Land­ge­richt Bam­berg: Gleich drei Män­ner müs­sen sich wegen beson­ders schwe­ren Raub und ande­ren Delik­ten verantworten

Symbolbild Polizei

in der 10. Kalen­der­wo­che 2020 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen den 36-jäh­ri­gen G, den 43-jäh­ri­gen D und den 24jährigen S. wegen beson­ders schwe­ren Rau­bes und ande­ren Delik­ten am 04.03.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 25 KLs 1104 Js 8514/19).

Den Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, sich am Abend des 27.05.2019 nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Ankün­di­gung zu dem Geschä­dig­ten K. in des­sen Woh­nung in Forch­heim bege­ben zu haben, um dort Steh­lens­wer­tes zu ent­wen­den. Bewaff­net mit Kant­höl­zern sol­len die Ange­klag­ten sodann in die Woh­nung des Geschä­dig­ten K. gestürmt sein und die­sen auf den Boden gedrückt haben. Der B. soll dem Geschä­dig­ten K. dann den Vor­wurf gemacht haben, dass er etwas damit zu tun habe, dass ihm eine grö­ße­re Men­ge Haschisch abhan­den gekom­men wäre. Der Ange­klag­te D soll zwi­schen­zeit­lich die Woh­nung des Geschä­dig­ten K. nach Betäu­bungs­mit­teln abge­sucht haben. Den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen den Geschä­dig­ten sodann unter Dro­hun­gen u.a. mit einem Küchen­beil zur Preis­ga­be sei­nes Lie­fe­ran­ten gezwun­gen zu haben, was schließ­lich gelun­gen sein soll. Die Ange­klag­ten sol­len den Geschä­dig­ten K. anschlie­ßend auf­ge­for­dert haben, ihnen die Woh­nung sei­nes Lie­fe­ran­ten, des Geschä­dig­ten H., zu zei­gen. Der Geschä­dig­te K. soll der For­de­rung in Todes­angst nach­ge­kom­men sein.

Auf der Stra­ße vor dem Anwe­sen des H. soll der Ange­klag­te D. die­sen mit einem Mes­ser bedroht und ein spit­zes Holz­stück an des­sen Augen­lid gehal­ten haben. Unter der Dro­hung, dem Geschä­dig­ten H. das Auge aus­zu­ste­chen, soll die­ser auf­ge­for­dert wor­den sein, sei­ne Woh­nungs­tür zu öff­nen. Ein Ein­drin­gen in die Woh­nung des H. soll nicht gelun­gen sein, da die Freun­din des H. die Tür von innen ver­sperrt haben soll. Kur­ze Zeit spä­ter sol­len die Ange­klag­ten beim Ein­tref­fen der sei­tens der Freun­din des H. alar­mier­ten Poli­zei geflüch­tet sein.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 05.03.2020, 12.03.2020, 16.03.2020 jeweils 09:00 Uhr

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.