Gemein­sa­mer Neu­jahrs­emp­fang von Justiz, Nota­ri­at und Rechts­an­walt­schaft im Ober­lan­des­ge­richts­be­zirk Bamberg

Der tra­di­tio­nel­le Neu­jahrs­emp­fang von Justiz, Nota­ri­at und Rechts­an­walt­schaft im Ober­lan­des­ge­richts­be­zirk Bam­berg fand am 31. Janu­ar 2020 in der Aula der Otto-Fried­rich-Uni­ver­si­tät Bam­berg statt. Über 300 Gäste aus Rechts­pfle­ge, Poli­tik und Ver­wal­tung sowie wei­te­ren gesell­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen konn­te der Vize­prä­si­dent der Lan­des­no­tar­kam­mer Bay­ern Dr. Tho­mas Bau­mann stell­ver­tre­tend für die wei­te­ren Gast­ge­ber, den Prä­si­den­ten des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Cle­mens Lückemann, den Prä­si­den­ten der Rechts­an­walts­kam­mer Bam­berg Dr. Lothar Schwarz und den Gene­ral­staats­an­walt in Bam­berg Tho­mas Janov­sky will­kom­men heißen.

Wei­ter im Pro­gramm ging es mit einem Gruß­wort des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­sters der Justiz Georg Eisen­reich, der den Kampf gegen Hass im Netz als zen­tral her­aus­stell­te: „Hass und Het­ze im Inter­net haben inzwi­schen ein erschrecken­des Aus­maß ange­nom­men. Im Inter­net hat sich etwas zusam­men­ge­braut, das eine Gefahr für unse­re Demo­kra­tie dar­stellt. Hass im Netz unter­drückt die Mei­nungs­frei­heit ande­rer und ver­gif­tet das gesell­schaft­li­che Kli­ma. Eine Demo­kra­tie lebt aber davon, dass eine offe­ne Dis­kus­si­on mög­lich ist und jeder Ein­zel­ne vor Bedro­hung und Gewalt geschützt wird. In Bay­ern gehen wir des­halb kon­se­quent gegen Hass­kri­mi­na­li­tät vor. Wir haben bei allen 22 baye­ri­schen Staats­an­walt­schaf­ten Son­der­de­zer­na­te für die Bekämp­fung von Hate-Speech ein­ge­rich­tet. Zudem haben wir zen­tral für ganz Bay­ern einen eige­nen Hate-Speech-Beauf­trag­ten bestellt. Unse­re Justiz ist beim Kampf gegen Hass im Netz gut aufgestellt.“

„Die Kunst der Gesetz­ge­bung – was noch offen ist“, so lau­te­te der Titel des dies­jäh­ri­gen Fest­vor­trags, der tra­di­ti­ons­ge­mäß der fach­li­che Höhe­punkt der Ver­an­stal­tung war. Der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Cle­mens Lückemann begann sei­ne Rede mit einem Zitat des fran­zö­si­schen Poli­ti­kers Jean Foy­er: „Geset­ze sind wie Klei­der. Eine Zeit lang sit­zen sie gut. Dann sind sie abge­tra­gen, und es wird Zeit, sie aus­zu­wech­seln.“ Dar­auf auf­bau­end setz­te er sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der, in
wel­chen Berei­chen des Zivil‑, Straf- und öffent­li­chen Rechts der Gesetz­ge­ber tätig wer­den könn­te oder müss­te, damit kein Still­stand oder gar Rück­schritt ein­tre­te. Sei­nen ersten Blick rich­te­te er auf den Zivil­pro­zess und mach­te sich Gedan­ken, wie die­ser pra­xis­taug­li­cher und effi­zi­en­ter gestal­tet wer­den und an die statt­fin­den­de digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on ange­passt wer­den könn­te. Als sinn­voll erach­te­te Cle­mens Lückemann, wenig­stens im Anwalts­pro­zess zwin­gen­de gesetz­li­che Vor­ga­ben zu machen, dass die Par­tei­en ihr Vor­brin­gen nach ein­heit­li­chen Kri­te­ri­en und in einer bestimm­ten Rei­hen­fol­ge durch Ein­ga­be in ent­spre­chen­de elek­tro­ni­sche Mas­ken struk­tu­rie­ren müss­ten, so dass gewis­ser­ma­ßen „auf Knopf­druck“ eine Gegen­über­stel­lung des Pro­zess­stoffs sowohl für die Rich­ter als auch für die Rechts­an­wäl­te mög­lich wäre. Im straf­recht­li­chen Teil sei­ner Rede befass­te er sich mit der Pro­ble­ma­tik, dass eine erheb­li­che Zahl von Straf­ta­ten unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss began­gen wer­de, dar­un­ter eine Viel­zahl von Straßenverkehrs‑, aber auch schwe­ren Gewalt­de­lik­ten. Er sei der Ansicht, dass die gel­ten­de Rechts­la­ge, wonach bei der Straf­zu­mes­sung für der­ar­ti­ge Taten häu­fig ein her­ab­ge­setz­ter Straf­rah­men zu Grun­de gelegt wer­de und bei rausch­be­ding­ter Schuld­un­fä­hig­keit im Anwen­dungs­be­reich des Voll­rausch­tat­be­stands eine Frei­heits­stra­fe von maxi­mal fünf Jah­ren ver­hängt wer­den könn­te, nicht befrie­di­gend sei. Es wür­de der Ein­druck erweckt, dass Alko­hol- und Rausch­mit­tel­kon­sum in der Regel zu mil­de­ren Stra­fen füh­ren wür­den. „Dies wider­spricht nicht nur dem Rechts­emp­fin­den eines Groß­teils der Bevöl­ke­rung, son­dern sen­det auch ein ver­hee­ren­des rechts­po­li­ti­sches Signal an poten­zi­el­le Straf­tä­ter“, meint Lückemann. Die­ses Pro­blems sol­le sich der Gesetz­ge­ber anneh­men. Sein abschlie­ßen­der Gedan­ke betraf den Bereich des öffent­li­chen Rechts. Er stell­te die Fra­ge, ob es rich­tig sein kann, dass Ver­kehrs­groß­pro­jek­te annä­hernd so lan­ge zur Prü­fung vor Gericht stän­den, wie sie geplant wor­den sei­en. Dies habe zur Fol­ge, dass sol­che Pro­jek­te in Deutsch­land kaum mehr rea­li­sier­bar sei­en, bzw. wenn sie rea­li­siert wer­den, dies sehr lan­ge daue­re. „Wenn dies schon vor 100 oder 150 Jah­ren so gewe­sen wäre, wür­den wir noch heu­te in Kut­schen durch das Land rum­peln!“, so Cle­mens Lückemann. In sei­nen schlie­ßen­den Wor­ten ver­ab­schie­de­te er sich von allen Gästen in den Ruhe­stand, der mit Ablauf des heu­ti­gen Tages beginnt. Als gro­ßer Eisen­bahn­fan wer­de er sich künf­tig ver­stärkt mit Bahn­tras­sen auf Rei­sen kreuz und quer durch Deutsch­land beschäftigen.

Musi­ka­lisch stim­mungs­voll umrahmt wur­de der Neu­jahrs­emp­fang durch die Dixie Com­bo der Keep Swin­ging Big Band.