Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um: Zwei wei­te­re Coro­na­vi­rus-Todes­fäl­le in Bay­ern bestätigt

Mela­nie Huml: Pri­va­te Kon­tak­te soweit wie mög­lich einschränken

Das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um hat am Sonn­tag dar­über infor­miert, dass zwei wei­te­re Coro­na­vi­rus-Todes­fäl­le in Bay­ern bestä­tigt wor­den sind. Ein Mini­ste­ri­ums­spre­cher sag­te in Mün­chen: „Bei einem Todes­fall han­delt es sich nach Anga­ben des Land­rats­am­tes Neu-Ulm um einen über 80-jäh­ri­gen Pati­en­ten mit Vor­er­kran­kun­gen.“ Der Mann ist in der Nacht zum Sonn­tag gestorben.

Ein zwei­ter Todes­fall wur­de nach Anga­ben des Lan­des­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) im Land­kreis Ober­all­gäu bestä­tigt. Dabei han­delt sich sich um eine über 80-jäh­ri­ge Pati­en­tin, die eben­falls in der Nacht zu Sonn­tag gestor­ben ist.

Der erste Coro­na­vi­rus-Todes­fall in Bay­ern war am Don­ners­tag in Würz­burg bestä­tigt wor­den. Es han­del­te sich nach Anga­ben des Uni­ver­si­täts­kli­ni­kums Würz­burg um einen über 80-jäh­ri­gen Pati­en­ten mit Vor­er­kran­kun­gen und Pflegebedürftigkeit.

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (CSU, Bam­berg) rief am Sonn­tag die Bevöl­ke­rung erneut dazu auf, sich und ande­re vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Huml beton­te: „Alle Ver­an­stal­tun­gen, die nicht zwin­gend nötig sind, soll­ten abge­sagt oder ver­scho­ben wer­den. Außer­dem soll­ten alle pri­va­te Kon­tak­te so weit wie mög­lich ein­ge­schränkt wer­den. Fer­ner soll­te auf Rei­sen jeg­li­cher Art ver­zich­tet werden.“

In Bay­ern sind am Sams­tag neue All­ge­mein­ver­fü­gun­gen im Zusam­men­hang mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus in Kraft getre­ten. So gilt nun eine Ein­schrän­kung der Besuchs­rech­te für Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen. Aus­nah­men sind mög­lich, etwa beim Besuch von Kin­dern, im Not­fall oder in der Ver­sor­gung von Sterbenden.

Fer­ner dür­fen Per­so­nen, die in einem Risi­ko­ge­biet waren, inner­halb eines Zeit­raums von 14 Tagen nach Ver­las­sen die­ses Gebiets die­se Ein­rich­tun­gen nicht betre­ten. Am Frei­tag­abend waren vom Robert Koch-Insti­tut auch das öster­rei­chi­sche Bun­des­land Tirol und Madrid in Spa­ni­en als Coro­na­vi­rus-Risi­ko­ge­bie­te ein­ge­stuft worden.

Eine wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gung regelt die am Frei­tag beschlos­se­ne bay­ern­wei­te Schlie­ßung von Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len und Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten. Huml bekräf­tig­te: „Im Kampf gegen wei­te­re Infek­tio­nen war die­ser Schritt erfor­der­lich. Die Fol­gen von so ein­schnei­den­den Maß­nah­men müs­sen natür­lich gut über­legt wer­den. Des­halb wird es eine Not­fall­be­treu­ung für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen geben – etwa für die Kin­der von Pflegekräften.“

Links zu den Allgemeinverfügungen: