Coro­na: Kli­ni­kum Bay­reuth ver­schafft sich Luft

Nach wie vor gibt es kei­nen bestä­tig­ten Coro­na-Fall an der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH – wohl aber drei bis­lang nega­tiv gete­ste­te Ver­dachts­fäl­le in sta­tio­nä­rer Behand­lung. „Aber es ist nur eine Fra­ge der Zeit, bis es soweit ist“, sagt der Ärzt­li­che Direk­tor, Prof. Dr. Tho­mas Rup­p­recht. Des­halb ergreift das Kran­ken­haus der maxi­ma­len Ver­sor­gungs­stu­fe wei­te­re ein­schnei­den­de Maß­nah­men: nur noch abso­lut not­wen­di­ge Ope­ra­tio­nen und Ein­grif­fe , sowie eine ein­ge­schränk­te Besucherregelung.
„Um auf die Behand­lung von Coro­na-Pati­en­ten vor­be­rei­tet zu sein, ist es jetzt not­wen­dig, räum­li­che und per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten zu schaf­fen“, sagt Prof. Rup­p­recht. Daher wer­den alle geplan­ten und/​oder medi­zi­nisch nicht unbe­dingt not­wen­di­gen Ope­ra­tio­nen und Ein­grif­fe abge­sagt. Die­se Rege­lung gilt ab Mon­tag, 16. März, und umfasst auch geplan­te Behand­lun­gen ohne Ope­ra­ti­on oder Ein­griff. Prof. Rup­p­recht: „Wir bit­ten unse­re Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten um Ver­ständ­nis. Und eines ist ganz wich­tig: Not­fäl­le wer­den selbst­ver­ständ­lich ope­riert und behan­delt.“ Alle Pati­en­ten, die einen Ter­min hat­ten und von einer Absa­ge betrof­fen sind, wur­den bereits von Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH informiert.
Was an allen ande­ren Stel­len des öffent­li­chen Lebens gilt, gilt auch im Kran­ken­haus. Je weni­ger Men­schen an einem Ort zusam­men­kom­men, desto gerin­ger ist das Ansteckungs­ri­si­ko. Des­halb gilt ab sofort die 1–1‑1-Regel: ein Tag, ein Besu­cher, eine Stun­de. „In einem Kran­ken­haus kom­men ver­schie­de­ne Fak­to­ren zusam­men“, sagt Pfle­ge­di­rek­to­rin Ange­la Dzyck. „Die Kom­bi­na­ti­on aus vie­len Men­schen von außen und Pati­en­ten, die krank sind und deren Immun­sy­stem mög­li­cher­wei­se geschwächt ist, ist ungün­stig.“ Des­halb bit­tet die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH alle Pati­en­ten und Besu­cher, sich an die­se Rege­lung zu hal­ten. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen gel­ten für die Kin­der­kli­nik, bei­de Eltern­tei­le dür­fen ihr Kind besu­chen. Aus­nah­men sind auch bei Besu­chen von schwerst­kran­ken Pati­en­ten möglich.
Dass ab dem kom­men­den Mon­tag alle Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen geschlos­sen sind, stellt vie­le Mit­ar­bei­te­rin­nen, Mit­ar­bei­ter und damit auch die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH vor ein orga­ni­sa­to­ri­sches Pro­blem. „Wir begrü­ßen es, dass die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung Kin­der­be­treu­ungs­re­ge­lung für Eltern in system­re­le­van­ten Berei­chen tref­fen“, sagt Dzyck. „Wir bit­ten unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, auf die wir immer und jetzt beson­ders drin­gend ange­wie­sen sind, übers Wochen­en­de die wei­te­ren Mit­tei­lun­gen zu ver­fol­gen und die Betreu­ungs­an­ge­bo­te zu nut­zen.“ Auch die Stadt Bay­reuth und die Dia­ko­nie arbei­ten der­zeit an einer Lösung für die Kinderbetreuung.