Blick über den Zaun: Kreis­brand­in­spek­ti­on ERH: „Die Feu­er­weh­ren beschrän­ken sich auf den Einsatzdienst“

Symbolbild Polizei

Ort. Lk. ERH

Bei den Feu­er­weh­ren han­delt es sich um einen Teil der ret­tungs­tech­ni­schen und damit
kri­ti­schen Infra­struk­tur des Frei­staa­tes Bay­ern. Hier soll­te im Spe­zi­el­len auf die Ein­satz­be­reit­schaft geach­tet wer­den. Nicht aus­zu­den­ken, wenn eine oder meh­re­re Feu­er­weh­ren durch einen ein­zi­gen Infek­ti­ons­fall durch Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men aus­fal­len. Ganz nach dem Mot­to einer
frü­he­ren Kam­pa­gne des Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Bay­ern zur Mitgliedergewinnung
„Stell dir vor es brennt, und kei­ner kommt“.

Jeder ein­zel­ne kann durch Reduk­ti­on von sozia­len Kon­tak­ten und Redu­zie­rung der Rei­se­tä­tig­keit zur Ver­mei­dung von Infek­tio­nen bei­tra­gen. Wie ernst eine Reduk­ti­on der Sozialkontakte
aktu­ell gese­hen wird zeigt die gene­rel­le Schlie­ßung der Schu­len und Kindertagesstätten.

Auch die Feu­er­wehr reagiert mit einer offi­zi­el­len Hand­lungs­emp­feh­lung als Maß­nah­me gegen eine wei­te­re Ver­brei­tung an Infek­tio­nen. Nach einer offi­zi­el­len Mit­tei­lung an die Feu­er­weh­ren des Land­krei­ses durch den Kreis­brand­rat Mat­thi­as Roc­ca in Beglei­tung des Kreisfeuerwehrarztes,
lei­ten sich fol­gen­de Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ab:

  • Kri­ti­sche Prü­fung von Ver­an­stal­tun­gen und Übungen
  • Absa­ge aller nicht drin­gen­den Übun­gen sowie Übun­gen von Jugend und

Kin­der­feu­er­weh­ren bis Ostern und Neu­be­wer­tung im April

  • Kei­ne son­sti­gen Ver­an­stal­tun­gen von Feu­er­wehr­ver­ei­nen und son­sti­gen Vereinen

in Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­sern

  • Betrieb der Atem­schutz-Übungs­strecke in Her­zo­gen­au­rach wird ab sofort

bis vor­über­ge­hend 20.04.2020 eingestellt.

In Aus­nah­men­fäl­len gilt zum best­mög­li­chen Schutz vor­ran­gig den nöti­gen Abstand von min.
1 Meter zu ande­ren Per­so­nen zu bewah­ren. Für soge­nann­te nicht medi­zi­ni­sche Ein­satz­kräf­te gel­ten die all­ge­mei­nen Hygie­ne­maß­nah­men, beschrie­ben in einem Doku­ment von der DGUV oder des RKI.

KBM Seba­sti­an Weber, Pres­se­spre­cher Kreis­brand­in­spek­ti­on ERH