Land­kreis und Stadt Bam­berg bün­deln alle Kräf­te für die Katastrophenabwehr

Vom Kri­sen- in den Katastrophenmodus

Nach der Ent­schei­dung der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung den Kata­stro­phen­fall aus­zu­ru­fen, haben sich Stadt und Land­kreis Bam­berg umge­hend zusam­men gesetzt, um die Aus­wir­kun­gen auf die Stadt Bam­berg und den Land­kreis Bam­berg zu bespre­chen und ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Nach wir vor ist der Schutz der Bevöl­ke­rung und die opti­ma­le Ver­sor­gung der Betrof­fe­nen beson­ders wich­tig. Der Land­kreis und die Stadt Bam­berg schal­ten ab sofort vom Kri­sen- in den Kata­stro­phen­mo­dus. Sie beru­fen ihre Kata­stro­phen­schutz­stä­be ein und kon­zen­trie­ren wei­te­re, zusätz­li­che Kräf­te auf die Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se. „Wir bün­deln damit alle Kräf­te auf die Kata­stro­phen­ab­wehr“, so Land­rat Johann Kalb und Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Starke.

  1. Um die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on in Stadt und Land­kreis glei­cher­ma­ßen zu sichern, sowie Not- oder soge­nann­te Ham­ster­käu­fe zu ver­mei­den, hat der Ober­bür­ger­mei­ster die Spit­zen­ver­tre­ter des Ein­zel­han­dels zu einem Gespräch mor­gen ins Rat­haus ein­ge­la­den. Es ist das Ziel, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu gewähr­lei­sten. Zur Umset­zung die­ser Auf­ga­ben soll eine gute Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Stadt­ver­wal­tung und dem Ein­zel­han­del kon­kret bespro­chen und orga­ni­siert werden.
    Das Sonn­tags­ver­kaufs­ver­bot wur­de für die näch­sten 14 Tage außer Kraft gesetzt, die Laden­öff­nungs­zei­ten durch den Frei­staat gelockert. In dem Gespräch soll auch geklärt wer­den, wel­che Geschäf­te in Bam­berg eine beson­de­re Ver­sor­gungs­lei­stung sicher­stel­len kön­nen. Die Stadt­ver­wal­tung wird die­se Rege­lung nicht nur kon­trol­lie­ren son­dern auch durchsetzen.
  2. Den Ban­ken in Stadt und Land­kreis kommt in die­ser Situa­ti­on eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Des­halb haben der Land­rat und der Ober­bür­ger­mei­ster unmit­tel­bar nach Bekannt­ga­be der aktu­el­len All­ge­mein­ver­fü­gung unter ande­rem mit dem Vor­stands­vor­sit­zen­den der Spar­kas­se Bam­berg gespro­chen um die dau­er­haf­te Lei­stungs­fä­hig­keit der Spar­kas­sen in Stadt und Land­kreis sicher zu stel­len. Alle Filia­len blei­ben geöff­net. Die Bera­tung wird auf die Fir­men­kun­den kon­zen­triert, weil der Bedarf und die Fra­gen der geschäft­li­chen Kun­den beson­ders hoch ist.
  3. Ober­bür­ger­mei­ster und Land­rat ver­wei­sen auf die nun gel­ten­de Rege­lung, dass Gastro­no­mie­be­trie­be jeg­li­cher Art ab sofort unter­sagt sind. Aus­nah­men regelt die All­ge­mein­ver­fü­gung. Ins­be­son­de­re sind Lie­fer­un­ter­neh­men und Spei­sen zur Mit­nah­me zulässig.
  4. Neben den bereits bestehen­den zwei Hot­lines für Gesund­heits- und Bür­ger­fra­gen wird ab Mor­gen für betrof­fe­ne Wirt­schafts­un­ter­neh­men eine wei­te­re Infor­ma­ti­ons­hot­line frei­ge­schal­tet sein. Im Stadt­ge­biet berät das Wirt­schafts­re­fe­rat unter 0951–871313 zu Fra­ge­stel­lun­gen unter ande­rem zum Ret­tungs­schirm, im Land­kreis berät die Wirt­schafts­för­de­rung des Land­krei­ses unter 0951–85207 ebenso.
    Beson­de­re Bedeu­tung kommt der Ver­sor­gung von mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten und immun­ge­schwäch­ten Per­so­nen in Stadt und Land­kreis zu. Hier wer­den Lösun­gen über das Bür­ger­te­le­fon gefun­den. Ober­bür­ger­mei­ster Andras Star­ke kün­dig­te in die­sem Zusam­men­hang die Ein­bin­dung der Wohl­fahrts­ver­bän­de an, im Land­kreis wer­den Wohl­fahrts­ver­bän­de und Gemein­den glei­cher­ma­ßen bei der Ver­sor­gung beson­ders betrof­fe­ner Per­so­nen­grup­pen unter­stüt­zen. Die­ser beson­ders zu schüt­zen­de Per­so­nen­kreis, der häu­fig nicht online unter­wegs ist, soll mit effek­ti­ven Hil­fen und Struk­tu­ren ver­se­hen werden.
