Bay­reuth: „Coro­na­kri­se“ – Mög­li­che Stun­dung der Gewer­be­steu­er Ret­tungs­schirm der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung: Städ­ti­sche Wirt­schafts­för­de­rung berät Unternehmen

BAY­REUTH – Das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus stellt Wirt­schaft, Gesell­schaft und das Gesund­heits­sy­stem auf eine ern­ste Bewäh­rungs­pro­be. Was das The­ma Gewer­be­steu­er betrifft, hat Ober­bür­ger­mei­ste­rin Bri­git­te Merk-Erbe das Finanz­re­fe­rat ange­wie­sen, Stun­dungs­an­trä­ge zur Gewer­be­steu­er und Gewer­be­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen schnell, unbü­ro­kra­tisch und, wenn irgend mög­lich, im Sin­ne der Unter­neh­men zu entscheiden.

Der Frei­staat Bay­ern hat zum Schutz der Bevöl­ke­rung den lan­des­wei­ten Kata­stro­phen­fall aus­ge­ru­fen. Neben Beschlüs­sen zur Sicher­stel­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung hat die Staats­re­gie­rung auf Vor­schlag von Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger einen Ret­tungs­schirm für die von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Wirt­schaft beschlos­sen. Der Baye­ri­sche Schutz­schild umfasst einen Sofort­hil­fe-Fonds für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, einen Bay­ern­fonds für Schlüs­sel­un­ter­neh­men sowie eine Aus­wei­tung des Bürg­schafts­rah­mens für die LfA För­der­bank Bay­ern. Hier­auf macht die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Bay­reuth aufmerksam.

Gera­de klei­ne Betrie­be aus stark betrof­fe­nen Bran­chen benö­ti­gen zusätz­li­che Unter­stüt­zung. Ihnen greift die Staats­re­gie­rung mit Sofort­hil­fen zwi­schen 5.000 und 30.000 Euro unbü­ro­kra­tisch und sehr kurz­fri­stig unter die Arme. Das Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um wird schnellst­mög­lich die Voll­zugs­vor­aus­set­zun­gen für ein För­der­pro­gramm „Sofort­hil­fe Coro­na“ schaf­fen. Der Bürg­schafts­rah­men der LfA För­der­bank wird auf 500 Mil­lio­nen Euro erhöht und zum Schutz ins­be­son­de­re grö­ße­rer Mit­tel­ständ­ler legt die Staats­re­gie­rung einen Bay­ern­fonds auf.

„Vor dem Hin­ter­grund der schwer­wie­gen­den wirt­schaft­li­chen Fol­gen der aktu­el­len Kri­se sind die­se wohl­über­leg­ten Schrit­te der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für unse­re klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men der rich­ti­ge Weg. Wir alle rin­gen vor Ort in Bay­reuth dar­um, dass die Exi­sten­zen unse­rer klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, aber auch der Selb­stän­di­gen, Künst­ler und Frei­be­ruf­ler sowie ehren­amt­lich täti­gen und gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­ne geret­tet wer­den“, so Ober­bür­ger­mei­ste­rin Merk-Erbe.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen über die staat­li­chen För­der­pro­gram­me und Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten stellt die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Bay­reuth im Inter­net unter www​.coro​na​vi​rus​.bay​reuth​.de zur Verfügung.