Tipps und Tricks: Wahl­wer­bung im Briefkasten

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Nicht jeder wünscht sich die­se Post

Die Kom­mu­nal­wah­len in Bay­ern rücken näher und so man­cher fin­det der­zeit Wahl­wer­bung in sei­nem Brief­ka­sten. Doch nicht jeder wünscht sich die­se Post. Bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern meh­ren sich aktu­ell die Beschwer­den dar­über. Vie­len Ver­brau­chern stellt sich dabei die Fra­ge, ob Wahl­wer­bung im Brief­ka­sten über­haupt erlaubt ist. Dazu sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern: „Brief­ka­sten­wer­bung ist grund­sätz­lich zuläs­sig. Wenn jemand sei­nen Brief­ka­sten aber mit einem Hin­weis auf Wer­be­ver­bot gekenn­zeich­net hat, darf auch Wer­bung poli­ti­scher Par­tei­en nicht ein­ge­wor­fen werden.“

Doch was kön­nen Ver­brau­cher tun, wenn sie trotz eines ein­deu­ti­gen Auf­kle­bers Wahl­wer­bung erhal­ten? Ver­brau­cher­schüt­ze­rin Tat­ja­na Halm emp­fiehlt, den jewei­li­gen Bezirks- oder Lan­des­ver­band der Par­tei anzu­schrei­ben und unmiss­ver­ständ­lich auf­zu­for­dern, zukünf­tig wei­te­re Ein­wür­fe zu unter­las­sen. Ver­sto­ßen Unter­neh­men oder auch Par­tei­en den­noch gegen das Ver­bot, kön­nen die­se gege­be­nen­falls abge­mahnt wer­den. Fra­gen rund um das The­ma der uner­laub­ten Brief­wer­bung beant­wor­ten die ört­li­chen Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Adres­sen sind auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu finden.