Land­ge­richt Bam­berg – Muss 20jähriger in Sicherungsverwahrung?

Symbolbild Polizei

Alex­an­der Baum, Rich­ter am Land­ge­richt Bam­berg und Lei­ter der Pres­se­stel­le informiert:

In der 50. Kalen­der­wo­che fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­des erst­in­stanz­li­ches Siche­rungs­ver­fah­ren statt: Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den20-jährigenA.wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und ande­ren Delik­ten am 09.12.2019,09:00 Uhr,vor der Jugendkammer(Az. 62 KLs 2103Js 8677/19). Der Beschul­dig­te soll sich am 29.05.2019 unbe­fugt im Innen­hof eines Wohn­an­we­sens im Stadt­ge­biet Bam­berg auf­ge­hal­ten zu haben. Ihm liegt zur Last,auf einen sei­tens der dor­ti­gen Anwoh­ner her­bei­ge­ru­fe­nen Poli­zei­be­am­ten im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit mit einem Ast ein­ge­schla­gen zu haben. Der Poli­zei­be­am­te soll, wie vom Beschul­dig­ten bil­li­gend in Kauf genom­men, bei der Abwehr des Ast­schla­ges Schmer­zen am Hand­ge­lenk erlit­ten haben. Außer­dem wird dem Beschul­dig­ten vor­ge­wor­fen, sich der Fest­nah­me wider­setzt zu haben, wodurch ein wei­te­rer Poli­zei­be­am­ter Ver­let­zun­gen am Unter­arm erlit­ten haben soll. Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.