Bam­ber­ger Alli­anz: „Ist Ver­kehrs­be­ru­hi­gung für Sut­te und Matern möglich?“

Kann die Stadt Recht und Gesetz ein­fach igno­rie­ren? In der Sache hat die BA-Frak­ti­on im Ver­kehrs­se­nat auch dafür gestimmt, dass Sut­te und die Matern­stra­ße nach Abschluss der dor­ti­gen Arbei­ten als ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich aus­ge­wie­sen wer­den. Die mitt­ler­wei­le ein­ge­gan­ge­nen Hin­wei­se, dass eine sol­che Aus­wei­sung ohne ent­spre­chen­de bau­li­che Maß­nah­men nicht zuläs­sig ist, kann man nach Auf­fas­sung der Frak­ti­on aber nicht igno­rie­ren. Die Stadt­rä­te Ursu­la Red­ler und Micha­el Bosch haben des­halb an Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke geschrie­ben und um recht­li­che Über­prü­fung des Beschlus­ses gebe­ten. Sie zitie­ren aus der ent­spre­chen­den Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (zu den Ver­kehrs­zei­chen 325.1 bzw. 325.2 StVO Ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich) in der es heißt: „Ein ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich muss bau­lich so ange­legt sein, dass der typi­sche Cha­rak­ter einer Stra­ße mit Fahr­bahn, Geh­weg, Rad­weg nicht vor­herrscht“. Nach Ansicht der bei­den BA-Stadt­rä­te müss­ten ent­spre­chen­de bau­li­che Ver­än­de­run­gen am Stra­ßen­quer­schnitt vor­ge­nom­men wer­den. Nach der Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO müs­sen sol­che Berei­che „über­wie­gend Auf­ent­halts- und Erschlie­ßungs­funk­ti­on haben.“ … Dazu wer­den „die Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung und das Rechts­fahr­ge­bot aufgehoben.“

In einer Pres­se­mit­tei­lung der BA-Frak­ti­on weist Red­ler auch dar­auf hin, dass die Ver­kehrs­po­li­zei zu der Ent­schei­dung offen­sicht­lich nicht gehört wor­den ist. Eine Stel­lung­nah­me sei nach ihrer Kennt­nis aber notwendig.

Bosch betont, dass es wenig Sinn hat, einen Beschluss zu fas­sen, von dem man weiß, dass er rechts­wid­rig ist und des­halb bald wie­der auf­ge­ho­ben wer­den müss­te. „Damit kann man bei den unmit­tel­bar betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zwar Punk­te machen“, sagt die BA-Bewer­be­rin für das Ober­bür­ger­mei­ster­amt, Ursu­la Red­ler, „aber auf den Prä­ze­denz­fall wer­den sich bald auch ande­re berufen.“

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Die­ter Weins­hei­mer fass­te zusam­men: „Wir wol­len sicher­stel­len, dass eine rechts­gül­ti­ge Maß­nah­me getrof­fen wur­de, und nicht damit gerech­net wer­den muss, dass die­se nach den Kom­mu­nal­wah­len wie­der auf­ge­ho­ben wird“. Die Rechts­prü­fung sei Auf­ga­be des Ober­bür­ger­mei­sters – des­halb der Antrag.