Nach töd­li­chem Ver­kehrs­un­fall – Auto­fah­rer in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

SELB, LKR. WUN­SIE­DEL. Nach dem Ver­kehrs­un­fall am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag­abend in Selb, bei dem ein Fuß­gän­ger ums Leben kam, erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Hof der Ermitt­lungs­rich­ter am Amts­ge­richt Hof gegen den Auto­fah­rer Haft­be­fehl wegen ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens mit Todes­fol­ge. Der 20-Jäh­ri­ge befin­det sich seit Mitt­woch in Untersuchungshaft.

Am Don­ners­tag, 6. Febru­ar 2020, kurz nach 20 Uhr, war der Auto­fah­rer aus dem Land­kreis Wun­sie­del mit sei­nem Audi auf der Wit­tels­ba­cher Stra­ße unter­wegs und erfass­te den 19-jäh­ri­gen Fuß­gän­ger in Höhe der Abzwei­gung zur Jäger­stra­ße fron­tal. Der Audi des 20-Jäh­ri­gen kol­li­dier­te in der Fol­ge mit zwei am Stra­ßen­rand gepark­ten Fahr­zeu­gen und kam letzt­lich an einer Mau­er zum Ste­hen. Trotz sofor­ti­ger Reani­ma­ti­ons­ver­su­che erlag der Fuß­gän­ger aus Kulm­bach noch an der Unfall­stel­le sei­nen schwe­ren Ver­let­zun­gen. Der Gesamt­sach­scha­den liegt bei zir­ka 26.000 Euro.

Nach den bis­he­ri­gen, umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Poli­zei Markt­red­witz hat­te sich der jun­ge Mann aus dem Land­kreis Wun­sie­del zuvor ein ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen mit einem 19-jäh­ri­gen BMW-Fah­rer quer durch die Sel­ber Innen­stadt gelie­fert. Die bei­den Fahr­zeu­ge befuh­ren dabei unter ande­rem die Wit­tels­ba­cher Stra­ße, an deren Fahr­bahn­rand sich eine Per­so­nen­grup­pe befand. Nach­dem der 19-Jäh­ri­ge BMW-Fah­rer das Ren­nen been­det hat­te, wen­de­te der Audi­fah­rer. Er ent­schloss sich, mit höchst­mög­li­cher Geschwin­dig­keit noch­mals an der zuvor in der Wit­tels­ba­cher Stra­ße gesich­te­ten Grup­pe vor­bei­zu­fah­ren, um die­ser zu impo­nie­ren. Der auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Hof hin­zu­ge­zo­ge­ne Sach­ver­stän­di­ge konn­te bereits fest­stel­len, dass der 20-Jäh­ri­ge sein Fahr­zeug, als er die Wit­tels­ba­cher Stra­ße hin­ab­fuhr, auf zir­ka 100 Stun­den­ki­lo­me­ter beschleu­nig­te. Infol­ge die­ser Geschwin­dig­keit erkann­te er den 19-jäh­ri­gen Fuß­gän­ger, der gera­de die Stra­ße über­quer­te, zu spät und erfass­te ihn mit sei­nem Audi.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Hof erging Haft­be­fehl gegen den Audi­fah­rer, da die­ser ver­sucht hat­te, auf Zeu­gen des Unfall­ge­sche­hens in Hin­blick auf deren Aus­sa­gen ein­zu­wir­ken. Der jun­ge Mann befin­det sich inzwi­schen in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Gegen ihn wird nun wegen ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens mit Todes­fol­ge und fahr­läs­si­ger Tötung ermit­telt. Der 19-jäh­ri­ge BMW-Fah­rer, der zuvor am Kraft­fahr­zeug­ren­nen teil­nahm, muss sich eben­falls wegen Teil­nah­me an einem ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nen straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Die wei­te­ren Ermitt­lungs­ar­bei­ten der Poli­zei Markt­red­witz, in enger Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Hof, dau­ern an.