Bau- und Wirt­schafts­aus­schuss des Land­krei­ses beschäf­tigt sich mit Ober­bau­ver­stär­kung der B 22 zwi­schen Kübel­stein und Ludwag

Betreff Kreis­stra­ße BA 30, Ober­bau­ver­stär­kung zwi­schen Lud­wag und Kübel­stein sowie zwi­schen Kübel­stein und B 22 mit Umbau Ein­mün­dung in B 22

Sach­ver­halt:

Die Kreis­stra­ße BA 30 ver­läuft im Gemein­de­ge­biet Scheß­litz von der Staats­stra­ße 2187 in Lud­wag zur B 22 nahe der Auto­bahn­an­schluss­stel­le Roß­dorf am Berg. Sie stellt zusam­men mit den wei­ter­füh­ren­den Staats­stra­ßen eine wich­ti­ge ver­kehr­li­che Nord­Süd­ver­bin­dung auf den Höhen des Jura dar.

Die Stra­ße weist eine schad­haf­te Ober­flä­che mit Uneben­hei­ten, Set­zun­gen und zahl­rei­chen Flick­stel­len auf. Die Ober­bau­stär­ke ent­spricht nicht den Erfor­der­nis­sen. Die Ban­ket­te sind oft­mals schmal und schlecht tragfähig.
Die geplan­te Bau­maß­nah­me umfasst eine Ober­bau­ver­stär­kung auf der frei­en Strecke in zwei Abschnit­ten, die eine Gesamt­län­ge von ca. 2,8 km haben. Ein Abschnitt erstreckt sich zwi­schen dem Orts­rand Lud­wag und dem süd­li­chen Orts­rand Kübel­stein, der ande­re Abschnitt vom nörd­li­chen Orts­rand Kübel­stein bis zur Bun­des­stra­ße 22.

Zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit ist die Her­stel­lung aus­rei­chend brei­ter und stand­fe­ster Ban­ket­te sowie in engen Innen­kur­ven auch eine gering­fü­gi­ge Ver­brei­te­rung der Fahr­bahn geplant.
Der erfor­der­li­che Grund­er­werb kann frei­hän­dig getä­tigt wer­den. Ent­spre­chen­de Bau­erlaub­nis­se lie­gen bereits weit­ge­hend vor.
Im Fahr­bahn­be­reich ist im Wesent­li­chen eine Ver­stär­kung des Asphalt­ober­baus vor­ge­se­hen. Nach Abfrä­sen der alten Deck­schicht sind ein Pro­fil­aus­gleich mit einer zusätz­li­chen Asphalt­trag­schicht und das Auf­brin­gen einer neu­en Asphalt­deck­schicht vor­ge­se­hen. Hier­durch wer­den die Trag­fä­hig­keit erhöht, die Uneben­hei­ten besei­tigt und eine aus­rei­chend grif­fi­ge Ober­flä­che hergestellt.

Die Tras­sie­rung der Fahr­bahn bleibt bis auf klei­ne Ver­bes­se­run­gen der Lini­en­füh­rung weit­ge­hend unver­än­dert. Die Brei­te beträgt bestands­nah min­de­stens 5,50 m. Zusätz­lich sind in den engen Innen­kur­ven befe­stig­te Ban­ket­te geplant.
Es soll durch­gän­gig eine Mit­tel­mar­kie­rung zur siche­ren Ver­kehrs­füh­rung auf­ge­bracht werden.
Die Ein­mün­dung in die B 22 soll in Abstim­mung mit dem Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg auf­ge­wei­tet und künf­tig mit einer Trop­fen­in­sel ver­se­hen wer­den. Die weg­wei­sen­de Beschil­de­rung soll um einen Vor­weg­wei­ser ergänzt wer­den. Zie­le die­ser Maß­nah­men sind eine bes­se­re Erkenn­bar­keit und eine Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit. Bei­de Aus­bau­ab­schnit­te sind im Aus­bau­pro­gramm für Kreis­stra­ßen enthalten.

Die Kosten sind mit gesamt ca. 1 Mil­li­on Euro ver­an­schlagt. För­der­mit­tel sind für die bestands­na­he Sanie­rung nicht in Aus­sicht gestellt.
Mit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, ver­tre­ten durch das staat­li­che Bau­amt Bam­berg ist eine Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung zum Umbau der Ein­mün­dung in die B 22 abzu­schlie­ßen. Dem­nach trägt der Bund etwa. 70 % die­ser Kosten, ca. 50.000 €. Die benö­tig­ten Finanz­mit­tel sind für den Haus­halt 2020 ange­mel­det. Die Aus­füh­rung der Bau­maß­nah­me soll unter Voll­sper­rung im Som­mer 2020 erfolgen