Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Licht­mess­markt in Bayreuth

Von Don­ners­tag, 30. Janu­ar, bis Sonn­tag, 2. Febru­ar, fin­det auf dem Stadt­parkett in der Bay­reu­ther Innen­stadt der Licht­mess­markt statt. Dazu wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits ab Mitt­woch, 29. Janu­ar, um 10.30 Uhr, zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se bleibt frei. Wäh­rend der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­keit dür­fen nicht zuge­parkt wer­den. Der Rad­ver­kehr im abge­sperr­ten Bereich ist untersagt.

Der Licht­mess­markt ist am Don­ners­tag, Frei­tag und Sams­tag von 10 bis 18 Uhr, am Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr geöffnet.