Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Coro­na­vi­rus-Situa­ti­on im Land­kreis Forchheim

Aktu­ell acht bestä­tig­te Fäl­le im Landkreis

Im Land­kreis Forch­heim gibt es vier wei­te­re bestä­tig­te Fäl­le. Alle Per­so­nen befin­den sich in Qua­ran­tä­ne. Eine Per­son ist aktu­ell im Kli­ni­kum Forch­heim – Frän­ki­sche Schweiz.

Das Kli­ni­kum hat­te bereits eine Infek­ti­ons­sta­ti­on in Vor­be­rei­tung der Coro­na-Situa­ti­on ein­ge­rich­tet. Dort wird der posi­tiv gete­ste­te Pati­ent ent­spre­chend medi­zi­nisch ver­sorgt. „Es gel­ten alle Hygie­ne- und Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men, die für solch einen Fall vor­ge­se­hen sind. Mit der Situa­ti­on wird ver­ant­wor­tungs­voll umge­gan­gen, es besteht momen­tan kein Anlass zur Beun­ru­hi­gung“ erklärt der Ärzt­li­che Direk­tor des Kli­ni­kums Prof. Dr. med. Jür­gen Gschossmann.

Alle Kon­takt­per­so­nen wur­den bereits vom Gesund­heits­amt ver­stän­digt und befin­den sich in häus­li­cher Quarantäne.

Land­rats­amt nur mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung für Bür­ger erreichbar

Durch den Aus­ruf des Kata­stro­phen­falls ist das Land­rats­amt mit zusätz­li­chen Auf­ga­ben zur Sicher­heit der Bevöl­ke­rung und Ein­däm­mung des Virus betraut. Zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Ver­wal­tung im Land­rats­amt ist ab Mitt­woch, 18.03.2020, Par­tei­ver­kehr nur noch in drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten im Rah­men einer vor­he­ri­gen Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Anson­sten ist das Amt für Bür­ger nur noch tele­fo­nisch erreich­bar. Dies gilt für alle Stand­or­te (Forch­heim, Eber­mann­stadt, Neu­ses, Hiltpolstein).

Für die KfZ-Zulas­sungs­stel­le ist zu beach­ten, dass eine Ter­min­ver­ga­be nur in drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–3227 mög­lich ist. In der Füh­rer­schein­stel­le ist eine Ter­min­ver­ga­be nur in drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–3213 möglich.

Not­wen­di­ge, bei­zu­brin­gen­de Unter­la­gen kön­nen wei­ter­hin per Post ein­ge­sandt oder in den Brief­ka­sten des Land­rats­am­tes ein­ge­wor­fen wer­den. Dies gilt vor allem für die der­zeit anste­hen­de Bean­tra­gung der Ver­län­ge­rung von Jagd­schei­nen. Jagd­schei­ne mit den voll­stän­di­gen Antrags­un­ter­la­gen kön­nen in den Brief­ka­sten des Land­rats­am­tes ein­ge­wor­fen wer­den. Nach ent­spre­chen­der Bear­bei­tung wer­den die ver­län­ger­ten Doku­men­te per Post zurück gesandt.
Tele­fo­nisch, per E‑Mail und/​oder per Brief sind wir wie gewohnt für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu erreichen.

Land­rat Dr. Ulm ver­zich­tet ange­sichts der aktu­el­len Situa­ti­on auf per­sön­li­che Gra­tu­la­ti­ons­be­su­che zu den Geburts­ta­gen und Ehe­ju­bi­lä­en im Land­kreis. „Der Schutz beson­ders unse­rer älte­ren Mit­bür­ger geht vor, dazu möch­te ich mei­nen Teil bei­tra­gen“, so Land­rat Dr. Her­mann Ulm.

Abfall­ent­sor­gung

Alle Wert­stoff­hö­fe sind ab Mitt­woch, 18.03.2020, geschlos­sen. Die Depo­nie Gos­berg sowie der Wert­stoff­hof der Fir­ma Frit­sche in Forch­heim sind wei­ter­hin offen, und es kön­nen Wert­stof­fe dort kosten­los abge­ge­ben werden.

Das Sperr­müll­te­le­fon ist der­zeit nicht erreich­bar. Vor­aus­sicht­lich ist es ab KW 13 wie­der besetzt. Online­an­mel­dun­gen sind jedoch möglich.

Die Pro­blem­müll­samm­lung bei den Gemein­den wird ab Mon­tag, 23.03.2020, aus­ge­setzt. Pro­blem­müll kann wei­ter­hin an der zen­tra­len Sam­mel­stel­le der Depo­nie abge­ge­ben werden.

