge­mein­ver­fü­gung ist unter fol­gen­dem Link abrufbar:

https://www.stmgp.bayern.de//wp-content/uploads/2020/03/20200316_allgemeinverfue
gung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen_stand_1252_uhr.pdf

Gleich­zei­tig bit­ten wir Nach­barn sowie aus­län­di­sche Mit­bür­ger, die
mög­li­cher­wei­se den Inhalt der All­ge­mein­ver­fü­gung noch nicht ken­nen, darauf
hin­zu­wei­sen. Die Eltern wer­den gebe­ten, ihre Kin­der ent­spre­chend zu informieren.

Die Poli­zei warnt ein­dring­lich davor, der­ar­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen durchzuführen
oder zu besu­chen. Gewer­be­trei­ben­de wer­den gebe­ten, sich eben­falls an die
Ein­schrän­kun­gen zu hal­ten. Es liegt in der Ver­ant­wor­tung jedes ein­zel­nen, die
Infek­ti­ons­ra­te so gering wie mög­lich zu hal­ten und so lebensbedrohliche
Erkran­kun­gen von Risi­ko­grup­pen zu vermeiden.

Ein Ver­stoß gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung stellt eine Straf­tat nach dem
Infek­ti­ons­schutz­ge­setz dar und wird in enger Abstim­mung mit der zuständigen
Staats­an­walt­schaft ver­folgt. Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei wird die Einhaltung
die­ser wich­ti­gen Beschrän­kung mit Unter­stüt­zung der Bereit­schafts­po­li­zei ab
heu­te 15.00 Uhr auch gezielt über­prü­fen und erfor­der­li­chen­falls durch­set­zen. Die
not­wen­di­gen Kon­troll­maß­nah­men die­nen letzt­lich dem Schutz aller hier lebenden
Menschen.

Elke Schönwald/​n