Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 01.02.2020

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt vom 01.02.2020

Bam­berg. Ein­tau­send Euro Scha­den ver­ur­sach­te am Mitt­woch­nach­mit­tag, zwi­schen 16 und 16.15 Uhr, ein Unbe­kann­ter in der Nürn­ber­ger Stra­ße. Der Unbe­kann­te hat­te offen­bar beim Auto­tür­öff­nen einen dane­ben­ste­hen­den Audi mas­siv beschä­digt, die Poli­zei ermit­telt wegen Unfallflucht.

Bam­berg. Wegen Belei­di­gung wird ein 29-jäh­ri­ger Bam­ber­ger ange­zeigt. Er hat­te am Frei­tag, gegen 22.40 Uhr, im Bereich des ZOB meh­re­re Poli­zei­be­am­te belei­digt. Wegen sei­ner Alko­ho­li­sie­rung und weil er aggres­siv war, wur­de er im Anschluss in Gewahr­sam genom­men. Der Bam­ber­ger wur­de in einer Haft­zel­le ausgenüchtert.

Bam­berg. Eine gerin­ge Men­ge Mari­hua­na wur­de am Sams­tag­früh bei einem 36-jäh­ri­gem sicher­ge­stellt. Der Bam­ber­ger war in der Sand­stra­ße in eine Kon­trol­le gera­ten, das Rausch­gift wur­de sichergestellt.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land vom 01.02.2020

WEI­HER. Frei­tag­nacht kam auf der Orts­ver­bin­dungs­stra­ße Wei­her – Tra­bel­dorf ein Sko­da Octa­via von der Stra­ße ab. Bei der Unfall­auf­nah­me stell­ten die Poli­zei­be­am­ten beim 36-jäh­ri­gen Fah­rer Alko­hol­ge­ruch fest. Die Über­prü­fung ergab einen Wert von 1,42 Pro­mil­le. Der Fahr­zeug­füh­rer blieb selbst durch den Unfall unver­letzt, am Pkw ent­stand ein Scha­den von ca. 1.000,- EUR.

Auf­grund der Alko­ho­li­sie­rung wur­de beim Fahr­zeug­füh­rer eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt und der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt. Neben einer mehr­mo­na­ti­gen Füh­rer­schein­sper­re, droht ihm noch eine Geldstrafe.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vom 01.02.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt vom 01.02.2020

Wei­lers­bach. In der Nacht vom Don­ners­tag zum Frei­tag schlug ein bis­her unbe­kann­ter Täter die Heck­schei­be eines Pkw ein. Das schwar­ze Fahr­zeug war im Hof eines Anwe­sens in der Anna-Lei­te geparkt. Dem Besit­zer ent­stand ein Sach­scha­den in Höhe von min­de­stens 500.- Euro. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt bit­tet um Hinweise.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim vom 01.02.2020

Gos­berg. Zu einem Auf­fahr­un­fall mit drei betei­lig­ten Fahr­zeu­gen war es am Frei­tag­nach­mit­tag auf der Staat­stra­ße 2236, auf Höhe des Bahn­hofs Wie­sen­t­hau gekom­men. Die drei Unfall­be­tei­lig­ten befuh­ren die Staat­stra­ße von Gos­berg aus kom­mend in Rich­tung Wie­sen­t­hau. Weil ein vor­raus­fah­ren­der Pkw auf Höhe des Bahn­über­gangs abbrem­ste, um ein von Reuth kom­men­des Fahr­zeug ein­fä­deln zu las­sen, fuh­ren die nach­fol­gen­den drei Fahr­zeu­ge inein­an­der. Die Bilanz waren drei leicht­ver­letz­te Fahr­zeug­füh­re­rin­nen mit drei beschä­dig­ten Pkws und einem Gesamt­scha­den von ca. 12.000 Euro!

Forch­heim. In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag wur­de aus einem Anwe­sen in der Serl­ba­cher Stra­ße ein oran­ge-schwar­zes Moun­tain­bike der Mar­ke Trek/​Marlin ent­wen­det. Das Fahr­rad war im Hin­ter­hof abge­stellt und mit­tels Draht­seil­schloss ver­sperrt. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim unter Tel. 09191/7090–0 in Ver­bin­dung zu setzen.

