Land­rats­amt Forch­heim: Neue För­der­pro­gram­me ab 2020 fürs Hei­zen mit erneu­er­ba­ren Ener­gien und für Fen­ster­tausch oder Dämmung

Symbolbild Bildung

Das Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim weist dar­auf hin, dass es sich bei dem im Frän­ki­schen Tag am Frei­tag, 13.03.2020 abge­druck­ten Arti­kel um den Bericht über die Info­ver­an­stal­tung von Anfang Dezem­ber 2019 han­delt und die­ser die zum dama­li­gen Zeit­punkt bestehen­de För­der­mit­tel­si­tua­ti­on dar­stellt. Zum Jah­res­wech­sel 2019/2020 haben sich die För­der­pro­gram­me des Staa­tes grund­le­gend geändert.

Kei­ne För­de­rung mehr für Öl-und rei­ne Gas-Brennwert-Heizungen

Seit 01. Janu­ar 2020 wird die Errich­tung von neu­en Öl- oder rei­nen Gas-Brenn­wert-Hei­zun­gen nicht mehr staat­lich geför­dert. Ledig­lich man­che Her­stel­ler von Öl-Hei­zun­gen gewäh­ren der­zeit noch Zuschüs­se. Ande­rer­seits wur­den die Zuschüs­se des Bun­des fürs Hei­zen mit erneu­er­ba­ren Ener­gien (Solar­ther­mie, Holz­hei­zun­gen und Wär­me­pum­pen) sowie für Fen­ster­tausch oder Dämm-Maß­nah­men deut­lich erhöht.

Um die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über die aktu­el­len staat­li­chen För­der­mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren, fand am 20. Febru­ar 2020 im Kul­tur­raum St. Gere­on ein Vor­trag statt.

Etwa 120 Inter­es­sier­te kamen zum Vor­trag ins Landratsamt

Ein ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Wohn­haus – ob neu gebaut oder ener­ge­tisch saniert, ist der Wunsch vie­ler Bau­herrn und Haus­be­sit­zer. Durch gute Pla­nung und sorg­fäl­tig auf­ein­an­der abge­stimm­te Maß­nah­men lässt sich die­ses Ziel errei­chen. Um sich über das, seit 2020 noch­mals deut­lich ver­bes­ser­te För­der­mit­tel­an­ge­bot des Staa­tes einen Über­blick zu ver­schaf­fen, kamen etwa 120 Zuhörer/​innen zum Vor­trag in den Kul­tur­raum St. Gere­on des Land­rats­am­tes Forchheim.

Exper­tin infor­mier­te über Fördermöglichkeiten

Die Ener­gie-/För­der­mit­tel­ex­per­tin des Land­rats­am­tes Forch­heim, Chri­sti­ne Gal­ster, infor­mier­te in ihrem Vor­trag über die För­der­pro­gram­me des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (www​.BAFA​.de), der KfW-Ban­ken­grup­pe (www​.kfw​.de) und des Frei­staa­tes Bay­ern (www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern).

Wer sich für eine Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung, den Aus­tausch der Fen­ster oder Dämm-Maß­nah­men ent­schei­det, spart nicht nur Ener­gie, son­dern erhält dazu vom Staat noch lukra­ti­ve Zuschüs­se. In die­sem Zusam­men­hang beton­te Chri­sti­ne Gal­ster, dass die För­der­mit­tel unbe­dingt vor Beginn der Bau­ar­bei­ten, oft­mals sogar schon vor Auf­trags­er­tei­lung bean­tragt wer­den müssen.

Zuschüs­se (bis 80 Pro­zent) für Energieberatung

Für die Begut­ach­tung eines bestehen­den Gebäu­des im Rah­men der Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de durch einen zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten gibt es zum Bei­spiel vom BAFA 80 % Zuschuss. Anhand eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­pla­nes wird dann auf­ge­zeigt, wel­che Maß­nah­men umge­setzt wer­den sollten.

