Land­ge­richt Bam­berg: Straf­ver­fah­ren wegen ver­such­ten Tot­schlags und Betäubungsmittelhandel

Symbolbild Polizei

In der 7. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 29-jäh­ri­gen R. wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 10.02.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt (Az. 23 Ks 1107 Js 13464/18).

Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, in den frü­hen Mor­gen­stun­den des 08.10.2018 sei­ne dama­li­ge Lebens­ge­fähr­tin in sei­nen PKW gezerrt, ihr ange­kün­digt zu haben „Jetzt ster­ben wir!“ und anschlie­ßend mit hoher Geschwin­dig­keit durch Mönch­herrns­dorf (Land­kreis Bam­berg) gefah­ren zu sein. Ihm wird vor­ge­wor­fen, das Lenk­rad mehr­fach abwech­selnd nach links und rechts herumgerissen 

haben. Der PKW soll dann nach links aus­ge­bro­chen und über einen Gra­ben neben der Stra­ße geschlit­tert sein. Der Ange­klag­te soll hier­durch Ver­let­zun­gen an der Wir­bel­säu­le erlit­ten haben, die Geschä­dig­te unver­letzt geblie­ben sein. Dem Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, eine Tötung oder schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen der Geschä­dig­ten durch einen Ver­kehrs­un­fall bil­li­gend in Kauf genom­men zu haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 11.02.2020, 18.02.2020, 28.02.2020, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 34-jäh­ri­gen P. wegen bewaff­ne­ten vor­sätz­li­chen Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 12.02.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 34 KLs 2101 Js 16004/19).

Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, Anfang 2019 in 5 Fäl­len jeweils min­de­stens 4 Gramm Mari­hua­na zum Preis von 50 EUR aus dem Fen­ster sei­ner Woh­nung her­aus an den geson­dert Ver­folg­ten M. ver­kauft zu haben, um dabei Gewinn zu erzielen.

Am 05.02.2019 soll der Ange­klag­te zudem in sei­ner Woh­nung in Bam­berg mehr als 120 Gramm Mari­hua­na und etwa 13 Gramm Amphet­amin auf­be­wahrt haben, um die­ses zeit­nah gewinn­brin­gend an Drit­te wei­ter­zu­ver­kau­fen. Dabei soll er in unmit­tel­ba­rer Nähe auch ein Klapp­mes­ser griff­be­reit auf­be­wahrt haben, um die­ses bei Bedarf im Zuge von Rausch­gift­ge­schäf­ten einzusetzen.