HWK für Ober­fran­ken: „Ener­ge­tisch Sanie­ren lohnt sich nun auch steuerlich!“

Gro­ßer Erfolg der hand­werk­li­chen Interessenvertretung

Ein­füh­rung der steu­er­li­chen Sanie­rungs­för­de­rung zum 1. Janu­ar 2020

„Manch­mal braucht es neben guten Argu­men­ten auch eine gro­ße Por­ti­on Aus­dau­er, um ans Ziel zu gelan­gen. Ich freue mich des­halb umso mehr dar­über, dass unser Ruf nach der steu­er­li­chen För­de­rung der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung nun end­lich erhört wur­de“, kom­men­tiert der Prä­si­dent der HWK für Ober­fran­ken, Tho­mas Zim­mer, die neue Gesetzesregelung.

Seit 1. Janu­ar 2020 kön­nen Wohn­ei­gen­tü­mer nun 20 Pro­zent der Kosten für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men in selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­li­en von ihrer Ein­kom­men­steu­er­schuld abzie­hen las­sen. Eigen­tü­mer kön­nen so eine Inve­sti­ti­ons­sum­me bis maxi­mal 200.000 Euro gel­tend machen, sodass sich die Steu­er­schuld um bis zu 40.000 Euro, ver­teilt über einen Zeit­raum von drei Jah­ren, min­dert. Das sei­en nicht nur gute Nach­rich­ten für den sanie­rungs­wil­li­gen End­ver­brau­cher, son­dern auch für Kli­ma und Umwelt und vor allem natür­lich auch für die Hand­werks­be­trie­be, die die geför­der­ten Maß­nah­men aus­führ­ten, sag­te Zimmer.

Auch Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler freut sich, dass die­se wich­ti­ge, seit Jah­ren gefor­der­te Maß­nah­me im Bereich der Ener­gie­po­li­tik end­lich umge­setzt wird: „Über 30 Pro­zent des Pri­mär­ener­gie­ver­brauchs ent­fal­len auf den Gebäu­de­be­reich. Damit ist die För­de­rung ein unver­zicht­ba­rer Anreiz für ech­ten Kli­ma­schutz!“ Zudem pro­fi­tier­ten, so Tho­mas Kol­ler wei­ter, schließ­lich vie­le Bau- und Aus­bau­hand­wer­ke von der zusätz­li­chen Nach­fra­ge. Kon­kret sind es 14 Gewer­ke wie etwa Maler, Mau­rer, Anla­gen­me­cha­ni­ker oder auch Elek­tro­tech­ni­ker, die unter die För­der­maß­nah­me fallen.

Zwar exi­stie­ren bereits För­der- und Zuschuss­pro­gram­me für Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men über die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW), die Hür­den sind aber ver­gleichs­wei­se hoch. „Vor allem für die Kun­den ist die steu­er­li­che För­de­rung wesent­lich unbü­ro­kra­ti­scher als bis­he­ri­ge Instru­men­te. Ins­ge­samt ist die steu­er­li­che För­de­rung ein gutes und wich­ti­ges Signal für Kli­ma und Hand­werk“, fasst Tho­mas Zim­mer zusammen.

Die För­der­kon­di­tio­nen im Überblick

  • 10 Jah­re Lauf­zeit: Maß­nah­men kön­nen geför­dert wer­den, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2030 abge­schlos­sen wurden
  • Absetz­bar­keit von 20 Pro­zent der Kosten für die fach­ge­rech­te Instal­la­ti­on, die Inbe­trieb­nah­me, die not­wen­di­gen Umfeld­maß­nah­men und die direkt mit der Maß­nah­me ver­bun­de­nen Materialkosten.
  • Absetz­bar­keit von der Steu­er­schuld über 3 Jah­re hin­weg (Jahr 1 und 2 jeweils 7%, Jahr 3: 6%)
  • Min­de­rung der tarif­li­chen Ein­kom­men­steu­er um bis zu 40.000 Euro,
  • Als Maß­nah­men­be­ginn gilt der Zeit­punkt des Bau­be­ginns bzw. der Zeit­punkt der Antrags­stel­lung bei geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Baumaßnahmen
  • Geför­dert wer­den Ein­zel­maß­nah­men in Gebäu­den, die im jewei­li­gen Kalen­der­jahr aus­schließ­lich zu eige­nen Wohn­zwecken genutzt wur­den (Eigen­tums­woh­nun­gen gehö­ren auch dazu)
  • För­de­rung kann für meh­re­re Ein­zel­maß­nah­men an einem Objekt bean­sprucht werden.
  • Auch Auf­wen­dun­gen für Ener­gie­be­ra­ter, die nach §21 EnEV aus­stel­lungs­be­rech­tigt, kön­nen zur Hälf­te auf die Ein­kom­men­steu­er­schuld ange­rech­net werden

Wel­che Maß­nah­men wer­den gefördert?

För­der­fä­hig sind Ein­zel­maß­nah­men, die auch von der KfW als för­der­fä­hig ein­ge­stuft sind, wie

  • die Wär­me­däm­mung von Wän­den, Dach­flä­chen oder Geschossdecken,
  • die Erneue­rung der Fen­ster oder Außentüren,
  • die Erneue­rung bzw. der Ein­bau einer Lüftungsanlage,
  • die Erneue­rung einer Heizungsanlage,
  • der Ein­bau von digi­ta­len Syste­men zur ener­ge­ti­schen Betriebs- und Ver­brauchs­op­ti­mie­rung und
  • die Opti­mie­rung bestehen­der Heizungsanlagen.

Vor­aus­set­zung für Steuerermäßigung

  • Der Steu­er­pflich­ti­ge hat eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung erhal­ten und die Zah­lung ist erfolgt
  • Eine Erklä­rung des aus­füh­ren­den Fach­un­ter­neh­mens der Erfül­lung der Vor­aus­set­zun­gen für die Inan­spruch­nah­me der Steu­er­ermä­ßi­gung liegt vor
  • Fach­un­ter­neh­men ist jedes Unter­neh­men, der in der ESanMV (Ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men-Ver­ord­nung) auf­ge­li­ste­ten Gewerke
  • Es wer­den nur sol­che Maß­nah­me geför­dert, die durch ein Unter­neh­men umge­setzt wer­den, zu des­sen Gewerk die­se Maß­nah­me zuge­hö­rig ist
  • Die jewei­li­ge Maß­nah­me darf nicht mehr­fach geför­dert wer­den (Hand­wer­ker­bo­nus, KfW- oder BAFA-Mittel)