Vor­trag zu den „aktu­el­len Ener­gie För­der­pro­gram­men“ in Forchheim

Symbolbild Bildung

Beim Vor­trag „För­der­mög­lich­kei­ten für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­ren“ am Don­ners­tag, 20. Febru­ar 2020 um 19.30 Uhr im Kul­tur­raum St. Gere­on beim Land­rats­amt Forch­heim, Am Strecker­platz 3 in Forch­heim gibt es geld­wer­te Infor­ma­tio­nen über die viel­fäl­ti­gen lukra­ti­ven Zuschuss- und Dar­le­hens­pro­gram­me des Staates.

Bis zu 45 % Zuschuss für kli­ma­freund­li­che Heizungen

Zu Beginn des Jah­res 2020 gab es wesent­li­che Ände­run­gen bei den staat­li­chen För­der­pro­gram­men. Die Zuschüs­se des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) für Heiz­tech­ni­ken auf Basis erneu­er­ba­rer Ener­gien (wie z. B. für Solar­ther­mie­an­la­gen, Stückholz‑, Pellets‑, Hack­schnit­zel­hei­zun­gen oder Wär­me­pum­pen) wur­den deut­lich ange­ho­ben. Beim Aus­tausch der alten Ölhei­zung durch eine der vor­ge­nann­ten Heiz­an­la­gen beträgt der Zuschuss bis zu 45% der för­der­fä­hi­gen Kosten. Auch über die KfW-Pro­gram­me für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­ren kön­nen für bestimm­te ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men (Nah­wär­me­an­schluss, Fen­ster­tausch, Däm­mung) oder die Her­stel­lung von Effi­zi­enz­häu­sern nun­mehr Zuschüs­se und Til­gungs­zu­schüs­se von bis zu 40% abge­ru­fen werden.

80 % Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tung oder 30% für Heizungsoptimierung

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le gewährt seit Febru­ar 2020 sogar 80% Zuschuss für eine Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de. Der Ein­bau einer Effi­zi­enz­pum­pe und/​oder die Durch­füh­rung des hydrau­li­schen Abgleichs bzw. wei­te­re Opti­mie­rungs­maß­nah­men bei einer bestehen­den Hei­zungs­an­la­ge wer­den mit 30% bezuschusst.

Ein wei­te­res KfW-Pro­gramm kann für Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz bzw. für alters­ge­rech­tes Umbau­en in Anspruch genom­men wer­den. Mit dem PV-Spei­cher-Pro­gramm bezu­schusst der Frei­staat Bay­ern die Errich­tung von Bat­te­rie­spei­chern in Ver­bin­dung mit einer neu­en Photovoltaikanlage.

Ach­tung: Anträ­ge recht­zei­tig stellen

Damit die staat­li­chen Gel­der flie­ßen, müs­sen die Anträ­ge recht­zei­tig, d. h. oft­mals bereits vor Auf­trags­er­tei­lung, gestellt und die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Eine gute Vor­be­rei­tung und Pla­nung beim Neu­bau oder einer ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung sind unbe­dingt notwendig.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zu den För­der­pro­gram­men und Hin­wei­se zur Antrag­stel­lung gibt es im Rah­men des Vor­trags, der vom Arbeits­krei­ses Info-Offen­si­ve Kli­ma­schutz des Land­rats­am­tes in Koope­ra­ti­on mit der Volks­hoch­schu­le des Land­krei­ses Forch­heim statt­fin­det; der Ein­tritt ist frei.