Stadt Forch­heim infor­miert: Schutz­maß­nah­men in Wahllokalen

In der Dis­kus­si­on um die Aus­wir­kun­gen der Ver­brei­tung des „SARS-CoV‑2 (Coro­na-Virus)“ auf die Durch­füh­rung der Kom­mu­nal­wahl macht das Wahl­amt der Stadt Forch­heim dar­auf auf­merk­sam, dass bei der Kom­mu­nal­wahl am 15. März 2020 in der Stadt Forch­heim selbst­ver­ständ­lich jede*r Wähler*in ihren*seinen eige­nen Stift mit­brin­gen und damit die Stimm­zet­tel ankreu­zen kann. Dies soll­te kein Blei­stift sein und auch kein dicker Filz­stift, da trotz Fal­tung des Stimm­zet­tels die Mar­kie­run­gen noch durch­schim­mern könn­ten. Im Übri­gen ver­weist die Stadt­ver­wal­tung Forch­heim auf die Stel­lung­nah­me des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) „zur Not­wen­dig­keit von Schutz­maß­nah­men in Wahl­lo­ka­len; IMS vom 04.03.2020“.

Hier ist in einer Ant­wort an die Gesund­heits­äm­ter Fol­gen­des ver­merkt: „Aus Sicht des LGL ist eine Des­in­fek­ti­on von Wahl­lo­ka­len nicht sinn­voll. Wäh­ler und Wahl­hel­fer sind in vie­len Situa­tio­nen des täg­li­chen Lebens im Kon­takt mit Gegen­stän­den, die ande­re ange­fasst haben. Eine punk­tu­el­le Des­in­fek­ti­on kann kei­nen erhöh­ten Schutz bieten.“

Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim hat bei den Wahl­ein­wei­sun­gen die Ver­ant­wort­li­chen in den Wahl­lo­ka­len für das The­ma sen­si­bi­li­siert und ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, wie z.B. die Gestal­tung der Wahl­räu­me mit Abstän­den zwi­schen den Tischen, Belüf­tung etc. angeordnet.

Wer trotz­dem Beden­ken hat, zum Wäh­len ein Wahl­lo­kal auf­zu­su­chen, kann bis ein­schließ­lich Frei­tag 13.03.20, 15:00 Uhr im Wahl­amt noch die Brief­wahl bean­tra­gen. Des Wei­te­ren wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Ertei­lung eines Wahl­schei­nes für die Brief­ab­stim­mung am Wahl­wo­chen­en­de nach Frei­tag, 15:00 Uhr (bis spä­te­stens Sonn­tag um 15:00 Uhr) noch mög­lich ist

  • wenn bei nach­ge­wie­se­ner plötz­li­cher Erkran­kung der Wahl­raum nicht oder nur unter nicht zumut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten auf­ge­sucht wer­den kann (in die­sem Fall ist eine Voll­macht zur Abho­lung der Brief­ab­stim­mungs­un­ter­la­gen erforderlich)
  • wenn der*die Wahl­be­rech­tig­te nach­weist, dass er*sie ohne Ver­schul­den nicht in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist.

Am Tag der Kom­mu­nal­wahl, am Sonn­tag, den 15.03.2020, wer­den die Wahl­er­geb­nis­se für die Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters und des Land­rats ab 18:00 Uhr auf einer Lein­wand für die Öffent­lich­keit in der Her­der-Ehren­bürg Men­sa (HEM), Luit­pold­stra­ße 1, in 91301 Forch­heim übertragen.

Bürger*innen, Stadträt*innen, Vertreter*innen der Stadt­rats­frak­tio­nen, Par­tei­en und Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen, Medienvertreter*innen und alle Inter­es­sier­ten sind herz­lich dazu ein­ge­la­den, in der HEM vor­bei zu kommen.

Ab die­sem Zeit­punkt sind die Wahl­er­geb­nis­se auch auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.forch​heim​.de oder über die „VoteManager“-App abrufbar.