Mikro­zen­sus 2020 in Bay­reuth gestartet

Geschul­te Inter­view­er bit­ten um Aus­kunft – 60.000 Haus­hal­te in Bay­ern wer­den befragt

Auch im Jahr 2020 wird in Bay­ern wie im gesam­ten Bun­des­ge­biet bei einem Pro­zent der Bevöl­ke­rung wie­der der soge­nann­te Mikro­zen­sus durch­ge­führt. Nach Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­ti­stik in Fürth wer­den für die­se amt­li­che Haus­halts­be­fra­gung im Lau­fe des Jah­res rund 60.000 Haus­hal­te in Bay­ern von spe­zi­ell geschul­ten Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­ern zu ihrer wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage befragt. Für den über­wie­gen­den Teil der Fra­gen besteht nach dem Mikro­zen­sus­ge­setz Auskunftspflicht.

Der Mikro­zen­sus ist eine gesetz­lich ange­ord­ne­te Haus­halts­be­fra­gung, für die seit 1957 jähr­lich ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung zu The­men wie Fami­lie, Lebens­part­ner­schaft, Lebens­si­tua­ti­on, Beruf und Aus­bil­dung befragt wer­den. Der Mikro­zen­sus 2020 ent­hält zusätz­lich Fra­gen zum Pend­ler­ver­hal­ten der berufs­tä­ti­gen Bevöl­ke­rung. Neben der Län­ge des Arbeits­we­ges wer­den auch die genutz­ten Ver­kehrs­mit­tel erhoben.

Die durch den Mikro­zen­sus gewon­ne­nen Infor­ma­tio­nen sind Grund­la­ge für zahl­rei­che gesetz­li­che und poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen und des­halb für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger von gro­ßer Bedeu­tung. So bestim­men die erho­be­nen Daten unter ande­rem mit dar­über, wie­viel Geld Deutsch­land aus den Struk­tur- und Inve­sti­ti­ons­fonds der Euro­päi­schen Uni­on erhält. Auf­grund stei­gen­der Anfor­de­run­gen, zum Bei­spiel im Bereich der Arbeits­markt- und Armuts­be­richt­erstat­tung, wur­de der Mikro­zen­sus für 2020 über­ar­bei­tet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikro­zen­sus inte­grier­ten Arbeits­kräf­teer­he­bung der Euro­päi­schen Uni­on sind ab 2020 auch die bis­her sepa­rat durch­ge­führ­te euro­päi­sche Gemein­schafts­sta­ti­stik über Ein­kom­men und Lebens­be­din­gun­gen und ab 2021 die Befra­gung zu Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie Teil des neu­en Mikrozensus.

Um die Befrag­ten trotz die­ser Erwei­te­run­gen zu ent­la­sten, wird die Stich­pro­be ab 2020 in Unter­stich­pro­ben geteilt, auf wel­che die ver­schie­de­nen Erhe­bungs­tei­le ver­teilt wer­den. Die Befra­gun­gen zum Mikro­zen­sus fin­den ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber statt. In Bay­ern sind in die­sem Jahr rund 60.000 Haus­hal­te zu befra­gen – das sind mehr als 1.000 Haus­hal­te pro Woche. Dabei bestimmt ein mathe­ma­ti­sches Zufalls­ver­fah­ren, wer für die Teil­nah­me am Mikro­zen­sus aus­ge­wählt wird.

Per­sön­li­che Inter­views direkt bei den Haushalten

Die Befra­gun­gen wer­den in vie­len Fäl­len als per­sön­li­che Inter­views direkt bei den Haus­hal­ten durch­ge­führt. Dafür enga­gie­ren sich in Bay­ern zahl­rei­che ehren­amt­lich täti­ge Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er im Auf­trag des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Sta­ti­stik. Haus­hal­te, die kein per­sön­li­ches Inter­view wün­schen, haben die Mög­lich­keit, ihre Anga­ben im tele­fo­ni­schen Inter­view, schrift­lich per Post oder ab 2020 erst­ma­lig auch online abzugeben.

Aus­kunfts­pflicht für die mei­sten Fragen

Ziel des Mikro­zen­sus ist es, für Wirt­schaft, Poli­tik, Wis­sen­schaft, Medi­en und die Öffent­lich­keit ein zuver­läs­si­ges Bild der Lebens­ver­hält­nis­se aller Grup­pen der Gesell­schaft zu zeich­nen. Um die gewon­ne­nen Ergeb­nis­se reprä­sen­ta­tiv auf die Gesamt­be­völ­ke­rung über­tra­gen zu kön­nen, ist es wich­tig, dass jeder der aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te an der Befra­gung teil­nimmt. Aus die­sem Grund besteht für die mei­sten Fra­gen des Mikro­zen­sus eine gesetz­lich fest­ge­leg­te Aus­kunfts­pflicht. Sie gilt sowohl für die Erst­be­fra­gung der Haus­hal­te als auch für die drei Fol­ge­be­fra­gun­gen inner­halb von bis zu vier Jah­ren. Durch die Wie­der­ho­lungs­be­fra­gun­gen kön­nen Ver­än­de­run­gen im Zeit­ver­lauf nach­voll­zo­gen und eine hohe Ergeb­nis­qua­li­tät erreicht werden.

Daten­schutz und Geheim­hal­tung sind, wie bei allen Erhe­bun­gen der amt­li­chen Sta­ti­stik, umfas­send gewähr­lei­stet. Auch die Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er sind zur strik­ten Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Sie kün­di­gen ihre Besu­che bei den Haus­hal­ten zuvor schrift­lich an und legi­ti­mie­ren sich mit einem Aus­weis des Landesamts.