Mini­ste­ri­el­le Anord­nung: Auch die Uni­ver­si­tät Bay­reuth stellt den Lehr­be­trieb auf dem Cam­pus ein

Symbolbild Bildung

Ab sofort wird der Lehr­be­trieb auf dem Cam­pus der Uni­ver­si­tät Bay­reuth – wie an allen ande­ren staat­li­chen baye­ri­schen Uni­ver­si­tä­ten – bis auf wei­te­res ein­ge­stellt. Dies geht auf eine mini­ste­ri­el­le Ent­schei­dung zurück und hat kei­nen kon­kre­ten Coro­na-Fall zum Anlass. Forschungs‑, Ver­wal­tungs- und Biblio­theks­be­trieb fin­den wei­ter­hin statt.

Die Hoch­schul­lei­tung der Uni­ver­si­tät Bay­reuth hat heu­te am frü­hen Vor­mit­tag Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie Stu­die­ren­de dar­über infor­miert, dass alle Semi­na­re und Ver­an­stal­tun­gen auf dem Cam­pus ent­fal­len, bis anders­lau­ten­de Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen. Die­se Anord­nung gilt auch für der­ar­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen in Lie­gen­schaf­ten der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, die sich außer­halb des Cam­pus befin­den. Die­se Maß­nah­men gehen auf eine Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Wis­sen­schafts­mi­ni­ste­ri­ums zurück, die alle staat­li­chen Hoch­schu­len betrifft. Sie hat kei­nen bestä­tig­ten Coro­na-Fall an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth zum Anlass.

Grund­sätz­lich sind alle uni­ver­si­tä­ren Prü­fun­gen abge­sagt. Das Baye­ri­sche Wis­sen­schafts­mi­ni­ste­ri­um betont: „An die Ent­schei­dung über die Abhal­tung von Prü­fun­gen ist ein stren­ger Maß­stab anzu­le­gen. Wo immer dies mög­lich und zumut­bar ist, soll­ten Prü­fun­gen, etwa stu­di­en­be­glei­ten­de Prü­fun­gen, ver­scho­ben wer­den. Sofern eine Ver­schie­bung aus zwin­gen­den Grün­den nicht in Betracht kommt, etwa bei unauf­schieb­ba­ren Abschluss­prü­fun­gen (z.B. Staats­exami­na), muss gewähr­lei­stet sein, dass zwi­schen den Prü­fungs­teil­neh­mern aus­rei­chend Abstand gehal­ten wer­den kann.“

Stu­die­ren­den soll durch die Maß­nah­men kein Nach­teil ent­ste­hen – über Nach­hol­ter­mi­ne wird die Uni­ver­si­tät Bay­reuth in Abstim­mung mit den Fach­ein­hei­ten und Abtei­lun­gen schnellst­mög­lich infor­mie­ren. Prü­fungs­ter­mi­ne und ‑orte für Staats­exami­na unter­lie­gen allein der Ver­ant­wor­tung des jeweils zustän­di­gen Ministeriums.

Von der mini­ste­ri­el­len Anord­nung nicht betrof­fen sind: Ver­wal­tung und For­schungs­be­trieb, Biblio­the­ken. Ver­pfle­gungs­mög­lich­kei­ten in Men­sa oder Fri­sch­raum wer­den auf­recht­erhal­ten. Der all­ge­mei­ne Hoch­schul­sport wird aller­dings ab sofort eingestellt.

Auch wenn die Ver­wal­tungs­bü­ros wei­ter­hin geöff­net sind, appel­liert die Hoch­schul­lei­tung, den Publi­kums­ver­kehr auf dem Cam­pus auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren. Drin­gen­de Ange­le­gen­hei­ten sol­len mög­lichst tele­fo­nisch oder per E‑Mail geklärt wer­den. „Es han­delt sich um eine rei­ne Vor­sichts­maß­nah­me zur Ein­däm­mung des Virus“, sagt Uni­ver­si­täts­kanz­ler Dr. Mar­kus Zan­ner und fügt an: „Wir bit­ten Sie, ver­ant­wor­tungs­voll mit der Situa­ti­on umzu­ge­hen aber wei­ter­hin Ruhe zu bewahren.“

Web­site und Intra­net der Uni­ver­si­tät Bay­reuth wer­den ste­tig aktua­li­siert. Auf­grund hoher Nach­fra­ge kann es aller­dings zu Ver­zö­ge­run­gen in der Dar­stel­lung kommen.