Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern fei­ert fünf­jäh­ri­ges Bestehen

Symbolbild Polizei

Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Die baye­ri­sche Zen­tral­stel­le ist ein Erfolgsprojekt.“

Thomas Janovsky (Generalstaatsanwalt in Bamberg), Melanie Huml (Staatsministerin für Gesundheit und Pflege), Georg Eisenreich (Staatsminister der Justiz), Lothar Schmitt (Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg) und Holger Dremel (Landtagsabgeordneter).

Tho­mas Janov­sky (Gene­ral­staats­an­walt in Bam­berg), Mela­nie Huml (Staats­mi­ni­ste­rin für Gesund­heit und Pfle­ge), Georg Eisen­reich (Staats­mi­ni­ster der Justiz), Lothar Schmitt (Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg) und Hol­ger Dre­mel (Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter).

Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern (ZCB) ermit­telt seit 2015 sehr erfolg­reich in der digi­ta­len Welt. Zu ihrem fünf­jäh­ri­gen Bestehen fin­det heu­te in Bam­berg eine Fei­er­stun­de mit natio­na­len und inter­na­tio­na­len Gästen aus Justiz, Poli­tik, Wirt­schaft und Ver­wal­tung statt. Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich zu die­sem Anlass: „Bereits 2015 hat Bay­ern die Zei­chen der Zeit erkannt und mit der Ein­rich­tung der Zen­tral­stel­le Cyber­crime die Struk­tu­ren für eine moder­ne Straf­ver­fol­gung in Bay­ern geschaf­fen. Die Auf­ga­ben der ZCB sind heu­te wich­ti­ger denn je. Die Bekämp­fung von Cyber­crime ist eine der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit. Es gilt: Frei­heit im Inter­net ja, aber es darf kei­ne rechts­frei­en und kei­ne rechts­ver­fol­gungs­frei­en Räu­me geben.“

Die ZCB hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gro­ße Ermitt­lungs­er­fol­ge erzielt. „Das Beson­de­re an der ZCB ist, dass dort spe­zia­li­sier­te Staats­an­wäl­te mit IT-Spe­zia­li­sten zusam­men­ar­bei­ten. Die Bedeu­tung der ZCB lässt sich auch an den Ver­fah­rens­zah­len able­sen: Die Anzahl der Ermitt­lungs­ver­fah­ren ist von 502 Ver­fah­ren im Grün­dungs­jahr auf 14.200 Ver­fah­ren im Jahr 2019 ange­stie­gen“, so Justiz­mi­ni­ster Eisenreich.

„Die besten Straf­ver­fol­ger kön­nen aber nur so gut sein, wie die Befug­nis­se, die sie haben. In der digi­ta­len Welt brau­chen unse­re Ermitt­ler aus­rei­chen­de digi­ta­le Ermitt­lungs­be­fug­nis­se“, so Eisen­reich wei­ter. „Ganz aktu­ell konn­ten wir mit der Zulas­sung der sog. Keusch­heits­pro­ben einen wich­ti­gen rechts­po­li­ti­schen Erfolg erzie­len.“ Bay­ern hat lan­ge dafür gekämpft, dass Ermitt­ler im Kampf gegen Kin­der­por­no­gra­fie com­pu­ter­ge­nerier­tes Bild­ma­te­ri­al ein­set­zen dür­fen, um Zugang zu Tausch­bör­sen für kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al zu bekom­men. Bun­des­tag und Bun­des­rat haben nun eine ent­spre­chen­de Geset­zes­re­form beschlos­sen. Eisen­reich: „Dies ist ein gro­ßer Erfolg für die baye­ri­sche Initia­ti­ve, aber vor allem ist es ein gro­ßer Erfolg zum Schutz unse­rer Kinder.“

