Bay­reu­ther Wäh­ler­ver­zeich­nis­se lie­gen aus

Kom­mu­nal­wahl 2020: Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen wer­den bis spä­te­stens 23. Febru­ar ver­schickt – Wäh­ler­ver­zeich­nis­se lie­gen vom 24. Bis 28. Febru­ar im Rat­haus aus

Am 15. März wäh­len Bay­reuths wahl­be­rech­tig­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger den/​die Oberbürgermeister/​in und einen neu­en Stadt­rat. Vom 24. bis 28. Febru­ar lie­gen die Wäh­ler­ver­zeich­nis­se für die Urnen­gän­ge im Neu­en Rat­haus aus.

Die Wäh­ler­ver­zeich­nis­se wer­den am Mon­tag, 24. Febru­ar, Diens­tag, 25. Febru­ar, und Don­ners­tag, 27. Febru­ar, von 7.30 bis 17 Uhr, am Mitt­woch, 26. Febru­ar, von 7.30 bis 18 Uhr und am Frei­tag, 28. Febru­ar, von 7.30 bis 13 Uhr im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 3. Stock (Zim­mer 306), bar­rie­re­frei zur Ein­sicht bereit­ge­hal­ten. Jeder Wahl­be­rech­tig­te kann die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der zu sei­ner Per­son ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Das Stimm­recht kann nur aus­üben, wer in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist oder einen Wahl­schein hat. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder für unvoll­stän­dig hält, kann inner­halb der oben genann­ten Ein­sichts­frist Beschwer­de einlegen.

Wahl­be­rech­tig­te, die in einem Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind, erhal­ten spä­te­stens bis 23. Febru­ar 2020 eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit einem Vor­druck für einen Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­scheins. Wer kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, aber glaubt, wahl­be­rech­tigt zu sein, muss Beschwer­de gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­le­gen, wenn er nicht Gefahr lau­fen will, dass er sein Stimm­recht nicht aus­üben kann.

Wer in einem Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist und kei­nen Wahl­schein besitzt, kann nur in dem Stimm­be­zirk abstim­men, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis er geführt wird. Wer einen Wahl­schein besitzt, kann das Stimm­recht durch Stimm­ab­ga­be in jedem Abstim­mungs­raum der Stadt Bay­reuth aus­üben oder durch Briefwahl.

Der Wahl­schein kann bis zum 13. März 2020, 15 Uhr, im Sozi­al­raum des Neu­en Rat­hau­ses (Erd­ge­schoss) der Stadt Bay­reuth, Luit­pold­platz 13, schrift­lich per Fax, Mail oder durch son­sti­ge doku­men­tier­ba­re Über­mitt­lung in elek­tro­ni­scher Form oder münd­lich, nicht aber tele­fo­nisch, bean­tragt wer­den. Der mit der Wahl­be­nach­rich­ti­gung über­sand­te Vor­druck kann ver­wen­det werden.

Die Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten mit dem Wahl­schein je einen Stimm­zet­tel für die Wahl des Stadt­rats und des Ober­bür­ger­mei­sters bezie­hungs­wei­se der Ober­bür­ger­mei­ste­rin, einen Stimm­zet­tel­um­schlag für alle Stimm­zet­tel, einen hell­ro­ten Wahl­brief­um­schlag für den Wahl­schein, den Stimm­zet­tel­um­schlag mit der Anschrift der Stadt Bay­reuth, an die der Wahl­brief zu über­sen­den ist sowie ein Merk­blatt mit Erläu­te­run­gen für die Brief­wahl. Der Wahl­schein, der Stimm­zet­tel und die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den den Wahl­be­rech­tig­ten zuge­sandt. Ver­lo­re­ne Wahl­schei­ne wer­den nicht ersetzt. Ver­si­chert eine wahl­be­rech­tig­te Per­son glaub­haft, dass ihr der bean­trag­te Wahl­schein nicht zuge­gan­gen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahl­tag, 12 Uhr, ein neu­er Wahl­schein erteilt werden.

Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten den Wahl­brief mit den Stimm­zet­teln und dem Wahl­schein so recht­zei­tig an die auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­ne Stel­le ein­sen­den, dass der Wahl­brief dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Er kann dort auch abge­ge­ben werden.