MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern pro­fi­tiert vom Bun­des­pro­gramm „Inno­va­ti­ve Wege zur Teil­ha­be am Arbeitsleben“

Neue Beschäf­ti­gungs­chan­cen für Men­schen mit Einschränkungen

Ins­ge­samt fast 20 Mil­lio­nen Euro für die kom­men­den fünf Jah­re stellt das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Arbeit und Sozia­les für das Pro­gramm mit dem Namen „Inno­va­ti­ve Wege zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben – reh­apro“ zur Ver­fü­gung. Ein Teil des Gel­des fließt dabei auch nach Bay­reuth. Neben den Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­run­gen Bay­ern-Süd, Ber­lin-Bran­den­burg, Hes­sen, Mit­tel­deutsch­land, Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Schwa­ben wer­den davon auch die Mit­glie­der der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern pro­fi­tie­ren, die ihren Sitz in Bay­reuth hat. Das teilt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Lau­nert (CSU, Bay­reuth) mit. Mit dem Geld soll das Modell­pro­jekt „Bedarfs­er­mitt­lung und Lei­stungs­er­brin­gung wie aus einer Hand“ finan­ziert werden.

Das Bun­des­pro­gramm soll den Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­gern die Mög­lich­keit geben, über einen län­ge­ren Zeit­raum neue Ansät­ze zur Unter­stüt­zung von Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen zu erpro­ben. Die Erkennt­nis­se aus den Modell­pro­jek­ten sol­len hel­fen, erfolg­rei­che Bei­spie­le zu iden­ti­fi­zie­ren und dann auch flä­chen­deckend umzu­set­zen. Lang­fri­sti­ges Ziel ist es, die Zugangs­zah­len in die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te und in die Ein­glie­de­rungs­hil­fe zu senken.

„Das ist auch ein zen­tra­les Anlie­gen des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes“, erläu­tert Lau­nert. „Unser Ziel ist es, die Erwerbs­fä­hig­keit von Men­schen mit Behin­de­run­gen und von Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen zu sichern und – wo immer mög­lich – auch neue Beschäf­ti­gungs­chan­cen zu eröffnen.“

Kon­kret geht es in dem Bun­des­pro­gramm dar­um, durch die Erpro­bung von inno­va­ti­ven Lei­stun­gen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men Erkennt­nis­se zu gewin­nen, wie die Erwerbs­fä­hig­keit von Men­schen mit gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen noch bes­ser erhal­ten bezie­hungs­wei­se wie­der­her­ge­stellt wer­den kann. Auch die Zusam­men­ar­beit der Akteu­re im Bereich der medi­zi­ni­schen und beruf­li­chen Reha­bi­li­ta­ti­on soll wei­ter ver­bes­sert und der Zugang in die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te und die Ein­glie­de­rungs- oder Sozi­al­hil­fe nach­hal­tig gesenkt werden.

Das Modell­pro­jekt „Bedarfs­er­mitt­lung und Lei­stungs­er­brin­gung wie aus einer Hand“ sieht die indi­vi­du­el­le Betreu­ung und Bera­tung von Betrof­fe­nen durch feste Ansprech­part­ner („Fall­ma­na­ger“) vor. Sie sol­len dabei als „pro­fes­sio­nel­le Lot­sen“ im Gesund­heits- und Reha-System fungieren.