Muster­stimm­zet­tel und Wahl­vor­schlä­ge auf der Home­page der Stadt Forchheim

Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim teilt mit, dass die Bekannt­ma­chung der zuge­las­se­nen Wahl­vor­schlä­ge für die Ober­bür­ger­mei­ster­wahl als auch für die Stadt­rats­wahl und die Muster­stimm­zet­tel für bei­de Wah­len auf der städ­ti­schen Web­site unter www​.forch​heim​.de ein­seh­bar sind. Die Bürger*innen der Stadt Forch­heim kön­nen sich hier bereits vor dem Wahl­tag am 15. März 2020 in Ruhe von zu Hau­se aus infor­mie­ren. Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen schrift­lich, online über das Bür­ger­ser­vice­por­tal der Stadt Forch­heim www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​f​o​r​c​h​h​e​im/ oder über E‑Mail an wahlamt@​forchheim.​de bestellt wer­den. Bit­te geben Sie die ent­spre­chen­den Daten (Num­mer des Wahl­be­zirks etc.) an. Alter­na­tiv kann der ent­spre­chend aus­ge­füll­te Brief­wahl­an­trag in den städ­ti­schen Brief­ka­sten am Wahl­amt in der Satt­ler­tor­str. 5 ein­ge­wor­fen wer­den. Mit der Ver­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen wur­de bereits begon­nen, teilt das Wahl­amt der Stadt Forch­heim wei­ter mit. Alle Brief­wäh­ler wer­den gebe­ten dar­auf zu ach­ten, dass die an das Wahl­amt zurück­zu­sen­den­den (roten) Wahl­brie­fe für die Kom­mu­nal­wahl recht­zei­tig zur Post gege­ben wer­den (die Wahl­brie­fe brau­chen bei einer Ver­sen­dung inner­halb Deutsch­lands nicht fran­kiert zu wer­den). Wahl­brie­fe, die am Wahl­ta­ge nach 18.00 Uhr beim Wahl­amt ein­ge­hen, kön­nen nicht mehr berück­sich­tigt werden. 

Brief­wäh­ler sol­len des­halb den Wahl­brief aller­spä­te­stens am zwei­ten Werk­tag vor der Wahl abschicken. Dies ist bei der Kom­mu­nal­wahl Frei­tag, der 13. März 2020. Bei Ein­wurf eines Wahl­brie­fes in einen Brief­ka­sten am Frei­tag vor der Wahl aber bit­te unbe­dingt dar­auf ach­ten, dass die­ser an die­sem Tage auch noch geleert wird! Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Wahl­brie­fe der Stadt Forch­heim bis zum Wahl­sonn­tag um 18:00 Uhr auch per­sön­lich im Wahl­amt (= Ein­woh­ner­mel­de­amt) abge­ge­ben wer­den oder in den städ­ti­schen Brief­ka­sten vor dem Ein­woh­ner­mel­de­amt in der Satt­ler­tor­stra­ße 5 ein­ge­wor­fen werden.