Stadt Bay­reuth ent­wickelt neu­es Wohn­ge­biet „Kal­te Lei­te“ in Laineck

BAY­REUTH – Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 30. Dezem­ber, der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans für das neue Wohn­ge­biet „Kal­te Lei­te“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 24. Janu­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), zu fol­gen­den Zei­ten ein­ge­se­hen wer­den: Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist ste­hen sie auch auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.

Das Plan­ge­biet befin­det sich im nord­öst­li­chen Teil des Stadt­teils Lain­eck, zwi­schen der War­men­steina­cher Stra­ße, der Schüt­zen­stra­ße und der Denk­mal­stra­ße. Die Flä­chen sind der­zeit nur unwe­sent­lich bebaut. Um den Wohn­stand­ort Lain­eck zu stär­ken, soll Bau­recht für Einzel‑, Dop­pel- bezie­hungs­wei­se Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser im Bereich „Kal­te Lei­te“ geschaf­fen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung zu erör­tern und sich zu ihr zu äußern. Stel­lung­nah­men kön­nen münd­lich und schrift­lich abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.