VGN Bus­li­ni­en: Vor­über­ge­hend kein Fahr­schein­ver­kauf beim Busfahrer

Um die Ansteckungs­ge­fahr für Fahr­gä­ste und Per­so­nal zu ver­rin­gern und die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ein­zu­däm­men, set­zen die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) ab Sams­tag, 14. März 2020 vor­über­ge­hend den Ticket­ver­kauf und die Fahr­schein­kon­trol­le durch Fah­re­rin­nen und Fah­rer aus.

Ange­sichts der außer­ge­wöhn­li­chen Situa­ti­on und in Abstim­mung mit dem baye­ri­schen Ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um haben sich die Ver­kehrs­un­ter­neh­men zu die­sem Schritt ent­schlos­sen. „Die Gesund­heit steht an erster Stel­le – sowohl für die Fahr­gä­ste als auch für das Per­so­nal. Des­we­gen ist es rich­tig, dass Bus­fah­re­rin­nen und Bus­fah­rer vor­erst kei­ne Tickets mehr ver­kau­fen. Der gesam­te ÖPNV ist für unse­re Gesell­schaft von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Durch sol­che und wei­te­re Maß­nah­men tra­gen die Ver­kehrs­un­ter­neh­men dazu bei, dass ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter gesund blei­ben und der ÖPNV damit wei­ter­fährt“, sagt Bay­erns Ver­kehrs­mi­ni­ste­rin Ker­stin Schreyer.

„Die Ver­kehrs­un­ter­neh­men bemü­hen sich, Per­so­nal­eng­päs­se beim Fahr­per­so­nal zu ver­mei­den und das Lei­stungs­an­ge­bot im öffent­li­chen Nah­ver­kehr auch wei­ter­hin auf­recht zu erhal­ten“, bekräf­tigt VGN-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Haas­ler. Die Fahrt in den Bus­sen im VGN ist trotz­dem grund­sätz­lich wei­ter­hin nur mit einem gül­ti­gen Ticket erlaubt. Die Fahr­gä­ste wer­den des­halb gebe­ten, ihre Tickets vor Antritt der Fahrt zu erwer­ben. Alter­na­ti­ven zum Kauf beim Fah­rer sind Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten oder digi­ta­le Ver­triebs­we­ge. Im VGN Online­shop (shop​.vgn​.de) besteht die Mög­lich­keit, Tickets direkt als Print- oder Han­dy­Ticket zu erwer­ben oder sich per Post zuschicken zu las­sen. Als beson­ders ein­fa­che Opti­on steht die Ticket­kauf­funk­ti­on in den Apps „VGN Fahr­plan & Tickets“ oder „DB Navi­ga­tor“ zur Ver­fü­gung. „Dar­über hin­aus besteht auch die Mög­lich­keit, sich einen Vor­rat an Mehr­fahr­ten­kar­ten zuzu­le­gen“, rät Haas­ler. Soll­te kei­ne der genann­ten Mög­lich­kei­ten vor­han­den sein, kön­nen Tickets aus­nahms­wei­se auch an der näch­sten erreich­ba­ren Hal­te­stel­le mit Fahr­aus­weis­au­to­mat gelöst wer­den. Die genann­ten Maß­nah­men wer-den zwi­schen­zeit­lich regel­mä­ßig über­prüft und gege­be­nen­falls angepasst.

Bedingt durch die staat­lich ange­ord­ne­ten Schul­schlie­ßun­gen kann es ab Mon­tag, 16. März 2020 zu Abwei­chun­gen beim Fahr­plan­an­ge­bot kom­men. Die Fahr­gä­ste wer­den gebe­ten, sich vor Fahrt­an­tritt beim jewei­li­gen Ver­kehrs­un­ter­neh­men oder in der Fahr­plan­aus­kunft des VGN zu in-formieren.

Der VGN rät den Fahr­gä­sten, auch in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln den Emp­feh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts und der Gesund­heits­be­hör­den zu fol­gen und die not­wen­di­gen Hygie­ne­maß­nah­men unbe­dingt einzuhalten.