HAL­LERN­DORF. Sams­tag­nacht kam ein Pkw-Fah­rer auf der Staat­stra­ße 2264 zwi­schen Schlam­mers­dorf und Hal­lern­dorf allein betei­ligt nach rechts von der Fahr­bahn ab und über­schlug sich mehr­fach im angren­zen­den Acker. Der 19jährige Fahr­zeug­füh­rer konn­te sich selbst­stän­dig und unver­letzt aus dem Fahr­zeug­wrack befrei­en und einen Abschlepp­dienst ver­stän­di­gen. Weil der Fah­rer des Abschlepp­dien­stes bei dem jun­gen Mann Alko­hol­ge­ruch wahr­nahm, ver­stän­dig­te die­ser die Poli­zei. Die zur Unfall­stel­le ent­sand­te Strei­fe konn­te bei dem Unglücks­fah­rer schließ­lich eine Alko­ho­li­sie­rung von 1,2 Pro­mil­le fest­stel­len und nahm die­sen mit ins Kli­ni­kum zur Blut­ent­nah­me. Sei­nen Füh­rer­schein muss­te der jun­ge Mann abge­ben. An sei­nem Fahr­zeug ent­stand Total­scha­den. Weil bei ihm dar­über hin­aus noch eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel gefun­den wur­de, wird er sich neben eines Ver­fah­rens wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr auch noch wegen Dro­gen­be­sit­zes straf­recht­lich ver­ant­wor­ten müssen.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach vom 01.02.2020

KULM­BACH. Wegen einer Alko­hol­fahrt am hell­lich­ten Tag muss sich eine 59-jäh­ri­ge Kulm­ba­che­rin ver­ant­wor­ten. Sie geriet am Frei­tag­vor­mit­tag in eine all­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­le, wel­che auch das vor­läu­fi­ge Ende ihrer Fahrt dar­stell­te. Gegen 10:45 Uhr fuhr die VW-Fah­re­rin in eine Kon­troll­stel­le der Kulm­ba­cher Poli­zei. Bei der rou­ti­ne­mä­ßi­gen Über­prü­fung der Frau und ihres Fahr­zeugs stieg den Beam­ten ein ver­däch­ti­ger Geruch in die Nase. Der Grund hier­für war nach einem Atem­al­ko­hol­test rasch gefun­den – die Frau stand unter Alko­hol­ein­fluss und über­schritt den erlaub­ten Grenz­wert von 0,5 Pro­mil­le. Ihr Auto muss­te sie vor Ort ste­hen las­sen und den Zünd­schlüs­sel an die Beam­ten über­ge­ben, ihr näch­ster Weg führ­te im Dienst­fahr­zeug zur Blut­ent­nah­me ins Kran­ken­haus. Die Alko­hol­sün­de­rin erwar­tet nun ein Buß­geld von min­de­stens 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.

KULM­BACH. Eigent­lich soll­ten sich die Beam­ten einer von Anwoh­nern gemel­de­ten Ruhe­stö­rung anneh­men. Bei der anschlie­ßen­den Per­so­nen­über­prü­fung kam schließ­lich ein vor­an­ge­gan­ge­ner Dieb­stahl ans Tages­licht. Gegen 19:00 Uhr hat­ten sich eini­ge Kulm­ba­cher im Alter zwi­schen 18 und 29 Jah­ren am „Pavil­lon“ zwi­schen Bastei­gas­se und Karl-Jung-Stra­ße getrof­fen, um mit musi­ka­li­scher Unter­ma­lung feucht­fröh­lich ins Wochen­en­de zu star­ten. Da sie hier­bei einen merk­li­chen Geräusch­pe­gel ver­ur­sach­ten, ver­stän­dig­te eine Anwoh­ne­rin die Poli­zei. Als die Kulm­ba­cher Beam­ten ein­tra­fen, spra­chen sie mah­nen­de Wor­te an die vier Fei­ern­den, die sich auch ein­sich­tig zeig­ten und bereit­wil­lig ihre öffent­li­che Par­ty­lo­ca­ti­on verließen.

Ein 20-jäh­ri­ger aus der Grup­pe stach den Beam­ten den­noch ins Auge, wes­halb sie ihn genau­er unter die Lupe nah­men. Dabei fiel ihnen ein Par­fum im Wert von rund 80 Euro in die Hän­de, wel­ches der jun­ge Mann mit­führ­te. Er gab an, den Duft unmit­tel­bar zuvor in einem Dro­ge­rie­markt erwor­ben zu haben – das es sich dabei um eine plum­pe Lüge han­del­te, stell­te sich schnell her­aus. Der unglück­li­che Dieb hat­te sich näm­lich nicht an der regu­lä­ren Ware, son­dern am gekenn­zeich­ne­ten Tester ver­grif­fen, es erfor­der­te ledig­lich ein Tele­fo­nat mit der Dro­ge­rie, um den Dieb­stahl auf­zu­klä­ren. Die Beam­ten stell­ten das Die­bes­gut sicher und brach­ten den jun­gen Mann zur Anzei­ge, er muss sich nun – vor­erst unpar­fü­miert – vor der Justiz verantworten.