Kom­mu­nal­wahl 2020: Hin­wei­se der Stadt Bay­reuth zur Stimmabgabe

Wahl­be­nach­rich­ti­gung wird bis zum 23. Febru­ar ver­schickt – Brief­wahl kann auch online bean­tragt werden

Am Sonn­tag, 15. März, fin­det die Wahl des Stadt­rats und des Ober­bür­ger­mei­sters bezie­hungs­wei­se der Ober­bür­ger­mei­ste­rin der Stadt Bay­reuth statt. Die Wahl­lo­ka­le sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stadt Bay­reuth ist in 67 all­ge­mei­ne Stimm­be­zir­ke ein­ge­teilt. In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Wahl­be­rech­tig­ten bis spä­te­stens 23. Febru­ar über­sandt wer­den, sind der Stimm­be­zirk und der Abstim­mungs­raum ange­ge­ben, in dem die Stimm­be­rech­tig­ten abstim­men kön­nen. Sie ent­hal­ten auch einen Hin­weis, ob der Abstim­mungs­raum bar­rie­re­frei ist. Zur Stimm­ab­ga­be müs­sen die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung oder ihren Wahl­schein und ihren Per­so­nal­aus­weis, aus­län­di­sche Unionsbürgerinnen/​Unionsbürger einen Iden­ti­täts­aus­weis, oder ihren Rei­se­pass mit­brin­gen. Die Stimm­zet­tel wer­den den Abstim­men­den beim Betre­ten des Abstim­mungs­raums aus­ge­hän­digt. Sie müs­sen von den Stimm­be­rech­tig­ten allein in einer Wahl­ka­bi­ne des Abstim­mungs­raums gekenn­zeich­net wer­den. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung ist im Fall der Ober­bür­ger­mei­ster­wahl auf­zu­be­wah­ren, da sie für eine etwa­ige Stich­wahl erneut benö­tigt wird.

Brief­wahl

Wer mit­tels Brief­wahl wäh­len will, muss dies bei der Stadt Bay­reuth bean­tra­gen. Dies ist auch online über die Home­page der Stadt Bay­reuth www​.bay​reuth​.de mög­lich. Brief­wäh­ler erhal­ten dann fol­gen­de Unterlagen:

  • Einen Stimm­zet­tel für die Stadt­rats­wahl und einen Stimm­zet­tel für die Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters bezie­hungs­wei­se der Oberbürgermeisterin,
  • einen Stimm­zet­tel­um­schlag für alle Stimmzettel,
  • einen hell­ro­ten Wahl­brief­um­schlag für den Wahl­schein und den Stimm­zet­tel­um­schlag mit der Anschrift der Behör­de, an die der Wahl­brief zu über­sen­den ist,
  • ein Merk­blatt für die Briefwahl.

Brief­wäh­ler müs­sen dafür Sor­ge tra­gen, dass ihr Wahl­brief mit den Stimm­zet­teln und dem Wahl­schein am Wahl­tag bis zum Ablauf der Abstim­mungs­zeit (18 Uhr) bei der auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­nen Behör­de eingeht.

Wahl des Stadtrats

Da der Stimm­zet­tel meh­re­re Wahl­vor­schlä­ge ent­hält, gel­ten die Grund­sät­ze der Ver­hält­nis­wahl. Jeder Stimm­be­rech­tig­te hat 44 Stim­men. Dies ergibt sich auch aus dem Stimm­zet­tel. Ein Stimm­zet­tel­mu­ster kann auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de sowie wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den in der Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth, Luit­pold­platz 13, Neu­es Rat­haus, 3. Stock, Zim­mer 306, ein­ge­se­hen werden.

Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen einen Wahl­vor­schlag unver­än­dert anneh­men, indem sie in der Kopf­lei­ste den Kreis vor dem Kenn­wort des Wahl­vor­schlags kenn­zeich­nen. Sol­len ein­zel­ne Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber Stim­men erhal­ten, wird das Vier­eck vor den Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern gekenn­zeich­net. Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen inner­halb der ihnen zuste­hen­den Stim­men­zahl ein­zel­nen Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern bis zu drei Stim­men geben, wobei auch mehr­fach auf­ge­führ­te Per­so­nen nicht mehr als drei Stim­men erhal­ten dür­fen. Die Namen vor­ge­druck­ter Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber kön­nen gestri­chen wer­den. Die übri­gen Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sind dann gewählt, wenn der Wahl­vor­schlag in der Kopf­lei­ste gekenn­zeich­net wur­de. Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen zudem ihre Stim­men inner­halb der ihnen zuste­hen­den Stim­men­zahl Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber aus ver­schie­de­nen Wahl­vor­schlä­gen geben.

Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters / der Oberbürgermeisterin

Jede stimm­be­rech­tig­te Per­son hat eine Stim­me. Auf dem Stimm­zet­tel für die OB-Wahl, der als Muster eben­falls auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de ein­ge­se­hen wer­den kann, ist erläu­tert, wie der Stimm­zet­tel zu kenn­zeich­nen ist.