Unfall­sta­ti­stik „Rad­ver­kehrs­un­fäl­le 2019“ Bam­berg Stadtgebiet

Symbolbild Polizei

Detail­lier­te Ver­kehrs­un­fall­aus­wer­tung 2019 zum Rad­ver­kehr in Bamberg

Ent­wick­lung der Rad­ver­kehrs­un­fäl­le in den letz­ten 10 Jah­ren im Stadt­ge­biet Bamberg

Im Ver­gleich zum Vor­jahr erhöh­te sich die Gesamt­zahl der Rad­ver­kehrs­un­fäl­le um zwei Unfäl­le von 238 auf 240. Die Zahl der Ver­kehrs­un­fäl­le, bei denen Rad­fah­rer haupt­un­fall­ur­säch­lich han­del­ten, ging jedoch von 153 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2019 zurück. Hier­zu muss erwähnt wer­den, dass in die­se Zahl auch alle Rad­ver­kehrs­un­fäl­le ein­flie­ßen, bei denen Rad­fah­rer allein­be­tei­ligt stürzten.

Anzahl der Ver­kehrs­un­fäl­le im Stadt­ge­biet Bam­berg mit töd­lich ver­letz­ten Rad­fah­rern 10 Jahresüberblick
Radfahrer
2010 2 2011 1 2012 1 2013 1 2014 0 2015 2 2016 0 2017 1 2018 1 2019 1 Ges. 10

Bei dem Ver­kehrs­un­fall mit getö­te­tem Rad­fah­rer im Jahr 2018 wur­de die PI Bam­berg-Stadt auch mit dem The­ma ille­ga­les Tuning von Pedelecs kon­fron­tiert. Bei dem töd­li­chen Rad­ver­kehrs­un­fall im Jahr 2019 erga­ben die Ermitt­lun­gen, dass der Rad­fah­rer auf­grund sei­ner hohen Alko­ho­li­sie­rung und der Miss­ach­tung des Fahr­ver­kehrs durch unver­mit­tel­tes Abbie­gen den Unfall haupt­ur­säch­lich ver­schul­de­te. Über­sicht Ver­let­zun­gen Radverkehrsunfälle 

2019:
Ent­ge­gen dem Anstieg der Ver­letz­ten bei den letzt­jäh­ri­gen Zah­len ist im Jahr 2019 ein Rück­gang zu ver­zeich­nen. Wäh­rend im Vor­jahr 30 Rad­fah­rer bei Ver­kehrs­un­fäl­len schwer ver­letzt wur­den, sank die Zahl im Jahr 2018 auf 22. Im Bereich der leicht ver­letz­ten Rad­fah­rer ist eben­falls ein leich­ter Rück­gang von 198 auf 191 zu registrieren.

Ent­wick­lung Ver­kehrs­un­fäl­le Rad­ver­kehr Ursa­che Alkohol

Sowohl bei dem töd­li­chen Rad­ver­kehrs­un­fall im August 2018 als auch im Janu­ar 2019 trug die Alko­ho­li­sie­rung des unfall­ver­ur­sa­chen­den Rad­fah­rers haupt­un­fall­ur­säch­lich zum Unfall bei.

Von Beam­ten der Bam­ber­ger Poli­zei muss­ten 164 Fahr­zeug­füh­rer wegen Fahr­ten unter Alko­hol­ein­fluss zur Anzei­ge gebracht wer­den, ohne dass es zu einem mög­li­chen Ver­kehrs­un­fall kom­men konn­te. In die­ser Zahl fin­den sich auch 58 Rad­fah­ren­de wie­der, die wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr bei der Staats­an­walt­schaft Bam­berg zu Anzei­ge gebracht wurden.

Über­sicht Rad­ver­kehrs­un­fäl­le 2019 – häu­fig­ste Haupt­un­fall­ur­sa­chen z.N. Rad­fah­rer durch ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer (ohne Kleinunfälle)
*hier kön­nen meh­re­re Ursa­chen je Ver­kehrs­un­fall zutref­fend sein
Haupt­un­fall­ur­sa­chen Anzahl der Ver­kehrs­un­fäl­le z.N. Rad
Ver­stoß gegen das Rechtsfahrgebot/​Ver­bots­wid­ri­ge Benut­zung der Fahr­bahn oder ande­rer Straßenteile

Unge­nü­gen­der Sicher­heits­ab­stand 14
Feh­ler beim Über­ho­len 2
Vor­fahrts­miss­ach­tung 18
Feh­ler beim Links­ab­bie­gen 12
Feh­ler beim Rechts­ab­bie­gen 21
Feh­ler beim Wenden/​Rückwärtsfahren 5
Feh­ler beim Ein­fah­ren in den flie­ßen­den Ver­kehr 5
Ver­kehrs­wid­ri­ges Ver­hal­ten beim Ein- und Aus­stei­gen 3

