Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken: Siche­res Sil­ve­ster – Böl­lern Sie richtig!

Symbol-Bild Tipps & Tricks

OBER­FRAN­KEN. Auch zum Jah­res­en­de 2019 fin­den wie­der zahl­rei­che Sil­ve­ster­par­tys statt und der Neu­jahrs­be­ginn wird von vie­len mit einem bun­ten und spek­ta­ku­lä­ren Feu­er­werk eingeleitet.

Nicht sel­ten wer­den durch das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern Men­schen ver­letzt oder Sachen beschä­digt bezie­hungs­wei­se in Brand gesetzt. Damit Sie gut und ver­let­zungs­frei ins neue Jahr rut­schen kön­nen, rät die ober­frän­ki­sche Poli­zei zum vor­sich­ti­gen Umgang.

Rich­ti­ger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feu­er­werks­kör­per wer­den in Deutsch­land durch die Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) ihrer Gefähr­lich­keit nach in Kate­go­rien ein­ge­teilt und ent­spre­chend zuge­las­sen. Beim typi­schen Sil­ve­ster­feu­er­werk spricht man vom soge­nann­ten Klein­feu­er­werk (pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Klas­se II), wie Rake­ten, Böl­ler, Luftheu­ler und Fon­tä­nen. Die­se dür­fen aus­schließ­lich im Zeit­raum vom 28. bis 31. Dezem­ber und nur an Erwach­se­ne ver­kauft wer­den. Das Abbren­nen der Klein­feu­er­wer­ke ist nur an Sil­ve­ster und am Neu­jahrs­tag erlaubt, nicht aber von Min­der­jäh­ri­gen und nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men. Kleinst­feu­er­wer­ke wie Wun­der­ker­zen, Knall­erb­sen und Par­ty­ar­ti­kel dür­fen an Per­so­nen ab 12 Jah­ren aus­ge­ge­ben und ganz­jäh­rig gezün­det werden.

Gefähr­li­che Böl­ler aus Osteuropa

Die Sicher­heits­ri­si­ken der Feu­er­werks­kör­per aus Ost­eu­ro­pa, wie Tsche­chi­en und Polen, wer­den von vie­len Käu­fern ver­kannt. Beim Abbren­nen die­ser Kra­cher kann es zu erheb­li­chen Ver­let­zun­gen kom­men. Die Art, Men­ge und Ener­gie des Schwarz­pul­vers sowie die Taug­lich­keit der Zün­der ent­spre­chen häu­fig nicht den deut­schen Sicher­heits­be­stim­mun­gen, wes­halb sie von der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) in der Regel kei­ne Zulas­sung bekom­men. Beson­ders die Beam­ten der ober­frän­ki­schen Poli­zei im grenz­na­hen Raum, der Bun­des­po­li­zei Selb und des Zolls, ach­ten auf Per­so­nen, die ver­bo­te­ne Pyro­tech­nik in das Bun­des­ge­biet ein­füh­ren wol­len. Im Jahr 2019 konn­ten allein in Ober­fran­ken über 100 Kilo­gramm sicher­ge­stell­te, ille­ga­le Böl­ler ver­nich­tet werden.

Ent­schei­den­de Kennzeichnung

Wäh­rend in Deutsch­land alle im Han­del erhält­li­chen pyro­tech­ni­schen Arti­kel mit einem Zulas­sungs­zei­chen (CE-Zei­chen) ver­se­hen sind, fehlt bei den impor­tier­ten Sil­ve­st­er­kra­chern meist eine der­ar­ti­ge Zulas­sung oder die Prüf­zei­chen sind gefälscht. Wer sol­che Feu­er­werks­kör­per nach Deutsch­land ein­führt, macht sich nach dem Spreng­stoff­ge­setz straf­bar. Aus Sicher­heits­grün­den ach­tet die Poli­zei bei ihren Kon­trol­len ver­stärkt auf Kra­cher aus dem Ausland.

Sie soll­ten beim Kauf von Feu­er­werk dar­auf ach­ten, dass die Regi­strier­num­mer und das CE-Zei­chen in Ver­bin­dung mit der Kenn­num­mer der Prüf­stel­le sowie eine deut­sche Gebrauchs­an­lei­tung vor­lie­gen. Die­se Feu­er­werks­kör­per sind auf Sicher­heit geprüft und stel­len bei sach­ge­mä­ßer Ver­wen­dung kei­ne Gefahr dar.

Feu­er­werks­ver­bo­te in Oberfranken

Neben Bam­berg hat sich die­ses Jahr auch die Stadt Bay­reuth für eine Sperr­zo­ne von Sil­ve­ster­feu­er­wer­ken ent­schie­den. Dort gel­ten, unter ande­rem zum Schutz der histo­ri­schen Gebäu­de, strik­te Feu­er­werks­ver­bo­te für die Innen­städ­te. Auf der Inter­net­sei­te der Stadt Bam­berg und Bay­reuth kön­nen Sie sich über die kon­kre­ten Ver­bots­zo­nen informieren.

Einem gelun­ge­nen und ver­let­zungs­frei­en Jah­res­be­ginn steht nichts mehr im Wege, wenn Sie fol­gen­de Tipps beachten:

  • Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit CE-Zertifizierung.
  • Beach­ten Sie zwin­gend die Gebrauchsanweisung.
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per sicher vor Kin­dern auf.
  • Füh­ren Sie kei­ne pyro­tech­ni­schen Arti­kel in den Taschen Ihrer Klei­dung mit.
  • Schie­ßen Sie kei­ne Böl­ler oder Rake­ten in Men­schen­men­gen oder auf Gebäude.
  • Wenn bereits gezün­de­te Sil­ve­st­er­kra­cher ver­sa­gen, dann las­sen Sie die­se lie­gen und zün­den sie die „Blind­gän­ger“ kei­nes­falls erneut an!
  • Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eige­nes Feuerwerk.