Bis zu 45% Zuschüs­se für kli­ma­freund­li­che Heizungen

Selbst für Opti­mie­rungs­maß­nah­men am bestehen­den Heiz­sy­stem, wie zum Bei­spiel für den Ein­bau einer Effi­zi­enz­pum­pe oder die Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs gebe es 30 % Zuschuss vom BAFA. Im wei­te­ren Ver­lauf des Vor­trags infor­mier­te die Exper­tin über die seit Janu­ar 2020 gel­ten­den För­der­kon­di­tio­nen des BAFA fürs Hei­zen mit erneu­er­ba­ren Ener­gien. Seit­dem wer­den der Ein­bau von Solar­ther­mie­an­la­gen, Holz­hei­zun­gen oder Wär­me­pum­pen mit bis zu 35 %, bei Aus­tausch der alten Öl-Hei­zung sogar bis zu 45 % der för­der­fä­hi­gen Kosten bezu­schusst. Zuschüs­se kön­nen für Neu­bau­ten und Bestands­ge­bäu­de abge­ru­fen wer­den, wobei für Neu­bau­ten stren­ge­re tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen gelten.

KfW bezu­schusst ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanieren

Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, wie bei­spiels­wei­se Fen­ster­tausch oder Dämm-Maß­nah­men kön­nen Besit­zer von Wohn­ge­bäu­den mit nicht mehr als zwei Woh­nun­gen oder Eigen­tums­woh­nun­gen über die KfW Zuschüs­se von bis zu 40% bekommen.

Alter­na­tiv steht eine zins­ver­bil­lig­te KfW-Kre­dit­va­ri­an­te mit bis zu 40 %igen Tilgungs­zuschüssen zur Ver­fü­gung. Eben­falls ver­bes­sert haben sich seit eini­gen Wochen die För­der­sät­ze für Neu­bau­ten. So gibt es über das KfW-Pro­gramm Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en für die Errich­tung beson­ders ener­gie­spa­ren­der Wohn­ge­bäu­de, sog. Effi­zi­enz­häu­ser, bis zu 25 % Til­gungs­zu­schuss auf die Kreditsumme.

Tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen sind einzuhalten

Ergän­zend wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass hin­sicht­lich der För­der­pro­gram­me bestimm­te techni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen gel­ten. So müs­sen beim Ein­bau von Wär­me­pum­pen bestimm­te Jah­res­ar­beits­zah­len erreicht, bei einer Holz­hei­zung ent­spre­chend gro­ße Puf­fer­spei­cher vorge­sehen oder bei Solar­ther­mie­an­la­gen Min­dest­kol­lek­tor­flä­chen instal­liert werden.

Bei der Erneue­rung von Fen­stern und/​oder Bal­kon- und Haus­tü­ren sowie bei Dämm-Maß­nah­men gel­ten Vor­ga­ben hin­sicht­lich der sog. U‑Werte. Die­ser U‑Wert gibt an, wel­che Wär­me­lei­stung bei einem Grad (ein Kel­vin) Tem­pe­ra­tur­un­ter­schied zwi­schen Außen- und Innen­flä­che pro Quadrat­meter Bau­teil strömt. Die Ein­heit des U‑Werts ist Watt pro Qua­drat­me­ter und Kel­vin. Je klei­ner der U‑Wert, umso gerin­ger die Ener­gie­ver­lu­ste. Bei Fen­stern ist in der Regel ein Wärmedurch­gangskoeffizient bzw. U‑Wert von 0,95, bei Haus­tü­ren ein U‑Wert von 1,3 einzuhalten.

Elek­tro­ni­sche Antragstellung:

Dar­über hin­aus gab es Hin­wei­se zur elek­tro­ni­schen Antrag­stel­lung. Wäh­rend die BAFA-Zu­­schüs­se von den Eigen­tü­mern ohne Ener­gie­be­ra­ter übers Inter­net bean­tragt wer­den kön­nen wer­den, muss bei den KfW-Pro­­gram­men zwin­gend ein Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te ein­ge­bun­den wer­den, des­sen Bestä­ti­gung für die Antrag­stel­lung erfor­der­lich ist.