Auf­fäl­li­ge Ört­lich­kei­ten in Bezug auf Rad­ver­kehrs­un­fäl­le im Stadtgebiet:
Bei einer nähe­ren Betrach­tung des drei­jäh­ri­gen Unfall­ge­sche­hens 2019 lässt sich grund­le­gend fest­stel­len, dass die Unfallört­lich­kei­ten quer über das Stadt­ge­biet ver­teilt sind. Im 3‑Jah­res-Ver­gleich (2017 – 2019) konn­ten an den nach­fol­gend genann­ten Ört­lich­kei­ten Unfall­häu­fun­gen mit Rad­ver­kehrs­be­tei­li­gung veri­fi­ziert werden: 


– Kro­na­cher Straße/​Am Bör­stig (hier wur­den bereits im Rah­men der Unfall­kom­mis­si­on bau­li­che Ände­run­gen besprochen)
– Bug­er Straße/​Abfahrt B 22 (Abfahrt mit VZ 206 beschildert)
– Annastraße/​Starkenfeldstraße
– Ber­li­ner Ring/​Starkenfeldstraße
– Egelseestraße/​Peuntstraße
– Ber­li­ner Ring/​Zollnerstraße
– Mem­mels­dor­fer Straße/​Siechenstraße (3 x Links­ab­bie­gen aus Ri. MM-Stra­ße in Sie­chen­str. – dabei ein­mal im Rah­men tödl. VU Ver­ur­sa­chung durch Rad, 2 x z. N. Rad­fah­rer, 2 x Links­ab­bie­gen aus Ri. Hall­stadter in Ri. MM-Stra­ße ent­ge­gen­kom­men­den Rad­fah­rer übersehen)

Über­sicht Rad­ver­kehrs­un­fäl­le 2019 – häu­fig­ste Haupt­un­fall­ur­sa­chen durch Rad­fah­rer z.N. ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer (ohne Kleinunfälle)
*hier kön­nen meh­re­re Ursa­chen je Ver­kehrs­un­fall zutref­fend sein
Haupt­un­fall­ur­sa­chen Anzahl der Verkehrsunfälle
Alko­hol­ein­fluss 22
Ver­stoß gegen das Rechtsfahrgebot/​Ver­bots­wid­ri­ge Benut­zung der Fahr­bahn oder ande­rer Stra­ßen­tei­le 27
Unge­nü­gen­der Sicher­heits­ab­stand 22
Vor­fahrts­miss­ach­tung 6
Miss­ach­tung von Licht­zei­chen­an­la­gen 7
Feh­ler beim Links­ab­bie­gen 9
Feh­ler beim Ein­fah­ren in den flie­ßen­den Ver­kehr 8
Fal­sches Ver­hal­ten gegen­über Fuß­gän­gern 4
Son­sti­ge Ursa­che (soge­nann­te Allein­un­fäl­le) 59

Durch­ge­führ­te poli­zei­li­che Kon­trol­len im Jahr 2019 im Radverkehrsbereich:
Durch die PI Bam­berg-Stadt wur­den 78 Ver­kehrs­kon­trol­len im Jahr 2019 mit dem Schwer­punkt Rad­ver­kehr durch­ge­führt. Die Bean­stan­dun­gen reich­ten hier­bei von Miss­ach­tun­gen des Rot­lich­tes, über ver­bots­wid­ri­ges Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne, Han­dy­be­nut­zung und Befah­ren des Rad­we­ges in fal­scher Rich­tung. Vor allem in der dunk­len Jah­res­zeit wur­den hier­bei gezielt die Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen über­prüft und ent­spre­chend geahn­det. Hier­bei muss jedoch her­vor­ge­ho­ben wer­den, dass ein Groß­teil der Rad­fah­rer mit den vor­ge­schrie­be­nen licht­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil­nahm. Auch auf das ver­bots­wid­ri­ge Befah­ren von Fahr­rad­stra­ßen, die für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr gesperrt sind, wur­de ein ver­stärk­tes Augen­merk gelegt. Im Rah­men die­ser Kon­trol­len muss jedoch immer wie­der fest­ge­stellt wer­den, dass bei einem Groß­teil der Bevöl­ke­rung zur Rechts­la­ge viel Unwis­sen­heit herrscht. Des­halb hat man in den ent­spre­chen­den Abschnit­ten in der Mit­tel­stra­ße und Hei­lig­grab­stra­ße sei­tens der Stadt Bam­berg mit ent­spre­chen­den Zusatz­zei­chen reagiert.