  5. Auch inner­halb der Ver­wal­tung wird es in nicht kri­sen­re­le­van­ten Berei­chen Ein­schrän­kun­gen geben. Geplant ist es Behör­den­gän­ge nur noch nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung anzu­bie­ten. Stadt und Land­kreis Bam­berg bit­ten die Bevöl­ke­rung um Ver­ständ­nis dafür, dass es durch die Bün­de­lung der Kräf­te für den Kri­sen­fall Mit­ar­bei­ter Ein­schrän­kun­gen in den Ver­wal­tun­gen gibt. Um die Bür­ger und die Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen und um lan­ge War­te­zei­ten zu erspa­ren, sind ab Mitt­woch, 18. März, Behör­den­gän­ge nur noch nach Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Die Ansprech­part­ner sind tele­fo­nisch und per E‑Mail von Mon­tag bis Don­ners­tag vom 09:00 bis 15:00 Uhr für jedes behörd­li­che Anlie­gen sind auf den Home­pages von Stadt und Land­kreis zu fin­den. Die­se Rege­lun­gen gel­ten auch für das Rat­haus am ZOB, dem­entspre­chend auch für den Kun­den­ser­vice der Stadt­wer­ke Bam­berg und die Stadt­bau GmbH.
  6. Ober­bür­ger­mei­ster und Land­rat emp­feh­len, über die All­ge­mein­ver­fü­gung hin­aus auch Ver­an­stal­tun­gen unter 100 Per­so­nen abzu­sa­gen. Beer­di­gun­gen im Stadt­ge­biet sol­len nur noch im engen Fami­li­en­kreis statt­fin­den. Das Fried­hofs­amt ist ange­wie­sen, jede grö­ße­re Besu­cher­zahl zu untersagen.
  7. Die Not­grup­pen­be­treu­ung in Kitas und Schu­len ist gut ange­lau­fen. Im Stadt­ge­biet haben 48 Kin­der die Betreu­ung wahr­ge­nom­men, im Land­kreis waren es 64. Berufs­tä­ti­ge Eltern, die in system­re­le­van­ten Jobs tätig sind, sol­len auch wei­ter­hin arbei­ten kön­nen. Hier­für haben alle Kitas und Schu­len eine Not­be­treu­ung ein­ge­rich­tet. Für alle ande­ren Kin­der hat die Lan­des­re­gie­rung ein Betreu­ungs­ver­bot erlassen.
    Abge­ge­ben wer­den dür­fen Kin­der, deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te in Berei­chen der kri­ti­schen Infra­struk­tur tätig sind und auf­grund dienst­li­cher oder betrieb­li­cher Not­wen­dig­kei­ten an einer Betreu­ung ihrer Kin­der gehin­dert sind. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re alle Ein­rich­tun­gen, die der Auf­recht­erhal­tung der Gesund­heits­ver­sor­gung und der Pfle­ge sowie der Behin­der­ten­hil­fe, Kin­der- und Jugend­hil­fe, der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung ein­schließ­lich der nicht­po­li­zei­li­chen Gefah­ren­ab­wehr (Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst und Kata­stro­phen­schutz), der Sicher­stel­lung der öffent­li­chen Infra­struk­tu­ren (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dien­ste, Ener­gie, Was­ser, ÖPNV, Ent­sor­gung), der Lebens­mit­tel­ver­sor­gung und der Hand­lungs­fä­hig­keit zen­tra­ler Stel­len von Staat, Justiz und Ver­wal­tung die­nen. Vor­aus­set­zung ist wei­ter, dass kein ande­rer Erzie­hungs­be­rech­tig­ter ver­füg­bar ist, um die Betreu­ung zu über­neh­men. In Fäl­len, in denen nur einer der bei­den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten im Bereich der kri­ti­schen Infra­struk­tur beschäf­tigt ist, besteht kei­ne Aus­nah­me vom Betre­tungs­ver­bot, da dann der ande­re Eltern­teil die Betreu­ung über­neh­men muss. Bei Allein­er­zie­hen­den genügt es, wenn der allein­er­zie­hen­de Eltern­teil zur genann­ten Grup­pe gehört.
  8. Es ist ein gutes Zei­chen, dass sich bereits Men­schen gemel­det und ihre Hil­fe ange­bo­ten haben. Stadt und Land­kreis Bam­berg sind dank­bar für frei­wil­li­ge Hel­fer. So wer­den zum Bei­spiel Hel­fer für die Len­kung der Pati­en­ten­strö­me benö­tigt, die an der Anlauf­stel­le für Coro­na-Tests in Scheß­litz (ehe­ma­li­ger Net­to-Markt) und spä­ter in Bam­berg ein­ge­setzt wer­den können.
  9. Wer sich hier­für oder für ande­re Tätig­kei­ten zur Ver­fü­gung stel­len möch­te, wird gebe­ten, sei­ne zeit­li­che Ein­satz­be­reit­schaft sowie beson­de­re Fähig­kei­ten mit Kon­takt­da­ten zu mel­den. Die Sicher­heits­be­hör­den kom­men dann bei Bedarf auf die Frei­wil­li­gen zu. Wich­tig ist jetzt, sich zu mel­den, damit die Ver­wal­tun­gen in Stadt und Land die Per­so­nen aus dem frei­wil­li­gen Bereich gezielt ein­tei­len und ein­set­zen kön­nen. E‑Mail-Adres­se für die Frei­wil­li­gen­ar­beit: freiwillige@​lra-​ba.​bayern.​de
  10. Der Ober­bür­ger­mei­ster und der Land­rat bedan­ken sich bei der Bür­ger­schaft in der Regi­on für das Ver­ständ­nis und die gute Zusam­men­ar­beit auf allen Ebe­nen: „Es hat sich gezeigt, wie wich­tig der Zusam­men­halt in Stadt und Land ist, um die­se gewal­ti­ge Her­aus­for­de­rung anzu­neh­men und zu lösen.“