Tipps & Tricks: „Can­na­bi­di­ol – Trend am Ran­de der Legalität“

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Ver­brau­cher­zen­tra­len war­nen vor Lebens­mit­teln mit dem Inhalts­stoff der Hanfpflanze

  • Pro­duk­te mit Can­na­bi­di­ol (CBD) wer­den im Han­del ange­bo­ten, obwohl sie kei­ne Zulas­sung als neu­ar­ti­ges Lebens­mit­tel haben.
  • Eini­ge Pro­duk­te wur­den bereits vom Markt genommen.
  • Die Ver­brau­cher­zen­tra­len mah­nen zur Vor­sicht bei Pro­duk­ten, die Kin­der und Jugend­li­che anspre­chen, und raten vom Ver­zehr ab.

Nicht nur Lebens­mit­tel mit Hanf lie­gen im Trend. Auch um den Hanf-Inhalts­stoff Can­na­bi­di­ol (CBD) ent­wickelt sich ein regel­rech­ter Hype. Als Hil­fe bei Men­strua­ti­ons­be­schwer­den, Schlaf­stö­run­gen oder Depres­sio­nen prei­sen eini­ge Her­stel­ler ihre Pro­duk­te an. In Dro­ge­rien, Super­märk­ten und Online­shops sind Kap­seln, CBD-Öl oder Kau­gum­mis erhält­lich. In die­sen Pro­duk­ten kön­nen gesund­heit­lich beein­träch­ti­gen­de Men­gen des psy­cho­ak­ti­ven Stof­fes Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC) ent­hal­ten sein. Dür­fen mit CBD ange­rei­cher­te Lebens­mit­tel über­haupt ver­kauft wer­den? Wie sind sie ein­zu­ord­nen und zu bewer­ten? Die Ver­brau­cher­zen­tra­len klä­ren die wich­tig­sten Fragen.

Die Ver­mark­tung von Lebens­mit­teln mit bestimm­ten Pflan­zen­tei­len – nur Samen oder Blät­ter – der Hanf­pflan­ze ist legal. Samen bezie­hungs­wei­se Öl oder Mehl dar­aus sind tra­di­tio­nel­le Zuta­ten, sie dür­fen daher unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ver­wen­det wer­den. Bei Tee ist auch die Ver­wen­dung von Hanf­blät­tern zuläs­sig. Aus Sicht des Bun­des­amts für Ver­brau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit muss jedoch für CBD-hal­ti­ge Erzeug­nis­se, also auch Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel, vor dem Inver­kehr­brin­gen ent­we­der ein Antrag auf Zulas­sung eines Arz­nei­mit­tels oder ein Antrag auf Zulas­sung als neu­ar­ti­ges Lebens­mit­tel (Novel Food) gestellt wer­den. Ent­spre­chen­de Zulas­sun­gen lie­gen bis­lang nicht vor. „Die Pro­duk­te dürf­ten also gar nicht ver­kauft wer­den“, erklärt Jut­ta Saum­we­ber, Refe­rats­lei­te­rin Lebens­mit­tel und Ernäh­rung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Da die Sicher­heit von CBD in Lebens- und Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln nicht hin­rei­chend belegt ist, raten wir von einem Ver­zehr ab“, so Jut­ta Saumweber.

War­um sind die Pro­duk­te über­haupt erhältlich?

Den Ver­kauf von Lebens­mit­teln, also auch von Pro­duk­ten mit Can­na­bi­di­ol, über­wa­chen die jeweils zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den. Man­che Bun­des­län­der gehen aktiv mit dem The­ma um und neh­men Pro­duk­te vom Markt, eini­ge Gerichts­ver­hand­lun­gen lau­fen noch – bis zur Ent­schei­dung wer­den die Pro­duk­te wei­ter ange­bo­ten. „Unse­rer Ansicht nach ist es nicht akzep­ta­bel, dass etwa CBD-hal­ti­ge Kau­gum­mis erhält­lich sind, obwohl sie kei­ne Zulas­sung haben. Wir brau­chen ein bun­des­weit abge­stimm­tes, ein­heit­li­ches Vor­ge­hen der zustän­di­gen Behör­den“, so Ernäh­rungs­exper­tin Saum­we­ber. Hin­zu kom­me, dass die Über­wa­chungs­be­hör­den nicht jedes erhält­li­che Pro­dukt prü­fen kön­nen. Beson­ders sen­si­ble Ziel­grup­pen wie Kin­der und Jugend­li­che müs­sen daher geschützt wer­den. Das gilt auch für hanf­hal­ti­ge Lebens­mit­tel wie Scho­ko­la­de, Bon­bons oder Ener­gy­drinks. Die­se spre­chen durch ihre Auf­ma­chung oder Bewer­bung auch Kin­der, Jugend­li­che und gestress­te Erwach­se­ne an. Denn: Mit abge­bil­de­ten Can­na­bis­pflan­zen und Aus­sa­gen wie „berau­schend!“, „high“, „Ach­tung Sucht­ge­fahr!“ oder „So sieht die Welt gleich ent­spann­ter aus!“ wird der Kon­sum von Can­na­bis verharmlost.