Zur baye­ri­schen Rechts­po­li­tik führt Eisen­reich wei­ter aus: „Wir brau­chen auch ein moder­nes Cyber­straf­recht. Hacker ver­ur­sa­chen Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he, kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren wie Kran­ken­häu­ser oder Strom­ver­sor­ger wer­den ange­grif­fen und das Anbie­ten von kri­mi­nel­len Dienst­lei­stun­gen auf digi­ta­len Markt­plät­zen ist ein wach­sen­des Geschäfts­mo­dell. Für eine effek­ti­ve Straf­ver­fol­gung ist es not­wen­dig, die Straf­rah­men bei Cyber­de­lik­ten an die Straf­rah­men der Tat­be­stän­de der ana­lo­gen Welt anzu­pas­sen. Auch müs­sen unse­re Straf­ver­fol­ger kon­se­quent gegen die Betrei­ber kri­mi­nel­ler Online-Kauf­häu­ser vor­ge­hen kön­nen. Wer Online­platt­for­men betreibt, die nur dar­auf ange­legt sind, Ange­bot und Nach­fra­ge von ille­ga­len Dienst­lei­stun­gen und Waren zu bedie­nen, miss­braucht die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung. An die Betrei­ber sol­cher kri­mi­nel­len Infra­struk­tu­ren kom­men unse­re Straf­ver­fol­ger bis­lang aber kaum her­an. Des­halb ist es not­wen­dig, einen selb­stän­di­gen Straf­tat­be­stand für den Betrieb kri­mi­nel­ler Infra­struk­tu­ren zu schaffen.“

Abschlie­ßend wen­det sich Eisen­reich an den Bam­ber­ger Gene­ral­staats­an­walt Tho­mas Janov­sky und alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der ZCB: „Herz­li­chen Dank für Ihren gro­ßen Ein­satz für mehr Sicher­heit in der digi­ta­len Welt. Unser Ziel ist, dass die Men­schen sich in der digi­ta­len Welt sicher füh­len und auch sicher sind.“

Dem stimmt auch Mela­nie Huml zu: „Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern hier in Bam­berg wird immer wich­ti­ger, weil lei­der die Kri­mi­na­li­tät im Netz zunimmt und wir brau­chen nicht nur Sicher­heit im öffent­li­chen Raum, son­dern auch im Inter­net. Daher ist es sehr wich­tig, dass wir die­se Stel­le hier in Bam­berg für ganz Bay­ern haben.“

Hin­ter­grund:

Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern wur­de zum 1. Janu­ar 2015 bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg ein­ge­rich­tet. Dort sind 14 spe­zia­li­sier­te Staats­an­wäl­te und drei IT-Spe­zia­li­sten tätig. Die ZCB ist bay­ern­weit zustän­dig für beson­ders her­aus­ge­ho­be­ne Ermitt­lungs­ver­fah­ren aus dem Bereich der Cyber­kri­mi­na­li­tät. Auch dann, wenn bei Ver­fah­ren der All­ge­mein­kri­mi­na­li­tät ein hoher Ermitt­lungs­auf­wand im Bereich der Com­pu­ter- und Infor­ma­ti­ons­tech­nik abzu­ar­bei­ten ist, wer­den die Staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le tätig.

Die Anzahl der Ermitt­lungs­ver­fah­ren ist seit Grün­dung der ZCB bestän­dig gewach­sen: Nach­dem im Jahr 2015 ins­ge­samt 502 Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den waren, belief sich die Zahl der Ermitt­lungs­ver­fah­ren im Jahr 2016 bereits ins­ge­samt auf 1.545 sowie im Jahr 2017 auf 2.081 Ver­fah­ren. Im Jahr 2018 war eine deut­li­che Stei­ge­rung auf 5.404 Ermitt­lungs­ver­fah­ren zu ver­zeich­nen und 2019 ein wei­te­rer Anstieg auf 14.200 Verfahren.

Bei der ZCB han­delt es sich um eine der erfah­ren­sten und größ­ten Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten in Deutsch­land. Sie genießt im In- und Aus­land gro­ßes Anse­hen. Sie ist u.a. nicht nur stän­di­ge Teil­neh­me­rin der Cyber­ab­wehr Bay­ern, son­dern pflegt auch enge Bezie­hun­gen zu Inter­pol und stellt seit April 2019 den deut­schen Ver­tre­ter im Euro­pean Judi­cial Cyber­crime Net­work (EJCN). Das EJCN ist ein Netz­werk euro­päi­scher Staats­an­wäl­te und Ermitt­lungs­rich­ter, die auf dem Gebiet des Cyber­crime und der Inter­neter­mitt­lun­gen spe­zia­li­siert sind. Das Netz­werk dient dem Aus­tausch von Fach­wis­sen, der Ent­wick­lung von Best Prac­ti­ces und för­dert die inter­na­tio­na­le Kooperation.