Coro­na­vi­rus: Ver­an­stal­tungs­ver­bo­te in der Stadt Bayreuth

Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Besu­chern ab sofort bis 19. April nicht mehr möglich

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat am heu­ti­gen Diens­tag (10. März 2020) mit Blick auf die lan­des­wei­te Bekämp­fung einer wei­te­ren Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein Ver­bot für Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Besu­chern ange­ord­net. Für Ver­an­stal­tun­gen in der Stadt Bay­reuth hat dies erheb­li­che Auswirkungen.

Groß­ver­an­stal­tun­gen ab 1.000 Besu­chern sind nach den jüng­sten Fest­le­gun­gen der Staats­re­gie­rung folg­lich in der Stadt Bay­reuth bis zum Ende der Oster­fe­ri­en ein­schließ­lich 19. April unter­sagt. Dies betrifft unter ande­rem das Früh­lings­fest, den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag mit „Auto­früh­ling“, gewerb­li­che Mes­sen in der Ober­fran­ken­hal­le, aber auch die „Gro­ße Bay­reu­ther Par­ty­nacht“. Sport­ver­an­stal­tun­gen die­ser Grö­ßen­ord­nung etwa im Bereich Bas­ket­ball, Eis­hockey oder Fuß­ball kön­nen zwar statt­fin­den, aber nur als soge­nann­te „Gei­ster­spie­le“ ohne Publikum.

Das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um emp­fiehlt den Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den, also auch der Stadt Bay­reuth, bei Ver­an­stal­tun­gen zwi­schen 500 und 1.000 Besu­chern eine genaue Risi­ko­be­wer­tung vor­zu­neh­men. Im Zwei­fel wird größ­te Zurück­hal­tung emp­foh­len. Eine genaue Risi­ko­be­wer­tung gestal­tet sich für die Stadt im Ein­zel­fall schwie­rig. Die Stadt wird sich daher an die Emp­feh­lun­gen des Mini­ste­ri­ums hal­ten. Sie wird bis auf wei­te­res kei­ne Ver­an­stal­tun­gen in die­ser Grö­ßen­ord­nung geneh­mi­gen und hier­zu eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Im Sport­be­reich sind auch hier Spie­le ohne Publi­kum möglich.

Bei Ver­an­stal­tun­gen unter 500 Besu­chern bleibt es wei­ter­hin den jewei­li­gen Ver­an­stal­tern über­las­sen, in eige­ner Ver­ant­wor­tung zu ent­schei­den, ob sie durch­ge­führt wer­den oder nicht. Bei der Risi­ko­be­wer­tung gel­ten die Kri­te­ri­en des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) und des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit. Die Stadt bie­tet auf ihrer Home­page im Rah­men ihrer all­ge­mei­nen Hin­wei­se zum Coro­na­vi­rus (SARS-CoV2) eine Ver­lin­kung zu bei­den Insti­tu­tio­nen unter www​.coro​na​vi​rus​.bay​reuth​.de an.