Blick über den Zaun: Erlan­ger Rat­haus für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen – wich­ti­ge Kontaktadressen

Ab Mitt­woch, 18. März, ist das Rat­haus grund­sätz­lich für den direk­ten Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen, bleibt für unver­zicht­ba­re Lei­stun­gen aber erreich­bar. Nicht not­wen­di­ge Ter­mi­ne wer­den abge­sagt. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, sich mit unauf­schieb­ba­ren Anlie­gen zur Vor­ab­klä­rung tele­fo­nisch oder per Mail an die Stadt­ver­wal­tung zu wen­den. Not­wen­di­ge Lei­stun­gen, für die per­sön­li­cher Kon­takt erfor­der­lich ist, sol­len auch wei­ter­hin erbracht werden.

Die Stadt­ver­wal­tung schafft in den kom­men­den Tagen alle Vor­aus­set­zun­gen, um unver­zicht­ba­re Lei­stun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch in die­ser schwie­ri­gen Gesamt­si­tua­ti­on dau­er­haft zu erbrin­gen. Ins­be­son­de­re die von spe­zi­ell geschul­ten Mit­ar­bei­tern erbrach­ten Lei­stun­gen, die zur Exi­stenz­si­che­rung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­nen, ste­hen dabei im Fokus. Ein Aus­fall die­ser Mit­ar­bei­te­rin­nen wäre nicht zu kompensieren.

Wich­ti­ge Erreich­bar­kei­ten der Stadt­ver­wal­tung (Aus­wahl)

Bei aku­ten Kri­sen und Not­si­tua­tio­nen von Kin­dern, Jugend­li­chen, jun­gen Men­schen und Fami­li­en bera­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des All­ge­mei­nen und Beson­de­ren Sozi­al­dien­stes. Kon­takt­auf­nah­me unter der 09131/ 862516.

All­ge­mei­ne Bür­ger­dien­ste und Wahlen

Aus­län­der­an­ge­le­gen­hei­ten und Einbürgerungen

Flücht­lings- und Inte­gra­ti­ons­be­ra­tung (Refu­gee and Inte­gra­ti­on Counseling)

  • integrationsberatung@​stadt.​erlangen.​de
  • Türkçe/​Türkisch: Tel. 86–1985
  • Στα Ελληνıκά/​Griechisch: Tel. 86–1992
  • English/​Englisch: Tel. 86–2955
  • العربیة /​Arabisch: Tel. 86–2143
  • По русски/​Russisch: Tel. 86–2081

Grund­si­che­rung im Alter u. bei Erwerbs­min­de­rung, Hil­fe zum Lebensunterhalt

Job­cen­ter der Stadt Erlan­gen – Geldleistungen

Job­cen­ter der Stadt Erlan­gen – Fall­ma­nage­ment, Arbeits­ver­mitt­lung, Team Ausbildung

Lei­stun­gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Öffent­li­che Sicher­heit und Ordnung

Pfle­ge­be­ra­tung

Senio­ren­be­ra­tung

Sozi­al­päd­ago­gi­scher Dienst bei Wohnungsnotfällen

Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten

Woh­nungs­lo­sen­hil­fe

Wohn­geld u. EOF

Wei­te­re Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter erlan​gen​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus

Die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus wirft auch vie­le Fra­gen für Unter­neh­men auf. Die Wirt­schafts­för­de­rung hat dazu wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Unter­neh­men zusam­men­ge­stellt: www​.erlan​gen​.de/​w​i​r​t​s​c​h​aft

Für Fra­gen ist ein Bür­ger­te­le­fon (Tele­fon 09131 866 866) geschal­tet und zu fol­gen­den Zei­ten erreich­bar: Mon­tag bis Don­ners­tag von 8:30 bis 16:00 Uhr und Frei­tag bis Sonn­tag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Dort wird Aus­kunft zu allen die Stadt­ver­wal­tung betref­fen­den Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen gege­ben. Es erfolgt aber kei­ne medi­zi­ni­sche Bera­tung. Wer glaubt, sich mit dem Coro­na-Virus ange­steckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst tele­fo­nisch an sei­nen Haus­arzt oder an den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tele­fon 116 117) wenden.

Wert­stoff­hof geschlossen

Der Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft trifft Vor­keh­run­gen, um die Müll­ab­fuhr für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger lang­fri­stig zu sichern und den Aus­fall von system­re­le­van­ten Mit­ar­bei­tern zu ver­hin­dern. Der Wert­stoff­hof auf der Umla­de­sta­ti­on ist ab sofort bis 31. März für pri­va­te Abga­ben geschlos­sen. Für Anlie­fe­run­gen von Gewer­be­trei­ben­den bleibt die Anla­ge geöffnet.

Bis­he­ri­ge All­ge­mein­ver­fü­gun­gen wer­den ergänzt

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gun­gen erlas­sen, die die bis­her vor­lie­gen­den erwei­tern und prä­zi­sie­ren. So dür­fen Über­nach­tungs­an­ge­bo­te wie Hotels inner­halb Deutsch­lands nur noch zu not­wen­di­gen, aber nicht zu tou­ri­sti­schen Zwecken genutzt wer­den. Auch Bus­rei­sen sind ver­bo­ten. In öffent­li­chen Parks und Grün­an­la­gen sind die Men­schen ange­hal­ten, einen Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­zu­hal­ten. Die Stadt­ver­wal­tung lässt ent­spre­chen­de Hin­wei­se auf­stel­len. Sie weist jedoch dar­auf hin, dass die Vor­ga­be ab sofort gilt. Ein 1,5‑Meter-Abstand gilt auch in Dienst­lei­stungs­be­trie­ben. Kun­den müs­sen die­sen Min­dest­ab­stand ein­hal­ten, zudem dür­fen sich maxi­mal 10 Per­so­nen gleich­zei­tig im War­te­be­reich auf­hal­ten. Dar­über hin­aus wer­den auch die Besuchs­rech­te wei­ter ein­ge­schränkt: Men­schen mit Atem­wegs­in­fek­tio­nen und Kin­dern und Jugend­li­chen unter 16 Jah­ren ist der Besuch in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen gene­rell unter­sagt. Des Wei­te­ren zäh­len auch Jugend­her­ber­gen und Schul­land­heim zu den Ein­rich­tun­gen, die zu schlie­ßen sind.