Neue Streu­obst-Ver­ord­nung weicht Natur­schutz auf, anstatt ihn zu stärken

Volks­be­geh­ren Arten­viel­falt: Erster Stress­test nicht bestanden

Der baye­ri­sche Mini­ster­rat hat heu­te im Zuge der Umset­zung des Volks­be­geh­rens Arten­viel­falt – „Ret­tet die Bie­nen!“ eine neue Bio­top-Ver­ord­nung ver­ab­schie­det. Der LBV sieht dar­in den ersten Pra­xis­test für die Umset­zung des Volks­be­geh­rens. „Trotz zahl­rei­cher posi­ti­ver Schrit­te bei der Umset­zung des Volks­be­geh­rens durch die Staats­re­gie­rung ist sie bei die­sem ersten Stress­test kra­chend geschei­tert“, so der LBV-Vor­sit­zen­de Dr. Nor­bert Schäf­fer. Obwohl die gesetz­li­che Ver­pflich­tung durch das Volks­be­geh­ren eine höhe­re finan­zi­el­le För­de­rung der Schutz­maß­nah­men von Land­wir­ten bringt, führt die neue Bio­top-Ver­ord­nung dazu, dass fast kei­ne Streu­obst­wie­sen in Bay­ern mehr unter Schutz ste­hen. „Der Bür­ger­wil­le aus dem Volks­be­geh­ren wird damit umgan­gen, die Umset­zung des neu­en Arten­schutz­ge­set­zes beim Streu­obst­schutz wird somit zur Far­ce“, kri­ti­siert Schäf­fer. „Der LBV wird dies nicht hin­neh­men und des­halb gegen die Aus­he­be­lung des im Volks­be­geh­ren vor­ge­se­he­nen Schut­zes von Streu­obst­wie­sen klagen.“

Es sind schein­bar tech­ni­sche Details, wel­che die neue Bio­top-Ver­ord­nung für den LBV und die wei­te­ren Ver­tre­ter des Volks­be­geh­rens Arten­viel­falt wie einen Schlag ins Gesicht wir­ken las­sen. Damit eine Streu­obst­wie­se geschützt wird, müs­sen in Zukunft min­de­stens 75 Pro­zent der Streu­obst­bäu­me ihren Kro­nen­an­satz in min­de­stens 1,80 Meter Höhe haben. Dies wird jedoch, nach einer reprä­sen­ta­ti­ven Pro­be­kar­tie­rung des LBV, in den aller­we­nig­sten Streu­obst­wie­sen im Frei­staat der Fall sein. Dar­über hin­aus ist für die Arten­schüt­zer des LBV unver­ständ­lich, wes­halb die baye­ri­schen För­der­pro­gram­me für Land­wir­te im Gegen­satz zur neu­en Ver­ord­nung von einem Kro­nen­an­satz in Höhe von 1,60 Meter oder sogar 1,40 Meter aus­ge­hen. „Für die jetzt beschlos­se­ne Anhe­bung des Kri­te­ri­ums gibt es kei­nen sach­li­chen Grund“, so Schäf­fer. Unter­su­chun­gen des LBV in Ober‑, Mit­tel- und Unter­fran­ken zei­gen, dass ein Groß­teil der bis­her als Streu­obst­wie­sen klas­si­fi­zier­ten Bestän­de nach der neu­en Ver­ord­nung nicht mehr als sol­che ein­ge­stuft wür­den – und damit ihren Sta­tus als geschütz­tes Bio­top ver­lie­ren. „Die Fol­ge: nach der neu­en Streu­obst-Ver­ord­nung, die ent­spre­chend dem Volks­be­geh­ren eigent­lich wert­vol­le Streu­obst­wie­sen- und ‑wei­den erhal­ten soll, wird nahe­zu allen Streu­obst­wie­sen die­ser Schutz ver­wehrt“, erklärt der LBV-Vorsitzende.

Der LBV hat die im Ver­ord­nungs­ent­wurf ent­hal­te­nen Kri­te­ri­en bereits Mit­te Novem­ber deut­lich kri­ti­siert und auf die nega­ti­ven Effek­te für den Schutz von Streu­obst­wie­sen hin­ge­wie­sen. Den­noch wur­de der Ent­wurf heu­te vom Mini­ster­rat unver­än­dert ange­nom­men. „Zahl­rei­che Schrit­te bei der Umset­zung des Volks­be­geh­rens, bei­spiels­wei­se Finan­zie­rungs­zu­sa­gen und neu­es Per­so­nal, las­sen uns hof­fen, dass die Regie­rung es mit dem Natur- und Arten­schutz wirk­lich ernst meint. Die jetzt vor­lie­gen­de Bio­top­ver­ord­nung ist hin­sicht­lich des Schut­zes von Streu­obst jedoch eine gro­ße Ent­täu­schung. Die Regie­rung hat die­se Nagel­pro­be nicht bestan­den“, so Schäf­fer. „Statt­des­sen wird viel Geld dafür aus­ge­ge­ben, damit Streu­obst­be­stän­de auch in Zukunft genutzt wer­den, eine recht­li­che Ver­pflich­tung für deren Schutz gibt es jedoch nicht.“ In Bay­ern wur­de die För­de­rung ein­zel­ner Bäu­me im Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm von 8 auf 12 Euro ange­ho­ben. Zum Ver­gleich: in Hes­sen sind es nur 6 Euro pro Baum, in Baden-Würt­tem­berg ledig­lich Euro 2,50.