Bay­erns Innen­mi­ni­ster Herr­mann stellt Kata­stro­phen­fall fest

Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann hat heu­te gemäß Arti­kel 4 des Baye­ri­schen Kata­stro­phen­schutz­ge­set­zes den Kata­stro­phen­fall fest­ge­stellt. „Im Kata­stro­phen­fall hat die Staats­re­gie­rung kla­re Steue­rungs- und Ein­griffs­mög­lich­kei­ten“, erläu­ter­te Herr­mann. „Das eröff­net uns bei der Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus und des­sen Fol­gen wich­ti­ge Hand­lungs­spiel­räu­me.“ Wie Herr­mann erläu­ter­te, obliegt dem Innen­mi­ni­ste­ri­um damit die Füh­rung aller Ein­satz­kräf­te, es ist also auch gegen­über der Feu­er­wehr und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen unmit­tel­bar wei­sungs­be­fugt, eben­so gegen­über allen nach­ge­ord­ne­ten Behörden.

Dar­über hin­aus kön­nen zum Bei­spiel zur Abwehr von Gefah­ren oder für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung Dienst­lei­stun­gen in Anspruch genom­men oder auch Beschlag­nah­men vor­ge­nom­men werden.

In der ent­spre­chen­den Bekannt­ma­chung des baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums heißt es zur Begrün­dung: „Die Coro­na ‑Pan­de­mie brei­tet sich welt­weit und auch in Bay­ern rasch aus. Sie gefähr­det Leben und Gesund­heit einer Viel­zahl von Men­schen im gesam­ten Staats­ge­biet Bay­erns. Die­se Gefah­ren kön­nen nur abge­wehrt wer­den, wenn unter Lei­tung der ober­sten Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de die im Kata­stro­phen­schutz mit­wir­ken­den Behör­den, Dienst­stel­len, Orga­ni­sa­tio­nen und die ein­ge­setz­ten Kräf­te zusammenwirken.“

Herr­mann kün­dig­te an, täg­lich über die sozia­len Medi­en und die öffent­li­chen Kanä­le des Innenministeriums

über die aktu­el­le Ent­wick­lung zu informieren.