Stadt Bay­reuth ver­hängt Veranstaltungsverbot

Die Stadt Bay­reuth hat, wie bereits ange­kün­digt, mit Blick auf die Bekämp­fung einer wei­te­ren Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) ein Ver­bot öffent­li­cher Ver­an­stal­tun­gen mit einer Besu­cher­zahl von 500 bis 1.000 Per­so­nen erlas­sen. Es tritt am 12. März in Kraft und gilt bis ein­schließ­lich 19. April.

Groß­ver­an­stal­tun­gen ab 1.000 Besu­chern sind nach den jüng­sten Fest­le­gun­gen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung bereits eben­falls bis ein­schließ­lich 19. April unter­sagt. Für Ver­an­stal­tun­gen zwi­schen 500 und 1.000 Besu­chern hat die Stadt nun als zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de mit ihrem Ver­bot nach­ge­zo­gen. Im Sport­be­reich sind bei Ver­an­stal­tun­gen die­ser Grö­ßen­ord­nung Spie­le ohne Publi­kum möglich.

Die Stadt trägt damit den drin­gen­den Emp­feh­lun­gen des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums Rech­nung auch bei Ver­an­stal­tun­gen zwi­schen 500 und 1.000 Teil­neh­mern größ­te Zurück­hal­tung zu üben. Dies ins­be­son­de­re auch des­halb, weil die Stadt Bay­reuth als inter­na­tio­na­le Fest­spiel- und Uni­ver­si­täts­stadt sowie Sitz der ober­frän­ki­schen Bezirks­re­gie­rung und Welt­kul­tur­er­be-Stadt eine deut­lich höhe­re Besu­cher­fre­quenz ins­be­son­de­re auch inter­na­tio­nal auf­zu­wei­sen hat als Städ­te mit ver­gleich­ba­rer Grö­ße. Daher ist es prak­tisch schier unmög­lich, Ansteckungs­ket­ten zurück­zu­ver­fol­gen. Dar­aus ergibt sich für die Stadt Bay­reuth und ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine beson­de­re Gefähr­dungs­la­ge, so dass der Erlass des Ver­an­stal­tungs­ver­bots All­ge­mein­ver­fü­gung unver­meid­bar ist. Die All­ge­mein­ver­fü­gun­gen von Stadt und Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um zu den erlas­se­nen Ver­an­stal­tungs­ver­bo­ten kön­nen auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de ein­ge­se­hen werden.

Bei Ver­an­stal­tun­gen unter 500 Besu­chern bleibt es wei­ter­hin den jewei­li­gen Ver­an­stal­tern über­las­sen, in eige­ner Ver­ant­wor­tung zu ent­schei­den, ob sie durch­ge­führt wer­den oder nicht. Bei der Risi­ko­be­wer­tung gel­ten die Kri­te­ri­en des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) und des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit. Die Stadt bie­tet auf ihrer Home­page im Rah­men ihrer all­ge­mei­nen Hin­wei­se zum Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) eine Ver­lin­kung zu bei­den Insti­tu­tio­nen unter www​.coro​na​vi​rus​.bay​reuth​.de an.