Tipps und Tricks: Rund­funk­bei­trag – Ehe- und Lebens­part­ner müs­sen für die Neben­woh­nung nicht bezahlen

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Rund­funk­bei­trag: Ehe- und Lebens­part­ner müs­sen für die Neben­woh­nung nicht bezahlen

Der Antrag auf Befrei­ung soll­te zeit­nah zum Ein­zug gestellt werden

Immer häu­fi­ger arbei­ten Ehe- oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner in unter­schied­li­chen Städ­ten und eine Per­son zieht in eine Neben­woh­nung. Dabei stellt sich regel­mä­ßig die Fra­ge, ob der Rund­funk­bei­trag dann noch ein­mal gezahlt wer­den muss. „Bei­de Part­ner kön­nen sich von der Bei­trags­pflicht für die Neben­woh­nung befrei­en las­sen, wenn sie auch gemein­sam in der Haupt­woh­nung gemel­det sind“, erklärt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät allen Neu­mie­tern von Neben­woh­nun­gen, die Befrei­ung inner­halb von drei Mona­ten nach Ein­zug beim Bei­trags­ser­vice zu bean­tra­gen. „Stel­len die Zweit­woh­nungs­be­sit­zer den Antrag erst spä­ter, erfolgt die Befrei­ung nicht ab dem Monat des Ein­zugs, son­dern erst ab dem Monat der Antrag­stel­lung“, so die Juristin.

Wer in der Ver­gan­gen­heit bereits einen Antrag gestellt hat­te und kei­ne Befrei­ung erhal­ten hat, soll­te noch­mal aktiv wer­den. Denn bis­lang war eine Befrei­ung nur für die Per­so­nen mög­lich, die mit ihrem Haupt­sitz beim Bei­trags­ser­vice ange­mel­det waren. Seit Novem­ber 2019 kön­nen auch deren Ehe- und ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner eine Befrei­ung bean­tra­gen. Der Bei­trags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio hat im Vor­griff auf eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung zum 1. Novem­ber das Befrei­ungs­ver­fah­ren für Inha­ber von Neben­woh­nun­gen geän­dert. Hin­ter­grund war eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Juli 2018 (AZ BvR 1675/16), wonach Besit­zer von Neben­woh­nun­gen als benach­tei­ligt ange­se­hen wur­den, wenn sie den Antrag nicht stel­len können.

Bei Fra­gen rund um den Rund­funk­bei­trag bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Rat und Unter­stüt­zung an. Die Bera­tung ist kosten­frei und erfolgt in den ört­li­chen Bera­tungs­stel­len. Die Adres­sen sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu fin­den. Auf der Home­page kann für Anfra­gen auch ein Online-For­mu­lar genutzt werden.