Kulm­bach: NGG ruft zu Betriebs­rats­grün­dung in Restau­rants und Bäcke­rei­en auf

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Im Kreis Kulm­bach arbei­ten 10.200 Beschäf­tig­te in Klein­be­trie­ben NGG ruft zur Betriebs­rats­grün­dung in Restau­rants und Bäcke­rei­en auf
Sich nicht alles vom Chef gefal­len las­sen: Beschäf­tig­te, die sich im Land­kreis Kulm­bach über schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen ärgern, sol­len sich stär­ker um ihre Inter­es­sen küm­mern – und einen Betriebs­rat grün­den, wo es noch kei­ne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung gibt. Dazu hat die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) anläss­lich des 100-jäh­ri­gen Bestehens von Betriebs­rä­ten in Deutsch­land [f. d. Red.: 4. Febru­ar] auf­ge­ru­fen. „Gera­de in klei­nen Bäcke­rei­en, Restau­rants und Pen­sio­nen brau­chen wir mehr Betriebs­rä­te. Denn ohne das Sprach­rohr der Beleg­schaft zie­hen Beschäf­tig­te oft den Kür­ze­ren – von der Arbeits­zeit bis zur Per­so­nal­pla­nung“, betont Micha­el Grundl von der NGG Ober­fran­ken. Nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur arbei­ten im Kreis Kulm­bach 10.200 Men­schen in Klein­be­trie­ben mit weni­ger als 50 Mit­ar­bei­tern – Kleinst­be­trie­be mit bis zu fünf Beschäf­tig­ten aus­ge­nom­men. Die Grün­dung eines Betriebs­rats ist in Fir­men ab fünf Beschäf­tig­ten möglich.

„Betriebs­rä­te hel­fen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch krea­ti­ve Impul­se aus der Beleg­schaft an die Chef­eta­ge wei­ter und tra­gen dazu bei, Fir­men fit für die Zukunft zu machen“, unter­streicht NGG-Geschäfts­füh­rer Grundl. Mit Blick auf die Digi­ta­li­sie­rung sei­en die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter wich­ti­ger denn je. Von neu­en Rezep­tu­ren in der Lebens­mit­tel­her­stel­lung bis hin zur Soft­ware-Umstel­lung in der Gastro-Kas­se – „am Ende pro­fi­tiert auch das Unter­neh­men“, so Grundl. Nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung sind Fir­men mit Betriebs­rat durch­schnitt­lich 18 Pro­zent pro­duk­ti­ver als sol­che ohne. Der Grund: Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen erken­nen Pro­ble­me im Arbeits­all­tag schnel­ler und sor­gen für einen bes­se­ren Aus­tausch zwi­schen Beleg­schaft und Management.

Trotz­dem ging die Zahl der Betriebs­rä­te in den letz­ten Jah­ren zurück. Konn­ten in Bay­ern im Jahr 2002 noch 46 Pro­zent aller Beschäf­tig­ten auf einen Betriebs­rat zäh­len, so waren es im Jahr 2018 nur noch 41 Pro­zent. Das geht aus einer aktu­el­len Unter­su­chung des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) her­vor. Nach Ein­schät­zung von Gewerk­schaf­ter Grundl ist dafür auch der raue Umgangs­ton in vie­len Klein­be­trie­ben ver­ant­wort­lich. „In Gast­stät­ten, Hotels und Metz­ge­rei­en schrecken Beschäf­tig­te oft vor einer Betriebs­rats­grün­dung zurück. Doch nie­mand soll­te sich um sein gutes Recht brin­gen las­sen.“ Die NGG bie­tet Mit­glie­dern Unter­stüt­zung beim Auf­bau einer Arbeitnehmervertretung.

Am 4. Febru­ar 1920 trat das Betriebs­rä­te­ge­setz, der Vor­läu­fer der heu­ti­gen Mit­be­stim­mung, in Kraft. Die Natio­nal­so­zia­li­sten schaff­ten die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen 1934 ab. Seit 1952 sind die Pflich­ten und Rech­te der Betriebs­rä­te im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz festgeschrieben.