Besuch in Kli­ni­ken, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Seniorenheimen

Für das Kli­ni­kum Forch­heim – Frän­ki­sche Schweiz gilt an bei­den Stand­or­ten in Forch­heim und Eber­mann­stadt ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot. Dies gilt auch für alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Senio­ren­hei­me im Land­kreis Forchheim.
Besu­che wer­den ver­bo­ten, um älte­re und kran­ke Men­schen zu schützen.

Ansprech­part­ner Wirt­schafts­för­de­rung für Unternehmen

Unter­neh­men und Betrie­be des Land­krei­ses Forch­heim kön­nen sich an die Wirt­schafts­för­de­rung des Land­krei­ses wen­den unter der Num­mer 09191 / 86–1020.

Infor­ma­tio­nen der LfA För­der­bank Bay­ern sowie Infor­ma­tio­nen der Agen­tur für Arbeit zum Kurz­ar­bei­ter­geld sind auf der Home­page des Land­krei­ses abruf­bar. In Sachen Wirt­schafts­för­de­rung unter­stützt Sie auch die Regie­rung von Ober­fran­ken. Dort kön­nen bereits Zuschuss­an­trä­ge als Sofort­hil­fe­maß­nah­me für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) ange­mel­det werden.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: www​.regie​rung​.ober​fran​ken​.bay​ern​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​c​o​r​o​n​a​_​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​.​php

All­ge­mei­ne Verhaltensregeln

Wir bit­ten wei­ter­hin alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­spre­chend mit­zu­hel­fen, die Ansteckungs­ge­fahr zu ver­rin­gern. Daher ist es wich­tig, dass jeder Ein­zel­ne sei­nen Bei­trag dazu lei­stet, die Infek­ti­ons­we­ge zu unter­bre­chen und damit eine Aus­brei­tung zu ver­hin­dern – oder zumin­dest ein­zu­schrän­ken und zu verzögern.
Das Robert Koch-Insti­tut rät ins­be­son­de­re zu einer guten Hän­de­hy­gie­ne und Huste­n­eti­ket­te sowie Abstand zu Erkrank­ten (mind. 1 bis 2 Meter). Es ist nicht ver­werf­lich, jeman­den nicht mit Hand­schlag son­dern mit einem freund­li­chen Nicken zu begrü­ßen. Die­se Maß­nah­men sind auch in Anbe­tracht der Grip­pe­wel­le über­all und jeder­zeit angeraten.

Ansprech­part­ner bei Krankheitssymptomen

Soll­ten Krank­heits­sym­pto­me auf­tre­ten, ist zuerst tele­fo­nisch Kon­takt mit dem Haus­arzt auf­zu­neh­men. Die­ser klärt mit den Betrof­fe­nen die wei­te­ren Schrit­te ab. Alter­na­tiv ist auch der kas­sen­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst unter der Num­mer 116 117 erreichbar.

Ver­hal­tens­re­geln für Per­so­nen aus Risi­ko­ge­bie­ten oder Kon­takt zu Kranken

Per­so­nen, die sich in den vom Robert Koch-Insti­tut aus­ge­wie­se­nen Risi­ko­ge­bie­ten auf­ge­hal­ten haben, soll­ten – auch wenn sie kei­ne Krank­heits­an­zei­chen haben – unnö­ti­ge Kon­tak­te ver­mei­den und zu Hau­se bleiben.
Per­so­nen, die (unab­hän­gig von einer Rei­se) einen engen per­sön­li­chen Kon­takt zu einer Per­son hat­ten, bei der das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus im Labor nach­ge­wie­sen wur­de, soll­ten sich unver­züg­lich – auch wenn sie kei­ne Krank­heits­zei­chen haben – an ihr zustän­di­ges Gesund­heits­amt (Tel.: 09191 / 86–3504) wenden.

Wei­te­re Infos

Wich­tig ist, einen kla­ren Kopf zu behal­ten. Gleich­gül­tig­keit ist genau­so falsch wie Panik. Wenn Sie sich infor­mie­ren, ach­ten Sie auf seriö­se Quellen.

Medi­zi­nisch fun­dier­te Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf den Sei­ten des Robert Koch Insti­tuts unter www​.rki​.de sowie Ver­hal­tens­re­geln bei der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung unter www​.bzga​.de.

Es sind auch fol­gen­de über­re­gio­na­le Bür­ger-Hot­lines ein­ge­rich­tet: Bun­degs­und­heits­mi­ni­ste­ri­um unter 030 / 346 465 100 oder Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit unter 09131 / 6808 5101.

Ent­spre­chen­de Hin­wei­se fin­den Sie auch auf unse­rer Home­page unter www​.lra​-fo​.de.