Straf­recht­li­che Über­prü­fung des Ver­hal­tens des lang­jäh­ri­gen Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den der GTO beantragt

HWK für Ober­fran­ken lässt Höhe der Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen prüfen

Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, ver­tre­ten durch Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer und Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler, hat bei der Staats­an­walt­schaft Hof bean­tragt, die Recht­mä­ßig­keit der Höhe der Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen des ehe­ma­li­gen, lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den des Auf­sichts­rats der Gewer­be-Treu­hand Ober­fran­ken Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH (GTO) straf­recht­lich zu überprüfen.

Der frü­he­re Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de übte die­ses Amt vom 1. Janu­ar 1999 bis 31. Juli 2019 aus und erhielt hier­für eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von rund 30.000 EUR im Jahr. Bei der Bemes­sung der Auf­wands­ent­schä­di­gung mit berück­sich­tigt war die Über­nah­me zusätz­li­cher inter­ner geschäfts­füh­ren­der Auf­ga­ben durch den Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den. Straf­recht­lich geprüft wird die Ver­gü­tung für die Zeit ab sei­nem Aus­schei­den als Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken im Jahr 2011. Denn ab die­sem Zeit­punkt wur­den die geschäfts­füh­ren­den Auf­ga­ben vom Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den nicht mehr wahr­ge­nom­men. Zum Ver­gleich: Die Ver­gü­tung der wei­te­ren Mit­glie­der des Auf­sichts­rats, Tho­mas Zim­mer und Tho­mas Kol­ler, betrug jähr­lich 1.500 EUR.

Die Anzei­ge grün­det sich auf exter­ne, unab­hän­gi­ge Unter­su­chun­gen, die die GTO und die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken zur Auf­klä­rung der Ver­un­treu­ung bei der GTO in Auf­trag gege­ben haben. In die­sem Fall geht es aus­drück­lich nicht um die im Novem­ber 2019 bekannt gewor­de­ne Ver­un­treu­ung von 2,1 Mil­lio­nen Euro. Die­se hat nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand ein frü­he­rer Mit­ar­bei­ter der GTO und GTU allei­ne zu ver­ant­wor­ten – die Ermitt­lun­gen dazu lau­fen noch.

Die Anzei­ge gegen den frü­he­ren Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den der GTO wur­de am 7. Febru­ar 2020 bei der Staats­an­walt­schaft Hof ein­ge­reicht. Die­se nimmt nun eine straf­recht­li­che Ein­schät­zung vor.

Mit der Anzei­ge setzt die Hand­werks­kam­mer ihr kon­se­quen­tes Vor­ge­hen bei der Auf­klä­rung der Gescheh­nis­se rund um die GTO und deren Toch­ter­ge­sell­schaft GTU (Gewer­be-Treu­hand Unter­neh­mens- und Wirt­schafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH) fort. Grund­sätz­lich, so Zim­mer und Kol­ler, sei es ihre Pflicht, für die Hand­werks­kam­mer und ihre Mit­glie­der tätig zu wer­den, sobald sich bei unse­ren Ermitt­lun­gen ein Ver­dacht auf Untreueh­an­d­lung ergibt.

Fort­füh­rung GTO

Grund­sätz­lich ist die Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken im Kern wirt­schaft­lich gesund, dies wur­de auch von erfah­re­nen Steu­er­be­ra­tungs­un­ter­neh­men bestä­tigt. Wegen die­ser posi­ti­ven Fort­füh­rungs­pro­gno­se hat sich die Voll­ver­samm­lung der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken in ihrer Sit­zung am 16. Dezem­ber 2019 dafür aus­ge­spro­chen, die GTO fortzuführen.

Zusam­men mit einer Steu­er­kanz­lei aus der Regi­on wird in die­sen Wochen für die GTO ein zukunfts­fä­hi­ges und trag­fä­hi­ges Fort­füh­rungs­kon­zept ent­wickelt. Damit setzt die Hand­werks­kam­mer ein Zei­chen für die rund 500 Man­dan­ten der ober­fran­ken­weit täti­gen Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft – dar­un­ter fast 370 Hand­wer­ke­rin­nen und Handwerker.

Offen­heit und Transparenz

Die Hand­werks­kam­mer­ver­ant­wort­li­chen und die Voll­ver­samm­lung der Hand­werks­kam­mer wer­den alle Vor­komm­nis­se rund um die Steu­er­ver­kür­zung und die Ver­un­treu­un­gen bei der GTO ohne Rück­sicht auf Per­so­nen und Funk­tio­nen auf­klä­ren. Neben der Beauf­tra­gung exter­ner, unab­hän­gi­ger Prü­fer hat die Voll­ver­samm­lung aus ihrer Mit­te her­aus dafür einen drei­köp­fi­gen Aus­schuss gewählt, der die Auf­klä­rung begleitet.

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on

Die GTO berät und betreut seit 1978 vor allem Hand­werks­un­ter­neh­men in steu­er­li­chen Fra­gen. Haupt­tä­tig­keits­fel­der der GTO sind die Erstel­lung von Bilan­zen, Jah­res­ab­schlüs­sen und Steu­er­erklä­run­gen. Dane­ben hat die GTO im Jahr 2010 die Gewer­be-Treu­hand Unter­neh­mens- und Wirt­schafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft (GTU) aus­ge­glie­dert und seit­dem selb­stän­dig geführt. Die GTU über­nimmt für Man­dan­ten der GTO vor allem Lei­stun­gen im Bereich der Finanz­buch­hal­tung und der Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung. Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken ist Haupt­an­teils­eig­ner der GTO. Tho­mas Zim­mer und Tho­mas Kol­ler sind Mit­glied des Auf­sichts­rats der GTO.