In vier Schrit­ten zu Ihren KfW-Zuschuss

Die Antrag­stel­lung für den KfW-Zuschuss für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Sanie­ren erfolgt in der Regel in vier Stu­fen: Zunächst ist ein Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te ein­zu­bin­den, der prüft, ob bei der ge­planten Sanie­rungs­maß­nah­me die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den und dann die „Bestä­ti­gung zum Antrag“ erstellt.

Erst danach kön­nen die Haus­ei­gen­tü­mer ihren Zuschuss direkt im KfW-Zuschuss­por­tal (www​.kfw​.de/​z​u​s​c​h​u​s​s​p​o​r​tal) unter Anga­be der Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer aus der „Bestä­ti­gung zum Antrag“ sel­ber elek­tro­nisch bean­tra­gen. Sobald die Bestä­ti­gung der KfW vor­liegt, kann mit den Sanie­rungs­ar­bei­ten begon­nen werden.

Nach Durch­füh­rung der Maß­nah­men inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums, erstellt der Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te die „Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung“. Zum Abschluss iden­ti­fi­ziert sich der Antrag­stel­ler noch­mal im KfW-Zuschuss­por­tal unter Ein­ga­be ID-Nr. aus der „Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung“, bevor die KfW schließ­lich die Über­wei­sung des Zuschus­ses veranlasst.

Wei­te­re KfW-Förderprogramme

Im wei­te­ren Ver­lauf der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung gab es noch Infor­ma­tio­nen zu den KfW-För­der­pro­gram­men „Alters­ge­recht Umbau­en – Bar­rie­re­redu­zie­rung und Ein­bruch­schutz“, „Erneu­er­ba­re Ener­gien“ und zum „Wohn­ei­gen­tums­pro­gramm“ sowie zum baye­ri­schen PV-Spei­cher-Pro­gramm, über das Zuschüs­se für die Anschaf­fung eines neu­en Bat­te­rie­spei­chers in Ver­bin­dung mit einer neu­en Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge gewährt werden.

Neu: Steu­er­li­che Abschrei­bung für ener­ge­ti­sche Sanierungsmaßnahmen

Abschlie­ßend wur­de von der Refe­ren­tin noch auf die neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen hin­sicht­lich der steu­er­li­chen Abschrei­bungs­mög­lich­keit der Kosten für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men ein­ge­gan­gen. Dem­nach kön­nen Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­den, die sie selbst bewoh­nen, 20 % der ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­ko­sten, max. 40.000 Euro, ver­teilt über einen Zeit­raum von 3 Jah­ren (7 % im ersten Jahr, 7 % im zwei­ten Jahr, 6 % im drit­ten Jahr) nach Abschluss der Sanie­rung bei der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Dies gilt für Wohn­ge­bäu­de die älter als zehn Jah­re sind und für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01. Janu­ar 2030 durch­ge­führt wer­den. Jedoch kön­nen bei Inan­spruch­nah­me der steu­er­li­chen Abschrei­bungs­mög­lich­keit für die glei­chen Maß­nah­men dann kei­ne ande­ren För­der­mit­tel des BAFA oder der KfW genutzt werden.

Die gro­ße Teil­neh­mer­zahl und die vie­len Fra­gen zu den ver­schie­de­nen The­men­be­rei­chen und För­der­mög­lich­kei­ten zeigt, dass die The­men Ener­gie­spa­ren durch eine ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de­hül­le oder ins­be­son­de­re durch kli­ma­freund­li­che Heiz­tech­ni­ken die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mehr denn je beschäf­ti­gen und vie­le auch einen eige­nen Bei­trag zum Kli­ma­schutz lei­sten möchten.

För­der­mit­tel-Über­sicht (PDF, 750KB)

Wei­te­re Informationen:

www​.bafa​.de

www​.kfw​.de

www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern

www​.bun​des​fi​nanz​mi​ni​ste​ri​um​.de