Coro­na-Kri­se: Infor­ma­tio­nen und Unter­stüt­zung für Unter­neh­mer und Selbständige

Das Coro­na­vi­rus betrifft immer mehr Unter­neh­men: Wie gehen Sie mit der Pan­de­mie im Unter­neh­men um? Was tun, wenn Arbeit aus­fällt? Wie funk­tio­niert Kurz­ar­beit? Gibt es För­de­rung in Not­la­gen? Wie sieht es mit Dienst­rei­sen aus? Wie sieht es im Rei­se­recht und Ver­trags­recht aus? Und wie sind die Regeln für Home­of­fice? Hier bekom­men Sie Antworten!

Die Liste ist nicht abschlie­ßend und wird gege­be­nen­falls erweitert:

Baye­ri­sches Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Energie:

Indu­strie- und Han­dels­kam­mer Deutschland:

Indu­strie- und Han­dels­kam­mer Bay­reuth für Oberfranken:

Indu­strie- und Han­dels­kam­mer Nürn­berg für Mittelfranken:

Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten für Unter­neh­men (Regie­rung von Oberfranken)

För­der­mit­tel-Hot­line (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums

Nach Rück­spra­che mit der Agen­tur für Arbeit erhal­ten Sie eine ERSTE Infor­ma­ti­on zu mög­li­chen Unter­stüt­zun­gen sei­tens der Agen­tur bei mög­li­chen Arbeits­aus­fäl­len (z. B. hier vor allem die Kurz­ar­beit betref­fend), die in Zusam­men­hang mit der Coro­na-Virus-Epi­de­mie stehen:

Arbeits­recht­li­che Belange

Kurz­ar­bei­ter­geld beantragen

Den Unter­neh­men ste­hen für die Bewäl­ti­gung der wirt­schaft­li­chen Fol­gen des Coro­na­vi­rus die Dar­le­hens­pro­gram­me und Bürg­schaf­ten der LfA För­der­bank Bay­ern zur Ver­fü­gung, För­der­be­ra­tungs­num­mer (089) 2124 ‑1000. Infor­ma­tio­nen hier­zu sind abruf­bar unter

Tages­ak­tu­el­le Info vom Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e. V.:

Coro­na­vi­rus: steu­er­li­che Liqui­di­täts­hil­fen für Unternehmen

Der Frei­staat Bay­ern hat für ent­spre­chen­de Anträ­ge ein sehr ein­fach gehal­te­nes For­mu­lar „Steu­er­erleich­te­run­gen auf­grund des Coro­na­vi­rus“ ins Netz gestellt. Kon­kre­te Vor­ga­ben zur Art der Beein­träch­ti­gun­gen gibt es nicht. Ein Nach­weis muss dem Antrag nicht bei­gelegt werden.

  • Die Stun­dung ist vor­erst über drei Mona­te vor­ge­se­hen. Sie kann für Ein­kom­men­steu­er, Kör­per­schaft­steu­er und Umsatz­steu­er bean­tragt werden.
  • Die Kür­zung von Vor­aus­zah­lun­gen kann mit­tels des For­mu­lars für die Ein­kom­men­steu­er, die Kör­per­schaft­steu­er und die Gewer­be­steu­er bean­tragt werden.

Voll­streckungs­maß­nah­men setzt die baye­ri­sche Finanz­ver­wal­tung bei unmit­tel­ba­rer Betrof­fen­heit bis Jah­res­en­de aus. Das muss beim zustän­di­gen Finanz­amt bean­tragt wer­den, ein For­mu­lar dazu gibt es nicht.

Eine Stun­dung der Gewer­be­steu­er müs­sen Unter­neh­men bei der zustän­di­gen Kom­mu­ne beantragen.

Coro­na Hot­line – Wirt­schafts­för­de­rung Land­kreis Bamberg

  • Ansprech­part­ner der Wirt­schafts­för­de­rung für Unter­neh­men des Land­kreis Bam­berg, +49 951/85–207

Infos für Hotel­le­rie und Gastro­no­mie von der DEHOGA

Kosten­lo­ser Home-Office-Gui­de bei t3n

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wech­seln auch in Deutsch­land gan­ze Unter­neh­men ins Home­of­fice. Doch wie geht das eigent­lich – und was müs­sen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer dabei beachten?