Neue Rege­lung für das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern in der Bay­reu­ther Innenstadt

Symbolbild Polizei

Ver­bot gilt erst­mals an Sil­ve­ster und Neu­jahr – Schutz der histo­ri­schen Bau­sub­stanz vor Brandgefahr

Die Stadt Bay­reuth erlässt zum Jah­res­en­de erst­mals ein Ver­bot fürs Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern an Sil­ve­ster und Neu­jahr. Das Ver­bot, das der Haupt- und Finanz­aus­schuss des Stadt­rats im Okto­ber beschlos­sen hat, gilt für einen Teil­be­reich der histo­ri­schen Innen­stadt mit ent­spre­chend sen­si­blem Bau­be­stand, so etwa für die Opern­stra­ße mit dem UNESCO-Welt­erbe Mark­gräf­li­ches Opern­haus, für die histo­ri­sche Fried­rich­stra­ße, aber auch für das histo­ri­sche Gassenviertel.

Das Feu­er­werks­ver­bot gilt von Diens­tag, 31. Dezem­ber, 0 Uhr, bis Mitt­woch, 1. Janu­ar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf han­dels­üb­li­che Klein­feu­er­wer­ke, Rake­ten, Knall­kör­per, Bat­te­rien und Ähn­li­ches. Mit einer ent­spre­chen­den Beschil­de­rung in den betrof­fe­nen Stra­ßen­zü­gen wird an Sil­ve­ster und Neu­jahr auf die neue Rege­lung hin­ge­wie­sen. Außer­dem wird ein von der Stadt beauf­trag­ter pri­va­ter Sicher­heits­dienst die Ein­hal­tung des Ver­bots über­wa­chen. Ver­stö­ße kön­nen mit einem Buß­geld geahn­det werden.

Die Beweg­grün­de für das Böl­ler­ver­bot lie­gen vor allem im Bereich des Brand- und Gebäu­de­schut­zes, aber auch im Per­so­nen­schutz. Bei Sil­ve­ster­fei­er­lich­kei­ten in der Innen­stadt ent­ste­hen erfah­rungs­ge­mäß schnell dicht gedräng­te Men­schen­an­samm­lun­gen. Dies stellt ein beson­de­res Gefähr­dungs­po­ten­zi­al für Ver­let­zun­gen durch Böl­ler und Rake­ten dar. Die Gebäu­de in der Maxi­mi­li­an­stra­ße und in den Sei­ten­gas­sen sind zudem beson­ders brand­emp­find­lich. Ins­be­son­de­re auf­grund der dor­ti­gen geschlos­se­nen Bau­wei­se besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf ande­re Gebäu­de aus­brei­tet. Durch die dich­te Bebau­ung und die engen Gas­sen sind die Häu­ser für die Feu­er­wehr zum Teil schwer zugäng­lich. Beson­ders gefähr­det sind auch die bestehen­den Flach­dä­cher, histo­ri­schen Innen­hö­fe mit Holz­ve­ran­den oder Dach­ter­ras­sen, da abge­brann­te, noch glim­men­de Feu­er­werks­kör­per dort lie­gen blei­ben und somit leicht ein Brand ent­ste­hen kann. Nicht zuletzt befin­den sich im Bereich der histo­ri­schen Innen­stadt zahl­rei­che Bau­denk­mä­ler, die vor Brän­den zu schüt­zen sind.

Die Stadt macht dar­auf auf­merk­sam, dass auch das Abbren­nen von Sil­ve­ster­b­öl­lern in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern sowie Kinder‑, Alten- und Pfle­ge­hei­men ver­bo­ten ist. Sie appel­liert zudem an Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, auf Feu­er­werk in der Nähe des Tier­parks Röh­ren­see, des Tier­heims und des Umwelt­in­for­ma­ti­ons­zen­trums Lin­den­hof zu ver­zich­ten und Rück­sicht auf den dor­ti­gen Tier­be­stand zu neh­men, der eben­falls seit Jah­ren unter dem Lärm von Sil­ve­ster­b­öl­lern zu lei­den hat.

Wer sich genau­er infor­mie­ren will, in wel­chen Stra­ßen­zü­gen der Innen­stadt das Böl­ler­ver­bot gilt, kann dies auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de tun. Dort fin­det sich neben wei­te­ren Erläu­te­run­gen auch ein detail­lier­ter Lageplan.