Urteil im soge­nann­ten „Sand­stra­ßen­pro­zess“ rechtskräftig

Im Ver­fah­ren gegen den damals 30-jäh­ri­gen F. wegen­des Vor­wurfs der­vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung und ande­rer Delik­te und den­da­mal­s24-jäh­ri­gen B. wegen des Vor­wurfs des ver­such­ten Tot­schlags und ande­rer Delik­te am 31.07.2017 in der Sand­stra­ße in Bam­berg hat das Land­ge­richt Bam­berg am 03.06.2019 den F. wegen­vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung in zweitat­mehr­heit­li­chen Fäl­len zu einer Gesamt­geld­stra­fe von 120 Tages­sät­zen zu je 20,00 EUR und den B. wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Frei­heits­stra­fe von 3 Jah­ren und 9 Mona­ten ver­ur­teilt. Hin­sicht­lich desF. wur­de das Urteil bereits im Juni 2019 rechts­kräf­tig. Der B. hat die­zu­nächst ein­ge­leg­te Revi­si­on im Sep­tem­ber 2019 zurückgenommen.

Ende Novem­ber 2019 hat auch die Staats­an­walt­schaft Bam­berg die Revi­si­on gegen die­ses Urteil­hin­sicht­lich des B.zurückgenommen. Das Urteil ist damit ins­ge­samt rechtskräftig.Mit freund­li­chen Grü­ßen­gez. Dr. Chri­sti­an PfabVorsitz