Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen an der St2189 bei Thurnau/​Neuwirtshaus auf­grund von Hol­zungs­ar­bei­ten für die Ver­le­gung der A70

Ab dem 21.01.2020 wer­den an der St2189 bei Thurnau/​Neuwirtshaus Hol­zungs­ar­bei­ten durch­ge­führt. Dabei kann es zu kurz­fri­sti­gen Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen kommen.

Die Hol­zungs­ar­bei­ten außer­halb der Vogel­brut­zeit sind Bestand­teil der vor­be­rei­ten­den Arbei­ten für die not­wen­di­ge Ver­le­gung der A70 aus dem Rutsch­hang­be­reich bei Thur­n­au. Die Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen an der St2189 beschrän­ken sich auf den Bereich nörd­lich der A70 bei Thurnau/​Neuwirtshaus auf einer Län­ge von max. 450 m. Mit kurz­fri­sti­gen Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen ist außer­halb des Berufs­ver­kehrs zu rech­nen. Der Ver­kehr wird dann durch eine Ampel­an­la­ge gere­gelt, um die Sicher­heit des Ver­kehrs­teil­neh­mers bei der Fäl­lung der Bäu­me zu gewährleisten.

Die Hol­zungs­ar­bei­ten an der Staats­stra­ße wer­den vor­aus­sicht­lich bis zum 24.01.2020 abge­schlos­sen sein.

Wir bit­ten die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen und um erhöh­te Auf­merk­sam­keit im Baustellenbereich.