Stadt und Land­kreis Bam­berg rich­ten wei­te­res Bür­ger­te­le­fon zum The­ma Coro­na-Virus ein

Da sich die Rück­fra­gen aus der Bevöl­ke­rung zum The­ma Coro­na­vi­rus häu­fen, haben die Stadt Bam­berg und das Land­rats­amt am Don­ners­tag 12.03.2020 ein wei­te­res Bür­ger­te­le­fon unter der Ruf­num­mer (0951) 87 25 25 eingerichtet.

Wäh­rend den nor­ma­len Dienst­zei­ten (Mon­tag bis Don­ners­tag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Frei­tag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) beant­wor­tet die Stadt Bam­berg dort all­ge­mei­ne Fra­gen zur aktu­el­len Lage in Stadt und Land­kreis, Schul­schlie­ßun­gen sowie Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen und gibt bei Bedarf Aus­künf­te zu den zustän­di­gen Fach­stel­len. Eine medi­zi­ni­sche Bera­tung erfolgt nicht. Die Mit­ar­bei­ter des Staat­li­chen Gesund­heits­am­tes sind unter 0951 85–9700 erreichbar.

Per­so­nen, die sich in einem vom Robert Koch-Insti­tut aus­ge­wie­se­nen Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben, soll­ten – auch wenn sie kei­ne Krank­heits­zei­chen haben – unnö­ti­ge Kon­tak­te verme

iden und nach Mög­lich­keit zu Hau­se blei­ben. Beim Auf­tre­ten von Krank­heits­zei­chen der Atem­we­ge, soll­ten sie die Husten- und Nies­eti­ket­te sowie eine gute Hän­de­hy­gie­ne beach­ten und nach tele­fo­ni­scher Vor­anmel­dung mit Hin­weis auf die Rei­se, eine Ärz­tin oder einen Arzt auf­su­chen. Ein Besuch ohne tele­fo­ni­sche Vor­ankün­di­gung ist wegen der Ansteckungs­ge­fahr zu unterlassen.

Für Rei­sen­de aus Regio­nen, in denen Fäl­le von COVID-19 (das ist die Atem­wegs­er­kran­kung, die durch das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus aus­ge­löst wird) vor­kom­men, gilt: Wenn Sie inner­halb von 14 Tagen nach Rück­rei­se Fie­ber, Husten oder Atem­not ent­wickeln, soll­ten Sie – nach tele­fo­ni­scher Vor­anmel­dung und mit Hin­weis auf die Rei­se – eine Ärz­tin oder einen Arzt auf­su­chen. Zudem soll­ten Sie unnö­ti­ge Kon­tak­te ver­mei­den und nach Mög­lich­keit zu Hau­se blei­ben sowie die Husten- und Nies­eti­ket­te und eine gute Hän­de­hy­gie­ne beachten.

Für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gel­ten im Übri­gen wei­ter­hin fol­gen­de Hin­wei­se und Empfehlungen:

  • Wer ent­spre­chen­de Sym­pto­me bei sich beob­ach­tet, soll­te sich zunächst tele­fo­nisch beim Haus­arzt oder beim ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tel. 116–117) mel­den. Auf­grund der aktu­el­len Ent­wick­lung und zahl­rei­chen Anru­fe darf man es auch gern wie­der­holt versuchen.
  • Wer zu den Kon­takt­per­so­nen eines Infi­zier­ten zählt, wird vom Staat­li­chen Gesund­heits­amt ange­ru­fen. Die Liste der Kon­takt­per­so­nen wird vom Gesund­heits­amt in Zusam­men­ar­beit mit den Infi­zier­ten lau­fend aktua­li­siert, prio­ri­siert und nach­ein­an­der abgefragt.
  • Wer all­ge­mei­ne Fra­gen zum The­ma COVID-19 hat, kann sich an das Bür­ger­te­le­fon des Lan­des­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) unter der Ruf­num­mer (09131) 6808–5101 wenden.
  • Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu COVID-19 (Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2) sowie aktu­el­le Hin­wei­se hat die Stadt Bam­berg auf sei­ner Inter­net-Sei­te http://www.stadt.bamberg.lan/Leben/Gesundheit/Coronavirus zusammengestellt.
  • Für (Groß-)Veranstaltungen ab 1000 Teil­neh­mer gilt ein bay­ern­wei­tes Ver­bot. Stadt und Land­kreis Bam­berg haben zudem eine All­ge­mein­ver­fü­gung ver­öf­fent­licht, dass auch Ver­an­stal­tun­gen zwi­schen 500 und 999 Besu­chern ver­bo­ten sind.