Tipps und Tricks: War­nung vor gefälsch­ten Inkassoschreiben

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, For­de­run­gen genau zu prüfen

Aktu­ell erhal­ten vie­le Ver­brau­cher Inkas­so­schrei­ben der Por­tex Inkas­so GmbH mit dem Betreff „Letz­te Außer­ge­richt­li­che Mah­nung“. Der Brief erweckt den Anschein, dass tele­fo­nisch ein Gewinn­spiel­ver­trag „TOP100 Gewinn­spie­le / EURO­JACK­POT-49“ abge­schlos­sen und der Betrag nie begli­chen wur­de. Das ver­meint­li­che Inkas­so­un­ter­neh­men droht Fol­ge­ko­sten und Unan­nehm­lich­kei­ten an, soll­ten Betrof­fe­ne nicht umge­hend die For­de­rung ein­schließ­lich der Inkas­so­ko­sten bezah­len. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern geht hier von einem Abzock­ver­such aus. Das Inkas­so­un­ter­neh­men gibt im kon­kre­ten Fall fälsch­li­cher­wei­se vor, Mit­glied im Bun­des­ver­band Deut­scher Inkas­so-Unter­neh­men e.V. zu sein und ver­wen­det deren Logo rechts­wid­rig. „Betrü­ger geben sich immer wie­der als mut­maß­li­che Inkas­so­un­ter­neh­mer oder Rechts­an­wäl­te aus und ver­su­chen so den Ver­brau­cher zu einer Zah­lung zu bewe­gen, obwohl kei­ne For­de­rung besteht“, sagt Tat­ja­na Halm von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Die Juri­stin emp­fiehlt Ver­brau­chern, sich nicht zu über­eil­ten Zah­lun­gen hin­rei­ßen zu las­sen und jedes Inkas­so­schrei­ben sorg­fäl­tig zu prü­fen. Bei unkla­ren Inkas­so­schrei­ben ist es sinn­voll, sich auch über den Absen­der zu infor­mie­ren. Wer Fra­gen hat, kann sich an die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Die Bera­tungs­stel­len vor Ort sind zu fin­den unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. Auf der Home­page gibt es einen kosten­lo­sen Inkas­so-Check unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​i​n​k​a​s​s​o​-​c​h​eck, um For­de­run­gen zu überprüfen.